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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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rung angeregt, dass man Lappe nicht mehr gestatten solle, allein zu prüfen und<br />

Zeugnisse auszustellen. Er empfahl sogar, der Göttinger Tierarzneischule die Prüfungsberechtigung<br />

zu entziehen, da in der Landwirtschaft Klage über unqualifizierte<br />

Tierärzte aus dieser Einrichtung geführt werde. 2228<br />

Angesichts dieser Unzufriedenheit mit Lappes Ausbildungsleistung sind Überlegungen<br />

des Kuratoriums verständlich, die Göttinger Tierarzneischule sogar<br />

grundsätzlich in Frage zu stellen. Am 27. 5. 1850 wandte es sich im Zusammenhang<br />

mit dem landwirtschaftlichen Lehrkurs an Hanssen und teilte ihm u. a. ein<br />

Schreiben des Innenministeriums mit, worin die Versetzung Lappes nach Hannover<br />

erwogen wurde:<br />

Auf die Beibehaltung der Thierheilanstalt zu <strong>Göttingen</strong> dürfte zwar nach den bisherigen<br />

Verhandlungen kein erheblicher Werth zu legen sein.<br />

Das Kuratorium vermutete mit Recht, dass u. a. wegen der Persönlichkeit des<br />

schon bejahrten Lehrers sich Hindernisse bei einer Versetzung Lappes ergeben<br />

würden. Um hierüber Gewissheit zu erlangen, wurde Hanssen vom Kuratorium<br />

der vertrauliche Auftrag erteilt, sich zu dieser Frage zu äußern und Lappes Meinung<br />

und eventuell seine Bedingungen für eine Versetzung nach Hannover in<br />

Erfahrung zu bringen. 2229<br />

Da Hanssen nicht bereit war, diesen Auftrag anzunehmen, instruierte das Kuratorium<br />

den Universitätsrat Wilhelm Barckhausen entsprechend. Wider Erwarten<br />

fand er Lappe nicht ganz abgeneigt, seine Lehrtätigkeit in Hannover fortzusetzen.<br />

In einer Eingabe legte Lappe seine Wünsche im Zusammenhang mit dem Ortswechsel<br />

nieder. Eine Aufhebung der Göttinger Anstalt fand Barckhausen in Übereinstimmung<br />

mit Hanssen aber zur Zeit nicht ratsam. Zunächst müsse über den<br />

Lehrplan für den neu einzurichtenden landwirtschaftlichen Lehrkurs entschieden<br />

werden. In diesem Lehrangebot müssten tierärztliche Lehrgegenstände enthalten<br />

sein, und es müsse in den bevorstehenden Verhandlungen zunächst geklärt werden,<br />

welche Lehrkräfte dafür in <strong>Göttingen</strong> notwendig seien. 2230<br />

Angesichts dieser offenen Entscheidungssituation und wegen Lappes nicht erfüllbarer<br />

Forderungen für den Fall seiner Versetzung nach Hannover brach Barckhausen<br />

mit Zustimmung des Kuratoriums die Verhandlungen mit Lappe ergebnislos<br />

ab. Lappe hatte gefordert, er müsse bürgerlich wie wissenschaftlich dem Direktor<br />

der dortigen Anstalt vortreten, und er beanspruchte die ausschließliche<br />

Leitung des dortigen Tierarzneihospitals einschließlich des klinischen Unterrichts.<br />

Im andern Falle wolle er lieber mit seinem geringen Gehalt in <strong>Göttingen</strong> bleiben.<br />

2228 Froehner (wie Anm. 2158), S. 45. – Für die Beibehaltung der Göttinger Tierarzneischule unter<br />

anderer Leitung plädierte am 4. 1. 1851 der Göttinger Medizinprofessor Wilhelm Baum mit humanmedizinischen<br />

Argumenten (ebd. S. 48 f.).<br />

2229 UAG: Sek 485 (2), Bl. 73.<br />

2230 UAG: Sek 485 (2), Bl. 75. – Zur Einrichtung des Lehrkurses vgl. Herpel (wie Anm. 2167), S. 14-<br />

34. Er erhielt auf Vorschlag Hanssens die Bezeichnung Königlich Hannoversche Landwirtschafts Academie<br />

zu <strong>Göttingen</strong>-Weende (ebd. S. 22 f.).

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