10.12.2012 Aufrufe

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

484<br />

tischen Geschäfte, wobei dem Collegium über Pandekten (2 mal täglich) und der Institutionen<br />

an der Erfüllung meines Wunsches in diesem Sommer mich verhindert.<br />

Diese Bemerkung Brinkmanns lässt auf eine Observanz schließen, wonach die<br />

erleichternde Variante einer Pro loco-Disputation über Thesen offenbar nur bei<br />

einer Qualifizierung in unmittelbarer zeitlicher Nähe der Doktorpromotion akzeptabel<br />

erschien und für einen Doctor legens mit längerer Vorlesungstätigkeit nicht<br />

mehr als schicklich galt.<br />

Eine Schlussbemerkung dieses Briefes macht deutlich, dass diese Schwierigkeiten<br />

Brinkmanns seine Wirkung als Dozent nicht beeinträchtigten. Er schreibt, dass er<br />

mit dem Fortgang seiner Beschäftigung als Dozent äußerst zufrieden sei, alle von<br />

ihm angekündigten Collegia habe er wirklich gelesen. Es sei nur zu beklagen, dass<br />

entgegen dem Wunsch des Prorektors, der Senat seinen Wunsch abgelehnt habe,<br />

im s. g. Sommerauditorium – zu einer Stunde, die niemand genierte, – die öffentliche<br />

Vorlesung über das Pfandrecht halten zu wollen, obgleich sich über 150 Zuhörer<br />

angemeldet hatten. Zur Erleichterung Brinkmanns entsprach das Kuratorium<br />

seinem Fristgesuch wegen der Pro loco-Disputation. 1207<br />

Durch eine öffentliche Disputation über Thesen hat Brinkmann am 27. 4. 1816<br />

seine Dozententätigkeit endgültig legalisiert. In der üblichen Kürze vermerkt das<br />

Dekanatsbuch, dass auch die finanziellen praestanda beglichen wurden:<br />

cathedram conscendit Henricus Rudolphus Brinckmann J. U. Dr. et pro facultate legendi<br />

theses ex vario iure defendit. Eodem die decem thaleri ex statutorum praescripto<br />

ab ipso soluti atque a me distributi sunt. 1208<br />

Warum nun doch von der Dissertationsforderung abgewichen und eine Disputation<br />

über Thesen erlaubt wurde, ist nicht erkennbar. Für seine disputatio pro loco<br />

legte Brinkmann neun Thesen vor:<br />

� Theses quas Illustri Iureconsultorum Ordine consentiente pro facultate legendi in<br />

Academia Georgia Augusta rite obtinenda D. XXVII. April.<br />

MDCCC[X]VI publice defendet H. R. Brinkmann Dr. iuriis. Gottingae, Typis<br />

Bayerianis. [9 Thesen] 1209<br />

In diesem Jahr soll Brinkmann eine Publikation verfasst haben, die in der <strong>SUB</strong><br />

<strong>Göttingen</strong> nicht vorhanden ist, und ihm vermutlich als Grundlage für eine Lehrveranstaltung<br />

diente:<br />

� Abriß der Lehre von den Klagen des römischen Rechts. <strong>Göttingen</strong> 1816.<br />

An die formgerechte Venia schloss sich für Brinkmann die nächste fakultätsinterne<br />

Karrierestufe eines erfolgreichen juristischen Privatdozenten an: Von 1817 bis<br />

zum Verlassen <strong>Göttingen</strong>s im Jahre 1819 war er ao. Beisitzer des Spruchkollegi-<br />

1207 UAG: Kur 4. III. b. 51, Bll. 6 f. und 8.<br />

1208 UAG: Jur. Prom. 1734-1823.<br />

1209 <strong>SUB</strong>: Academica Gottingensia Anno 1816, Nr. 17 – Handschriftlich wurde das fehlende “X” im<br />

Datum eingefügt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!