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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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818<br />

gende Aufzählung einiger prominenter „Inländer“ liest sich wie eine Auflistung<br />

der höheren Ränge aus dem hannoverschen Hof- und Staatskalender. Es gäbe wohl<br />

wenige Oerter hier im Lande, wo nicht meine Zuhörer sind, Richter, Advocaten, Steuerbeamten,<br />

von welchen allen ich gute Empfehlungen beibringen kann. 2260 Seine vielen Anträge hatten<br />

den Erfolg, dass er in der Regel ab 1829 pro Jahr 100 rthlr. als ao. Gratifikation<br />

erhielt. Spätere Bitten um eine Verdoppelung des Betrages lehnte das Kuratorium<br />

ab, doch fand es sich ab 1852 zur Zahlung von jährlich 150 rthlr. bereit.<br />

1855 stand die Universität zweifelnd vor der Frage, ob und wie sie ihren ältesten<br />

Lehrer ehren sollte. Die vom Jubilar erneut beantragte Ernennung zum ao. Professor<br />

war nach der Meinung fast aller o. Professoren der Juristischen Fakultät<br />

unangemessen.<br />

Rothamel ist, was man sonst auch Gutes von ihm zu sagen weiß, doch während der<br />

ganzen 50 Jahre nichts als ein Einpauker für Examina gewesen,<br />

urteilte Prof. Ribbentrop und schlug die Beantragung einer Gratifikation vor. 2261<br />

Dekan Zachariae votierte am 1. 3. 1855 dafür, das Doktor-Diplom in gratulatorischer<br />

Form zu erneuern. Er wolle es dann am bewussten Tage dem Jubilar überreichen.<br />

Zachariae zog in dem werbenden Brief an seine Kollegen eine vernichtende<br />

Bilanz über den Wissenschaftler Rothamel:<br />

Wir wissen Alle, daß der demnächstige Jubilar die Wissenschaft in keiner Weise gefördert<br />

und hauptsächlich nur das, meines Erachtens traurige Handwerk eines juristischen<br />

Einpaukers in General- und Special Examinatorien bis auf diesen Tag getrieben<br />

hat, indem seine öffentlichen Vorlesungen, die er zu Zeiten gehalten und stets angekündigt<br />

hat, wenig od. gar nicht in Betracht kommen können. […] Der Fall, daß<br />

ein juristischer Privatdocent als solcher sein fünfzigjähriges Jubiläum feiert, ist wohl bis<br />

jetzt, wenigstens in der Georgia Augusta, nicht vorgekommen und dürfte sich auch so<br />

leicht nicht wieder ereignen.<br />

Aber – so das Fazit von Dekan Zachariae, – da der Jubilar sich nichts habe zu<br />

Schulden kommen lassen, könne man ihm die ganz gewöhnliche solemne Erneuerung<br />

des Diploms nicht versagen. Im Umlauf befand die Honoren-Fakultät, dass<br />

man für das Diplom nicht Pergament verwenden müsse, Papier mit Goldschnitt<br />

sei hinreichend, aber der Name sollte im lateinisch abgefassten Text in Goldschrift<br />

prangen. Die Universität sah es angesichts der Ehrung durch die Fakultät nicht als<br />

notwendig an, auf das Jubiläum einzugehen. 2262 Das Kuratorium zahlte außer der<br />

Reihe eine Remuneration von 100 rthlr. und dankte in einem Schreiben vom 5. 3.<br />

1855 dem Jubilar für seine redlichen Bemühungen. Mit dem höflichen Verweis auf<br />

allgemeine Grundsätze schloss es die Verleihung des Professorentitels erneut aus. 2263<br />

2260 UAG: Kur 4. III. b. 61, Bl. 67 f.<br />

2261 UAG: Kur 4. III. b. 61, Bl. 53.<br />

2262 UAG: Jur. Prom. 1805 und Jur. Prom. 0,0609 (Konzept des Ehrendiploms).<br />

2263 UAG: Kur 4. III. b. 61, Bl. 54 (Teil II).

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