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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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816<br />

Seinen Lehrfleiß hebt er 1812 mit der Bemerkung hervor, dass er nur in einigen<br />

Semestern unter täglich sechs Lehrstunden geblieben sei.<br />

Im SS 1812 kündigte Rothamel folgende Veranstaltungen an:<br />

� Das Recht des Napoleonischen Gesetzbuches, […] Hr. Dr. Rothamel, privatisssime.<br />

� Das Erbrecht nach dem Napol. Gesetzbuche trägt Hr. Dr. Rothamel unentgeltlich<br />

vor.<br />

� Zu cursorischen Vorlesungen über einzelne Theile der Jurisprudenz, zu Examinatoriis<br />

und Repertitoriis erbietet sich […] Hr. Dr. Rothamel. 2253<br />

Man darf bezweifeln, ob alle angekündigten Vorlesungen zustande kamen.<br />

Rothamel verstand sich als Repetent und wurde wohl früh als solcher eingeschätzt.<br />

An ihn wandten sich unsichere und zugleich zahlungskräftige Examenskandidaten,<br />

um mit ihm Privatissima zu verabreden.<br />

Als angesichts der zahlreichen juristischen Privatdozenten ohne eine Pro loco-<br />

Disputation das Kuratorium im Jahre 1822 die Juristische Fakultät aufforderte,<br />

dieses Problem zu bereinigen, hatte auch Rothamel, der seit 1805 als Doctor legens<br />

mit einer vorläufigen Venia lehrte, sich zu rechtfertigen. Zur Begründung seines<br />

Dispensersuchens führte er einmal an, dass er seit 14 Jahren mit Fleiß und Beifall<br />

lehre und illustrierte dies durch eine außergewöhnliche Lehrbilanz, die das Ausmaß<br />

der studentischen Nachfrage nach seinen Privatissima belegt. Zum andern<br />

führte er als Begründung für die unterlassene Venia-Disputation eine Äußerung<br />

des Dekans Runde an, der ihn 1805 promoviert hatte. Dieser habe damals eine<br />

Pro loco-Disputation für verzichtbar erklärt, weil ihm bekannt gewesen sei, dass<br />

Rothamel bereits öfter disputiert hatte. Rothamel unterstrich diesen Hinweis mit<br />

der Angabe, er habe vor und nach seiner Promotion als Opponent wenigstens<br />

sechs Mal öffentlich disputiert. 2254<br />

In einem begleitenden Schreiben vom 6. 1. 1822 sah sich Dekan Hugo veranlasst,<br />

dem Kuratorium zu empfehlen, Rothamel von der Pro loco-Disputation zu dispensieren,<br />

denn er konnte seine Fakultät von der nachlässigen Handhabung der<br />

Statutenregeln nicht freisprechen. Über Rothamel urteilte er,<br />

daß dieser eigentlich kein Privat-Docent, sondern nur Repetent ist, und es also bey ihm<br />

wenig schadet, wenn er sich der gelehrten Welt auswärts durch Schriften nicht bekannt<br />

macht; wie es auch ehemals der D. Geyert und ein Repetent Eckhard nicht gethan haben.<br />

Daß er seine jungen Leute nicht übel zum Examen zubereitet, können wir bezeugen.<br />

Weil Rothamel angesichts seiner Vermögenslage den von der Fakultät erbetenen<br />

Erlass der zehn rthlr. für die (unterlassene) Pro loco-Disputation zugestanden<br />

bekam, empfahl Dekan Hugo dem Kuratorium, dieses möge Rothamel von den<br />

2253 GGA 1812, S. 461 f.<br />

2254 UAG: Kur 4. III. b. 61, Bl. 2 f.. – Rothamels Äußerung über Runde ist nicht zutreffend, da<br />

dieser in den Dekanatsannalen 1805 die Erwartung notiert hat, Rothamel solle im nächsten Semester<br />

über eine Dissertation für die Venia disputieren.

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