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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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ren-Witwen- und Waisenkasse gesorgt war. 2291 Die negative Reaktion war so deutlich,<br />

dass Schrader den Antrag auf eine Professur nicht wiederholt hat.<br />

Ansonsten scheute sich Schrader nicht, in sich wiederholenden Anträgen bereits<br />

früher zurückgewiesene Argumente erneut vorzubringen, da er in der Regel sich<br />

von der Triftigkeit ihrer Widerlegung nicht überzeugt zeigte. Am 31. 5. 1823 ließ<br />

das Kuratorium Schrader ungnädig wissen, man habe ihm schon wiederholt mitgeteilt,<br />

dass ein fixes Gehalt an Privatdozenten, die aus eigener Entscheidung<br />

<strong>Göttingen</strong> als Aufenthaltsort wählten, nicht gezahlt werden könne. Man wies ihm<br />

aber für dieses Mal ein Gratial in Höhe von 80 rthlr. an. 2292 Mit einem entsprechenden<br />

Hinweis wurde auch ein Gesuch Schraders von 1825 abwehrt, in dem er<br />

als ältester Privatdozent der Universität auf seine 40 Jahre im Staats- und 25 Jahre<br />

im Hochschuldienst hinwies. Das Kuratorium lehnte erneut die Bitte um ein festes<br />

Gehalt ab und wies auch keine einmalige Unterstützung an. 2293<br />

Am 26. 7. 1826 richtete Schrader ein Gesuch an den Vizekönig, den Herzog von<br />

Cambridge, und argumentierte:<br />

Es ist eine bekannte Sache, daß privat Docenten auf einer Academie nicht entbehrt<br />

werden können, und daß sie oft zur Ausbildung eines jungen Mannes mehr beitragen<br />

müssen, als öffentliche Lehrer thun.<br />

Er erinnerte den Herzog daran, dass er schon als junger Offizier die Kgl. Hoheit<br />

gekannt habe. Das Kabinettsministerium beschloss, den Vorgang ohne eine Resolution<br />

zu den Akten zu legen. 2294<br />

Auch ein Gesuch an das Kuratorium vom 26. 10. 1826 – da Frau und Kinder nach<br />

Brod schreien – verfiel der Ablehnung. 2295 Hartnäckig wiederholte Schrader einen<br />

Monat später seine Bitte um eine Gratifikation und Pension und wies auf eine für<br />

seine Einkünfte nachteilige Regelung in den Prüfungen für den Staatsdienst<br />

hin. 2296 Zeitgleich wandte sich Schraders Frau Julie Schrader, geb. Herzer, an die<br />

Herzogin von Cambridge und appellierte angesichts des Krankenlagers ihres<br />

Mannes an deren edelmütige Gesinnung. Ihr Mann sei auch betrogen worden, u.<br />

a. durch den kürzlich verstorbenen Geheimrat von Hammerstein. 2297 Immerhin<br />

wurden Schrader diesmal vom Kuratorium 80 rthlr. angewiesen.<br />

Am 28. 4. 1827 stellte das Kuratorium gegenüber Schrader erneut klar, dass er in<br />

die Categorie der Staatsdiener nicht gehört und dass man daher nicht ermächtigt sei, ihm<br />

2291 Vgl. Ebel: Witwenkasse (wie Anm. 1003), S. 73-100.<br />

2292 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bl. 8.<br />

2293 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bll. 10 und 12.<br />

2294 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bll. 13-15.<br />

2295 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bll. 17 und 18.<br />

2296 Damit bezog er sich wahrscheinlich auf die grundlegende Neuordnung der Prüfung, Anstellung<br />

und Beförderung der Rechtskandidaten im Zivilstaatsdienst durch die Verordnung vom 22. 2. 1825<br />

(Meier, Ernst von: Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 1680-1866. Bd. 1: Verfassungsgeschichte.<br />

Leipzig 1898, S. 550 f.).<br />

2297 UAG: Kur 4. V. c. 35, Bll. 19 und 21 f.

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