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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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meisten hinter sich zurücklässt, bezeugt ihren großen Nutzen und ihre Wichtigkeit für<br />

das Land, die noch dadurch erhöhet wird, dass durch Bildung rationeller Thierärzte,<br />

die sie sich zum Ziel gemacht hat, dem Lande Sicherheit für die Erhaltung des<br />

Hausthierbestandes in allen Beziehungen gewährt wird.<br />

Dadurch unterscheide sich die Göttinger Tierarzneischule wesentlich von der<br />

Schwesteranstalt in Hannover. 2223 Wie Lappe den Erfolg seiner Einrichtung im<br />

internationalen Rahmen festgestellt hat, ist aus Mangel an Unterlagen kaum nachzuvollziehen.<br />

1846 hat sich Lappe vermutlich an den König gewandt und dabei offensichtlich<br />

auch den Titel eines Professors für sich erbeten. In seiner Stellungnahme für das<br />

Kabinettsministerium bestätigt das Kuratorium, dass Lappe seit 1822 der Anstalt<br />

mit treuem Eifer und Nutzen vorstehe, wies aber auf eine beabsichtigte Untersuchung<br />

der parallelen Anstalt in Hannover hin, die sich damals wegen der Dienstunfähigkeit<br />

ihres Direktors U. F. Hausmann in einer schwierigen Situation befand.<br />

2224 Bis zu einer Regelung für die Schwesteranstalt war nach Meinung des<br />

Kuratoriums eine Besoldungserhöhung über 400 rthlr. hinaus für Lappe nicht<br />

angebracht. Die Verleihung des Professorentitels sei in Beziehung auf die Universität<br />

nicht ohne alles Bedenken. Daher sei der Titel eines Direktors – wie auch für den<br />

Leiter des Instituts in Hannover – völlig angemessen. Angesichts der Zurückhaltung<br />

des gutachtenden Kuratoriums ist der Beschluss des Kabinettsministeriums verständlich,<br />

das dem Minister von Stralenheim am 23. 6. 1846 mitteilte, man habe<br />

sowohl die Erhöhung des Gehalts als die Verleihung des Titels Professor für<br />

unstattnehmig erkannt. 2225<br />

Zwar wurde Lappe 20. 7. 1847 eine Gehaltszulage von 200 rthlr. bewilligt, aber in<br />

seinem Dankesbrief wies er auf seine Abzüge für die Hospitalkasse hin und führte<br />

zur Untermauerung weitergehender Ansprüche, die durch nichts belegte Behauptung<br />

ein, bei der Gründung der Universität habe Georg II. befohlen, dass stets ein<br />

Professor der Tierheilkunde mit dem Gehalt von 500 rthlr. angestellt sein sollte.<br />

Bei seiner Anstellung sei durch eine Intrige Himlys diese Stelle suspendiert worden.<br />

Sie sei zuerst von Erxleben und dann von Blumenbach bekleidet worden.<br />

Beide hätten in der Regel nur ein Kolleg über diese Wissenschaft gelesen. Es sei<br />

aber kein Institut zu betreuen gewesen und kein Tierarzt von ihnen ausgebildet<br />

worden. In ganz Europa und selbst im unzivilisierten Russland gäbe es keinen<br />

Lehrstuhl der Veterinärwissenschaft, der nicht den Charakter einer Professur habe.<br />

Kein Institut in Europa, werde von einem Vorstand mit solch einem geringen<br />

Gehalt geleitet, wie er es beziehe. Seine Wissenschaft werde an der Georgia Augusta<br />

zurückgesetzt. Er müsse täglich Vorlesungen halten und habe keine Zeit zu<br />

2223 UAG: Kur 4. IV. m. 5, Bll. 62 f. und 79.<br />

2224 Hieronymi (wie Anm. 2166), S. 103 f.<br />

2225 UAG: Kur 4. IV. m. 5, Bll. 112-115.

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