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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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832<br />

war eine zunehmende Augenschwäche Schraders, von der Professor K. G. Himly<br />

annahm, dass sie durch eine scharfe Brille behebbar sei. Julie Schrader sprach in<br />

einem Gesuch an das Kabinettsministerium vom 26. 10. 1832 von dem Grausen,<br />

das sie angesichts dieser Entwicklung überfalle, und verwies auf die teure Medizin,<br />

auf die leer stehenden Studentenzimmer in dem angemieteten Haus und dass ihr<br />

Mann wegen seiner Augenschwäche im Winter vielleicht nicht unterrichten könne.<br />

2309 Am 26. 10. 1832 gesellte sich auch die Tochter Dorette zu den Bittstellern.<br />

In einem Brief an den Minister von Stralenheim beklagte sie, dass ihr unglücklicher<br />

Vater befürchten müsse, sein Gesicht zu verlieren und daher in größter Unruhe<br />

lebe. 2310<br />

Am 22. 5. 1833 wandte Schrader selbst sich wieder an den Freiherrn von Stralenheim.<br />

Seine Lage werde mit jedem Tag schaudervoller. Er gehe seiner gänzlichen<br />

Verarmung entgegen.<br />

Gott, könnte ich nur, ich würde mich nicht schämen, in meinen alten Tagen noch Abschreiber<br />

zu werden; aber leider kann ich manche Woche nicht meine fast tägliche kärgliche<br />

Kost, die Kartoffeln, auf dem Teller erkennen.<br />

Auf Himlys Rat hin habe er seine Vorlesungen wieder angeschlagen. Es hätten<br />

sich auch mehrere Zuhörer gemeldet, aber da er unfähig zum Zeichnen sei, müsse<br />

er auf einen theoretischen Unterricht ausweichen. Angesichts seiner kurzen Lebenserwartung<br />

bat er den Minister, bei der Universität ein Zeugnis anzufordern<br />

und wenn es hoffentlich gut ausfallen werde, solches dem König zu übersenden,<br />

der einen 70jährigen Greis nicht ganz darben lassen werde. Da es den hannoverschen<br />

Untertanen nicht ohne weiteres gestattet war, sich an den König zu wenden,<br />

bat Schrader um die entsprechende Erlaubnis.<br />

Einem Bittschreiben an den Vizekönig vom 19. 6. 1833 legte Schrader eine Fürbitte<br />

des Superintendenten und Universitätspredigers Dr. Christian Friedrich Ruperti<br />

an: Bestürmt von den Aufforderungen eines unglücklichen und fast verzweifelnden Greises hob<br />

Ruperti die Gebrechlichkeit Schraders hervor und dass er fast völlig erblindet sei.<br />

Seine Familie sei eine sehr rechtliche und würdige. 2311 Daraufhin entschied sich die Regierung<br />

endlich, ein Bittgesuch an den König zuzulassen. In der Beschlussvorlage<br />

vom 27. 6. 1833 wird die Vorgeschichte im Falle Schrader geschildert und noch<br />

einmal die strikt eingehaltene Regel hervorgehoben, wonach Privatdozenten keine<br />

Pension erhielten. Eine Abweichung von diesem Grundsatz werde höchstwahrscheinlich<br />

ähnliche aber weniger leicht abweisbare Ansprüche anderer Privatdozenten<br />

nach sich ziehen. Das Ministerium habe sich zu der Entscheidung durchgerungen,<br />

Schrader die bisherige Unterstützung lebenslänglich zu belassen. Dies<br />

sei zwar nicht rätlich, aber doch wohl billig. Der Beschlussvorschlag für den König<br />

lautete daher: Zurückweisung der Bitte auf eine Pension, aber 80 rthlr. jährlich<br />

auf Lebenszeit. So entschied dann König Wilhelm IV. am 7. 8. 1833 in Windsor<br />

2309 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bl. 75.<br />

2310 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bl. 77.<br />

2311 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bll. 83 f. und 95.

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