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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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478<br />

von Savigny bestrittene Fähigkeit zur Kodifikation eines neuen Rechts zu. Er<br />

wollte damit auch dem durch die Französische Revolution diskreditierten naturrechtlichen<br />

Ansatz eine Chance wahren. Für von Savigny war in dieser Grundsatzfrage<br />

weniger der rechtsvergleichende kritische Verstand im universalhistorischen<br />

Betrachtungsrahmen gefragt, sondern dem Gründer der Historischen Rechtsschule<br />

war vor allem ein in der Geschichte wirkender Volksgeist die legitime Quelle der<br />

Rechtsschöpfung. Rechtswissenschaft war für von Savigny auch weitgehend<br />

Rechtsgeschichte. 1192<br />

Im Schatten dieser bedeutenden Wortführer fiel es dem noch nicht einmal rite<br />

etablierten Privatdozenten Brinkmann schwer, größere Aufmerksamkeit für seine<br />

Publikation zu erreichen. 1193 Angesichts der Grundsätzlichkeit des Themas fällt<br />

auf, dass – im Unterschied zur Erstlingsschrift Brinkmanns – kein Göttinger Jurist<br />

dessen Eintreten für den Code Napoléon in den Göttingischen gelehrten Anzeigen rezensierte.<br />

Vielleicht wollte niemand in der Auseinandersetzung mit dem kritisch angesprochenen<br />

August Wilhelm Rehberg – einem Mitglied der Landesregierung und<br />

der Göttinger Sozietät der Wissenschaften – Stellung beziehen. Der Göttinger<br />

Jurist Hugo stand im Lager der Tradition und hatte durch sein Konzept der<br />

Rechtswissenschaft der Historischen Rechtsschule den Weg bereitet. Sein Dictum: Wie<br />

es ist, so ist es richtig, weil es so war, zeigt ihn auf diesem Wege. 1194 Er stand also im<br />

Grundsatz auf der Seite Rehbergs und von Savignys. Die Göttingischen gelehrten Anzeigen<br />

räumten Brinkmann aber die Möglichkeit zur ausführlichen Selbstanzeige<br />

ein. 1195<br />

Brinkmann hat seine Schrift Karl Adolf Limmer zu Walsrode gewidmet, der für<br />

ihn das hohe Ideal eines Rechtsgelehrten verkörperte und dem er nach eigenem<br />

Bekenntnis seine ganze Bildung verdankte. 1196 Wie der Titel erkennen lässt, wandte<br />

sich Brinkmann gegen die sich ausbreitende Tendenz, nach der Befreiung von der<br />

1192 Vgl. auch Denneler (wie Anm. 1215), S. 69-80. – Nach Iris Denneler soll Hegel die Ablehnung<br />

der Kodifikation als den größten Schimpf bezeichnet haben, der einer Nation angetan werden könne<br />

(ebd. S. 91).<br />

1193 Die Besprechung von H. J. M. in: Jenaische Allgemeine Literatur-Zeitung 1815, Nr. 144, Sp.<br />

193-196 ist vernichtend (ein Schriftsteller; welcher gegen die Verkehrtheit anderer kräftig auftreten will, darf nicht<br />

statt Sachen über all nur Worte geben.). – Eine gewisse Oberflächlichkeit Brinkmanns und die fehlende<br />

Profilierung seiner Alternativvorstellungen tadelt auch der Rezensent der Leipziger Literatur-Zeitung<br />

für das Jahr 1816. Nr. 26, Sp. 201-204. – Die Rezension in: Allgemeine Literatur-Zeitung vom Jahre<br />

1814, Nr. 226-228, Sp. 257 ff. ist detaillierter in der Bewertung der Vorschläge Brinkmanns und mit<br />

wahrer Liebe und Achtung gegen den Vf. geschrieben worden.<br />

1194 Denneler (wie Anm.1215), S. 78.<br />

1195 Rezension von „H. R. B.“ in: GGA 1814, S. 1543 f.<br />

1196 Nach Ebel: Catalogus (wie Anm. 19), S. 63, Nr. 30 war ein Dr. Karl Adolf Limmer (* 19. 7.<br />

1741) um 1767 juristischer Privatdozent an der Universität <strong>Göttingen</strong> und danach Bürgermeister in<br />

Walsrode. Nach dem Titelblatt seiner juristischen Dissertation vom 15. 4. 1767 war er u. a. Mitglied<br />

des historischen Instituts. Er soll aber lt. Ebel um 1790 gestorben sein. – Bei Pütter: Gelehrtengeschichte<br />

(wie Anm. 20), Bd. 3, S. 155 ist das Todesdatum offen gelassen, was u. U. bedeutet, dass er<br />

damals noch lebte.

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