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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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819<br />

Im Vorfeld des Jubiläums hatte Rothamel den Unwillen der Fakultät erregt, weil<br />

er am 6. 5. 1854 die Bitte geäußert hatte, seinem Sohn, der bereits das juristische<br />

Examen rigorosum bestanden hatte, die Prüfungsgebühren zur Hälfte zu erlassen.<br />

Rothamel wies auf seinen Einsatz für die Universität und seine schwache Subsistenz<br />

hin und bedankte sich, dass die Fakultät seinen Sohn wegen seiner schwachen<br />

Gesundheit beim Examen überaus menschenfreundlich und schonend behandelt<br />

habe. Sein um 1820 geborener einziger Sohn Carl August war von Kindheit<br />

an auf der rechten Seite gelähmt. Auf Rat der Ärzte hatte dieser entfernte<br />

Bäder besuchen müssen. Der anfangs gute Verdienst des Vaters wurde dadurch<br />

ziemlich aufgezehrt und bei zunehmendem Alter und zurückgehenden Einnahmen<br />

geriet Rothamel in finanzielle Bedrängnis. 2264<br />

Die vier Mitglieder der juristischen Honoren-Fakultät sahen weder in der Sache<br />

noch in der Person einen Grund, um von den Prinzipien abzugehen – und ihre<br />

Einnahmen zu verringern. Es gehe nicht darum, einem Talente, einer tüchtigen<br />

Kraft, eine Lebensstellung zu verschaffen, und man erinnerte einander daran, erst<br />

vor kurzem einem tüchtigen jungen Mann, Sohn eines Göttinger Professors, den<br />

erhofften Erlass abgeschlagen zu haben, so dass dieser auf die Promotion verzichten<br />

musste. Ribbentrop wies auf den Fall des Privatdozenten Quentin [Nr. 5] hin:<br />

auch seinem Sohn habe man vor einigen Jahren den Erlass verweigert. Er beschwor<br />

seine Kollegen, keiner möge auch privat gegen diesen Beschluss handeln.<br />

Man solle dem Vater erklären, dass man dem Sohn die schon gezahlten neun<br />

Louisdor zurückzahlen wolle, falls dieser auf die Promotion ganz und gar verzichten<br />

wolle.<br />

Carl August Rothamel ist vollgültig promoviert worden, denn als er am 29. 3. 1858<br />

dem Kuratorium den am 22. d. M. erfolgten Tod des Vaters mitteilte, war er Doktor<br />

der Rechte. Er empfahl damals dem Kuratorium sein ferneres Schicksal und<br />

hat dieses in einem nicht erhaltenen Schreiben um Unterstützung gebeten. Das<br />

Ministerium musste ihm aber mitteilen, dass weder die Universitätskasse noch der<br />

Klosterfond wegen fehlender Mittel Hilfe gewähren könnten. Daran änderte auch<br />

der Antrag des Sohnes vom 15. 5. 1858 nichts, in dem er darauf hinwies, dass er<br />

mit seinem Vater seinen Ernährer verloren habe und zu Michaelis <strong>Göttingen</strong> verlassen<br />

müsse, um an einem billigerem Ort zu leben. Das Ministerium ließ sich<br />

erweichen, dem Sohn einmalig 75 rthlr. zu überweisen und schloss im übrigen die<br />

Akte Rothamel mit der finanziellen Schlussrechnung, dass der Staat in diesem<br />

Falle – an einen unbesoldeten Privatdozenten – per Saldo 3 300 rthlr. aufgewandt<br />

hatte. 2265<br />

Dr. iur. Conrad (Carl) Friedrich Rothamel starb am 22. 3. 1858 im Alter von 77<br />

Jahren als Privatdozent in <strong>Göttingen</strong>.<br />

2264 Vgl. UAG: Kur 4. III. b. 61, Bl. 78 f. – Vgl. auch UAG: Jur. Prom. 1805 und Jur. Prom. 0.069.<br />

2265 UAG: Kur 4. III. b. 61, Bl. 85.

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