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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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829<br />

eine Pension beizulegen. Man sei aber fernerhin geneigt, ihm durch außerordentliche<br />

Unterstützung zu helfen. 2298 Diese Linie zwischen karitativer Hilfsbereitschaft<br />

und rechtlicher Unverbindlichkeit hat die Landesregierung zur Vermeidung unliebsamer<br />

Präzedenzfälle bis zu Schraders Tod durchgehalten: es blieb bei der<br />

Zahlung fallweiser Remunerationen, die aus Gnade und nach Thunlichkeit bei einer<br />

immer wieder nachzuweisenden Bedürftigkeit auf Antrag gezahlt wurden. Schrader<br />

aber blieb bei seiner abweichenden Sicht der Dinge und hat sie auch später<br />

immer wieder in die lange Kette seiner Unterstützungsanträge eingebracht.<br />

Am 9. 4. 1827 richtete Schrader seine Bitte um eine Gnadenpension an das Kabinettsministerium<br />

und legte ihm ein Zeugnis des Dekans Eichhorn bei, das dieser<br />

bereits am 19. 6. 1821 ausgestellt hatte. Nach dem Zeugnis von Eichhorn erinnere<br />

sich die Philosophische Fakultät mit Vergnügen und Dankbarkeit des Eifers, mit<br />

welchem Schrader seit 21 Jahren die mathematischen Wissenschaften und die<br />

Baukunst gelehrt habe. Mit Bedauern habe man angesichts von Krankheit und<br />

herannahendem Alter die beängstigende Lage Schraders wahrgenommen. Diese<br />

Eingabe brachte insofern eine Wende, als das Kuratorium Schrader am 28. 4. 1827<br />

mitteilte, dass man ihm fernerhin durch eine außerordentliche Unterstützung helfen<br />

werde. 2299 Am 17. 10. 1827 gelang es Schrader, mit Hinweis auf die die Winterkosten<br />

(Holz, Lebensmittel etc.) und die Erkrankung von Frau und Kindern 50<br />

rthlr. zu erstreiten. 2300<br />

Am 28. 7. 1828 wandte sich Schraders Frau an das Kuratorium. Ihr Mann habe<br />

seit sechs Wochen wieder Podagra an beiden Füßen und daher seine Vorlesung<br />

über die praktische Geometrie ganz aufgeben müssen. In dieser Zeit habe er<br />

durch Verlust auch anderer Zuhörer keine Einnahmen gehabt. Wie manchen Strom<br />

von Thränen hat mir diese schreckliche Lage schon ausgepreßt. Man habe alles Entbehrliche<br />

verkaufen müssen, aber oft nur den halben Preis erhalten. Für die wenigen Jahre,<br />

die ihr Mann vielleicht noch zu leben habe, bat sie um ein Gehalt von 100 rthlr.<br />

Wenn an Privatdozenten kein Gehalt gezahlt werden dürfe, gäbe es vielleicht andere<br />

Wege. Man könne ihrem Mann z. B. den Titel eines Baukommissars mit Gehalt<br />

verleihen und ihm die Aufsicht über die Modellkammer der Universität übertragen.<br />

2301 Das Kuratorium war aber nur bereit, ein Gratial von 80 rthlr. zu zahlen.<br />

Am 8. 4. 1829 erbat Schrader von dem ihm offensichtlich wohl gesonnenen<br />

Staats- und Kabinettsminister K. W. A. von Stralenheim einen Rat, wie er an ein<br />

fixes Gehalt kommen könne. Als man ihn unter die Privatdozenten aufgenommen<br />

habe, wären in seinem Fach nur noch die beiden Oppermänner tätig gewesen.<br />

Jetzt seien es deren sieben. 2302 Nochmals führte er die für ihn nachteiligen Ände-<br />

2298 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bl. 29.<br />

2299 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bll. 25 f., 27 und 29.<br />

2300 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bll. 30 und 32.<br />

2301 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bll. 33 und 35. – Zur Modellkammer vgl. Pütter: Gelehrtengeschichte<br />

(wie Anm. 20), Bd. 3, S. 493 f.<br />

2302 Professor G. K. J. Ulrich war z. B. für das Planzeichnen und für planimetrische Vermessungen<br />

ausdrücklich angestellt worden (UAG: Sek 315, Bl. 244).

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