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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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772<br />

als Lehrbeauftragter – tätig wurde. In seinen späteren Jahren hat Müller in der<br />

Regel nur eine Lehrveranstaltung pro Semester angeboten. 2132<br />

Das Ende des Königreichs Westphalen stellte im Herbst 1813 insbesondere Müller<br />

vor eine neue Situation, da er als Landfremder in den lokalen Dienst des untergegangenen<br />

Königreichs Westphalen eingetreten war. Am 25. 11. 1813 wandte er<br />

sich an das Staats- und Kabinettsministerium in Hannover und bat um die Bestätigung<br />

in seinem Amt als Universitätsbaumeister. Dazu beantragte er, ihm die<br />

Stelle eines Klosterbaumeisters in den Klosterämtern Weende, Reinoldeshausen,<br />

Diemarden, Mariengarten und Marienstein zu übertragen. Diese Aufgabe lasse<br />

sich mit seinen Lehraufgaben vereinen. Müller schlug diese zuerst von Borheck<br />

herbeigeführte Ämterkombination vor, weil die Einkünfte als Universitätsarchitekt<br />

(200 rthlr.) und die eines Privatdozenten für seinen Lebensunterhalt nicht ausreichten.<br />

Da er seine Funktionen bei den hiesigen Bauten unausgesetzt versehen<br />

müsse, bat Müller das Ministerium ferner, ihm sein bisheriges Gehalt als Distriktsbaumeister<br />

des Königreichs Westphalen in Höhe von 46 1/3 rthlr. pro Monat<br />

bis zur endgültigen Neuorganisation der staatlichen Baubehörde zu bewilligen.<br />

2133<br />

Müller gewann prominente Fürsprecher: der Landbaumeister Böttcher rühmte<br />

seine theoretischen und praktischen Fähigkeiten. Müller habe seine Bauvorhaben<br />

gründlich und genau veranschlagt, zeichne sich aber auch in der feineren Architektur<br />

aus. Man solle versuchen, diesen Mann im Lande zu halten. 2134 Prorektor Himly<br />

brachte die hohe Zufriedenheit der Universität mit den Leistungen ihres Baumeisters<br />

zum Ausdruck, der an der Georgia Augusta studiert habe und als Privatdozent<br />

an ihr lehre. 2135 Am 26. 2. 1814 stimmte König Georg IV. der Ernennung<br />

Müllers zum Universitäts- und Klosterbaumeister zu und bestätigte den Gehaltsvorschlag<br />

des Staats- und Kabinettsministeriums, wonach 480 rthlr. aus der Klosterkasse<br />

zu zahlen und die 200 rthlr. aus der Universitätskasse beizubehalten waren.<br />

Am 5. 4. 1814 wurde Müller von Prorektor Himly der Huldigungseid und der<br />

Diensteid abgenommen. 2136 Ein Konkurrent Müllers für seine Ämterkombination<br />

war sein Vor-Vorgänger Borheck, der am 19. 1. 1813 den vergeblichen Antrag<br />

stellte, ihn erneut als Universitätsarchitekten einzustellen. 2137 Das Augenleiden<br />

Borhecks, das zu seiner vorzeitigen Pensionierung geführt hatte, behinderte ihn<br />

nach seinen Angaben nicht mehr in alter Weise.<br />

Die von allen Seiten anerkannte Amtsführung Müllers führte im Zusammenhang<br />

mit der territorialen Neugliederung nach dem Wiener Kongress zur Übertragung<br />

weiterer Aufgaben. Am 17. 5. 1817 beantragte die Königliche Kammer beim Ka-<br />

2132 Nach Stichproben der Jahre 1815 und 1820 bot Müller in der Regel eine oder zwei Lehrveranstaltungen<br />

zur (höheren) Baukunst an.<br />

2133 UAG: Kur 13. d. 5, Bl. 6 und Bl. 10 f.<br />

2134 UAG: Kur 13. d. 5, Bl. 8 f.<br />

2135 UAG: Kur 13. d. 5, Bl. 2.<br />

2136 UAG: Kur 13. d. 5, Bll. 28, 30, 35 und 36.<br />

2137 UAG: Kur 13. d. 5, Bl. 4 f.

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