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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Lappe im Rückblick bedauernd feststellen, dass er 1822 den Kastengeist erfahren<br />

musste, der hier in gewissen Sphären herrscht. 2211<br />

Im Ministerium geriet die Anfrage der Georgia Augusta an den Geheimen Justizrats<br />

K. W. Hoppenstedt, der als früherer juristischer Privatdozent dieser Universität<br />

deren Etikette-Probleme hinreichend vertraut waren, weswegen er die Auseinandersetzung<br />

noch mit bisher übersehenen Diffizilitäten anreichern konnte. In<br />

einem undatierten Promemoria bejahte er mit Verweis auf das kgl. Reskript die<br />

Zuerkennung des Direktor-Titels. Um den Professorentitel für Lappe zu vermeiden,<br />

habe Himly in einem Bericht den Direktor-Titel vorgeschlagen. 2212 Was den<br />

Rang angehe, wäre Lappe als Direktor eines kgl. Instituts wohl nicht als bloßer Privat-Docent,<br />

der gleichsam propria auctoritate lehrt, zu betrachten, sondern den ao. Professoren<br />

gleich zu setzen. Auf einen höhern Rang könne er nicht rechnen, weil er,<br />

wenn er den Titel eines Professors erhalten hätte, doch nur Professor extraordinarius geworden<br />

seyn würde. Nach Hoppenstedts Rechtsauffassung lehrte ein Professor als solcher<br />

offensichtlich im staatlichen Lehrauftrag, während ein Privatdozent kraft<br />

eigener Legitimation – propria auctoritate – die Lehre ausübte.<br />

Auch das Recht zur Ankündigung im lateinischen Lektionskatalog wurde von<br />

Hoppenstedt bejaht, da Lappe einem königlichen Institut vorstehe und seine<br />

Kunst wissenschaftlich betreibe, so scheint solches, zumahl auch Privat Docenten, welchen<br />

der Rang von Professoren gegeben, dieses erlaubt ist, z. B. Marezoll und mir selbst. Diese Bemerkung<br />

zeigt, jemand konnte die Stellung eines Privatdozenten einnehmen aber<br />

mit dem Rang eines Professors bedacht werden. 2213<br />

Weniger eindeutig war für Hoppenstedt die Entscheidung, an welcher Stelle des<br />

Katalogs Lappe einzuordnen war. Hoppenstedt hatte wissenschaftssystematische<br />

Bedenken, die Tierarznei der Medizin zuzurechnen. Für ihn war sie eher eine allgemeine<br />

Naturwissenschaft und damit vermutlich der Philosophischen Fakultät<br />

einzuordnen. Hoppenstedt sah große Ähnlichkeiten zwischen den Tätigkeiten von<br />

Lappe und dem Stallmeister. Letzterer halte auch über die Heilkunst der Pferde<br />

Vorlesungen, und das Zureiten, Dressieren und kunstmäßige Behandeln und Erziehen<br />

der Pferde erfordere wissenschaftliche Studien. Deshalb schlug er vor, dass<br />

nach den sämtlichen Vorlesungen der Professoren<br />

1. der Stallmeister mit seinen Vorlesungen über die Tierheilkunst und die<br />

ars equestri und dann<br />

2. Lappe als Direktor des Tierarzneihospitals mit seinen Vorlesungen<br />

gestellt werde.<br />

2211 UAG: Kur 4. IV. m. 5, Bll. 146-152.<br />

2212 Himly hat vielleicht als Prorektor des SS 1820 votiert.<br />

2213 Johann Gottlieb Marezoll wird von Ebel nur als ao. Professor der Theologie (1790-1794) und<br />

nicht als Privatdozent geführt [Ebel: Catalogus (wie Anm. 19), S. 40, Nr. 15. – Vgl. auch ebd. S. 31<br />

(2) Nr. 5]. – Zu August Ludwig Hoppenstedt vgl. Ebel: Catalogus (wie Anm. 19), S. 64, Nr. 67.<br />

Hoppenstedt erhielt 1802 den Rang eines Professors (GGA 1802, S. 1025).

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