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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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803<br />

Die Anträge auf Besoldungserhöhung setzen 1827 ein. Um die Berechtigung seiner<br />

Wünsche zu unterstreichen, argumentierte Lappe einmal mit seinen Erfolgen.<br />

Der mit der Gründung des Instituts verfolgte doppelte Zweck einer wissenschaftlichen<br />

Bildung von Tierärzten und einer unentgeltlichen Behandlung des erkrankten<br />

Viehs für die Landleute sei gemäß den vorliegenden Rechenschaftsberichten<br />

mehr als erreicht worden. Die von ihm ausgebildeten Tierärzte würden denen<br />

Schwesteranstalt in Hannover vorgezogen. Das sehr günstige Resultat seiner<br />

Krankenbehandlung würde von den berühmtesten und geachtesten Anstalten in<br />

Deutschland nicht übertroffen, und er erhalte damit dem Land ein bedeutendes<br />

Kapital.<br />

Um die Dringlichkeit seiner Bitte zu belegen, wies er zum andern auf die Kosten<br />

für die Ausbildung seiner Kinder hin, und vor allem auf die Sorge, von seinen<br />

geringen Einnahmen nichts für seine Altersvorsorge erübrigen zu können. Der<br />

durch die politischen Ereignisse von 1831 und 1837 verstärkte Rückgang der Studentenzahl<br />

traf ihn mit seiner ohnehin geringen Zuhörerzahl in der Folgezeit<br />

schwer. In einer Zwischenbilanz rechnete er 1835 dem Kuratorium vor, dass er<br />

von 1816 bis 1819 ohne Gehalt gedient habe. Seit 1819 erhalte er 100 rthlr. jährlich.<br />

Erst 1827 habe man eine Erhöhung auf 200 rthlr. bewilligt und 1832 eine<br />

Gratial von 100 rthlr. der festen Besoldung hinzugefügt. Angesichts der von Jahr<br />

zu Jahr abnehmenden Studentenzahl betrage sein Lehrhonorar kaum 200 rthlr.<br />

jährlich, denn mancher arme Student bleibe die Gebühren schuldig. Seine Privatpraxis<br />

bringe ihm kaum 50 rthlr. ein, und er beklagte, dass sogar Honoratioren die<br />

unentgeltliche Praxis des Tierarzneihospitals benutzten. Luxuspferde seien in <strong>Göttingen</strong><br />

kaum anzutreffen. Von den insgesamt 550 rthlr. an Einkünften könne er<br />

nicht sorgenfrei leben. Nach 20 Dienstjahren sei dies niederschlagend. Demgegenüber<br />

konnte der Direktor der Tierarzneischule in Hannover, Ulrich Friedrich<br />

Hausmann, 1830 ein Gehalt von 777 rthlr. 19 ggr. beziehen. und 1850 erhielten<br />

der 1. und der 2. Hilfslehrer an dieser Schule jeder ein Fixum von 500 rthlr. 2219<br />

Für die Verschlechterung seiner Situation machte Lappe auch eine Verordnung<br />

der Landdrostei Hildesheim vom 15. 11. 1824 verantwortlich. 2220 Seit der Einrichtung<br />

der Landdrosteien waren diese als Mittelinstanz des Innenministeriums für<br />

die Konzessionsvergabe an die Tierheiler zuständig und erließen einschlägige Verordnungen.<br />

Lappes Kritik an der Entscheidung der Landdrostei Hildesheim lässt<br />

sich einer generellen Auseinandersetzung zuordnen, in der sich zwei Tendenzen<br />

konfliktreich kreuzten: zum einen eine Professionalisierung der Tierärzte, die eine<br />

akademische Ausbildung der tierheilenden Mediziner in Analogie zu den Humanmedizinern<br />

aus standespolitischen Gründen forderten und zweitens eine zunehmende<br />

Kritik an der allgemeinen Staatsverwaltung, die deren aufgabenbezogene<br />

Differenzierung und Spezialisierung forderte. Die Staatstätigkeit verzweigte<br />

sich in immer mehr Lebensbereiche, für die aber eine qualifizierte Entscheidungs-<br />

2219 Hieronymi (wie Anm. 2166), S. 85. Vgl. auch S. 68, S. 120 und S. 135.<br />

2220 Kurze Inhaltswiedergabe zweier einschlägiger Bekanntmachungen der Landdrosteien zu Hildesheim<br />

und Hannover bei Froehner (wie Anm. 2158), S. 39, Anm. 23.

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