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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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483<br />

Druck, finanzielle Rückstände aus ihren früheren Promotionsverfahren zu begleichen.<br />

1203 Am 12. 3. 1815 unterrichtete Dekan Hugo die Mitglieder der Honoren-<br />

Fakultät über das seltsame Verhalten von Brinkmann ihm gegenüber. Dieser habe<br />

bei der Überarbeitung der Dissertation des Dr. Freudentheil Zensurauflagen, die<br />

Hugo als Dekan verfügt hatte, umgangen und dabei indirekt Hugos Enzyklopädie<br />

kritisiert. Weil Freudentheils Dissertation zurückgezogen wurde, sahen auf Bitten<br />

Hugos unwillige Fakultätsmitglieder davon ab, Brinkmann wegen eines Vergehens<br />

gegen die Zensurordnung zu verklagen. 1204 Die Kritik an Hugos Enzyklopädie wird<br />

vermutlich bei Brinkmanns Veröffentlichung zu den Institutionen des Jahres 1818<br />

Pate gestanden haben.<br />

Am 8. 4. 1815 bat Brinkmann in einem Schreiben an die juristische Honoren-<br />

Fakultät unter Hinweis auf ein Nervenübel um Verlängerung der Frist für seine<br />

Pro loco-Disputation. 1205 In seiner Stellungnahme stellte Hugo am 11. 4. 1815 dem<br />

Kabinettsministerium anheim, den erbetenen Dispens zu bewilligen. Er wurde –<br />

aber nur für ein halbes Jahr – erteilt. 1206 Am 30. 8. 1815 sah sich Brinkmann in<br />

einem Schreiben an einen Geheimen Kammerrat genötigt, um eine Verlängerung<br />

dieses Aufschubs zu bitten. Bei seinen frühen Disputationsversuchen habe er<br />

zunächst keine Opponenten finden können – ein nicht seltenes Argument. Nachdem<br />

er bereits mehrere Jahre gelesen habe, sei es ihm nur noch möglich, über eine<br />

Dissertation zu disputieren. Er habe auch schon vor einiger Zeit eine<br />

� Dissertatio de juris ratione, quae intercedit circa prodiger secundum Jus Francogothorum<br />

et Romanorum<br />

geschrieben, doch habe er sie bei dem veränderten Rechtszustand nicht mehr<br />

herausgeben wollen. Insbesondere seit seiner Anwesenheit in Hannover im vorigen<br />

Winter habe es ihm so sehr an Heiterkeit des Geistes und an den nothwendigen bürgerlichen<br />

Kräften gemangelt, dass ich selbst dann, wenn ich mit Geschäften nicht überladen gewesen<br />

wäre, keine gelehrte Dissertation hätte schreiben können. Über theses zu disputiren, hat man<br />

in Hinsicht eines doctoris legentis niemals für schicklich gehalten. Daher sei er in der<br />

unangenehmen Notwendigkeit, nochmals für das Wintersemester um Dispens<br />

bitten zu müssen. Er versprach, im künftigen Winter, wo er sich einer Erleichterung<br />

seiner Geschäfte erfreuen dürfe, die Dissertation drucken zu lassen und darüber<br />

disputieren zu wollen. Diese Bitte sei ihm auch deswegen unangenehm,<br />

weil ich auch in den gewöhnlichen Formen unserer Gelehrten-Republik nicht zurückbleiben<br />

mag, um meinen so zahlreichen Neidern und Feinden kein Aergerniß zu geben.<br />

Allein leider hat meine Gesundheit und die ungewöhnlich deshalb gehäuften prak-<br />

1203 UAG: Jur. Prom. 1734-1823 (8. 3. 1815).<br />

1204 UAG: Jur 0083. – Wahrscheinlich Gottlieb Wilhelm Freudentheil aus Stade, der sich am 24. 10.<br />

1813 erneut in der Juristischen Fakultät immatrikulierte [Selle: Matrikel (wie Anm. 1134), S. 520,<br />

Nr. 23 844]. – Freudentheil wurde am 5. 11. 1814 promoviert (UAG: Jur. Prom. 1734-1823).<br />

1205 UAG: Jur 0083 (Orig.).<br />

1206 UAG: Kur 4. III. b. 51, Bll. 2 f. und 4.

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