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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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841<br />

Er muß schlecht berathen worden seyn: Wenn er einmahl bitten wollte, so hätte er lieber<br />

um freye Promotion bitten mögen, welche die Facultät ihm als einem Professors<br />

Sohn gern würde ertheilt haben: itzt gewinnt es das Ansehen, als habe er dem Examen<br />

ausweichen wollen, das er doch, wie ich ihn kenne, gar nicht zu scheuen gehabt hätte.<br />

Angesichts der sich häufenden Fälle, in denen Studierende sich an andern Universitäten<br />

ein Diplom holten und damit – das Examen umgehend – ihre Nostrifikation<br />

erbaten, merkte Eichhorn an: Vor zwei Jahren hätten auf einmal drei Privatdozenten<br />

diesen Weg beschritten. Daher werde es notwendig sein, in solchen Fällen<br />

streng auf eine Habilitationsdisputation zu achten, damit das Umgehen unsers Examens<br />

nicht Mode werde. 2349 Fiorillo habe sich allerdings zu einer regulären Habilitation<br />

erboten. Heynes Stellungnahme fiel skeptisch aus, was auf eine Entfremdung<br />

gegenüber Fiorillo hindeutet. Heyne meinte: Wenn ein Kandidat erst nostrifiziert<br />

worden sei, könne er die Venia (missbräuchlich) auf verschiedenen Wegen erhalten.<br />

Auch im Falle Fiorillo scheine es darauf angelegt zu sein. Er schlug daher vor,<br />

erst nach der Habilitationsdisputation die Nostrifikation auszusprechen. Diesem<br />

Vorschlag schloss sich die Fakultät an, indem sie sich entschied, die Nostrifikation<br />

gratis durchzuführen. Daraufhin stellte Fiorillo formgerecht einen lateinisch geschriebenen<br />

Antrag. 2350<br />

Der Pro loco-Disput und die Nostrifikation fanden erst unter dem Dekanat von<br />

Tychsen statt, der in den Fakultätsakten am Ende seiner Amtszeit 1804 folgende<br />

Eintragung machte:<br />

In nostrorum Magistrorum numerum recepti sunt<br />

1. […]<br />

2. M. Raphael Fiorillo, Collegae amicissimi filius, a Jenensibus magister creatus, pro<br />

loco inter doctores capessendo disputavit publice, et cum laude d. IV Febr. 1804. edita<br />

dissert. de inscriptione graeca vasculi Hamiltoniani. [S. 141]<br />

Danach erwarb Fiorillo die Venia legendi am 4. 2. 1804 nach einer öffentlichen Pro<br />

loco-Disputation mit Lob über die folgende Schrift:<br />

� Dissertatio de inscriptione graeca vasculi picti ex museo equitis de Hamilton.<br />

Quam Amplissimi Philosophorum Ordinis auctoritate pro facultate docendi Die<br />

IV. Febr. A. MDCCCIV. Publice defendet Raphael Fiorillo. Gottingae typis<br />

Henrici Dieterich. [1 Tafel + 16 S.] 2351<br />

Fiorillo verteidigte eine Schrift, die sich mit Inschriften auf den Vasen der berühmten<br />

Sammlung des britischen Gelehrten, Ritter William Hamilton, beschäftigte.<br />

Seit 1776 war diese Antikensammlung in Kupferstichen zugänglich. Bei der<br />

2349 Vgl. oben Seite 251.<br />

2350 UAG: Phil. Dek. 86, Nr. 27 und 28.<br />

2351 <strong>SUB</strong>: 4° Inscr 2426. – Eine Rezension in den GGA des Jahres 1804 fand Heyne wohl nicht<br />

angebracht. In vergleichbaren Fällen (Tölken [Nr. 30], Schulze [Nr. 32]) pflegte er derartige Probeschriften<br />

selber zu rezensieren.

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