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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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768<br />

meisters des Königreichs Westphalen ihn 1811 nach <strong>Göttingen</strong> zurückführte,<br />

ergriff B. F. Thibaut, Ordinarius für Mathematik, die Gelegenheit, Müller für eine<br />

Lehrtätigkeit in der Mathematik zu gewinnen. Thibaut wies Generaldirektor von<br />

Leist auf die besondere Chance hin, mit Hilfe des geschickten Distriktbaumeisters<br />

sein Kollegium über die theoretische und praktische Geometrie verbessern zu<br />

können, indem er selbst die Theorie und Müller die Praxis lehren werde. Leist<br />

genehmigte diesen Vorschlag: Müller dürfe Vorlesungen halten, ohne promovieren<br />

zu müssen. 2114<br />

Am 3. 2. 1811 reichte Müller bei der Philosophischen Fakultät ein Petitum ein, in<br />

dem er bat, die architektonischen Wissenschaften im Lektionskatalog ankündigen<br />

zu dürfen und wies darauf hin, dass er schon von einem früheren Aufenthalt her<br />

über die Erlaubnis verfüge. Der Umlauf in dieser Sache macht eine Unzufriedenheit<br />

der Facultisten mit Thibaut und der Generaldirektion über deren Verletzung<br />

der Fakultätsrechte sichtbar, als deren Anwalt vor allem Eichhorn auftrat. Müller<br />

schlage erst jetzt den gesetzlichen Weg ein, lautete Eichhorns Argument. Das Antragsverfahren<br />

über Thibaut und den Generaldirektor in Kassel sei für die Rechte<br />

der Fakultät kränkend und konnte von einem Collegen beliebt werden, der doch auch einmal<br />

Facultist werden will!! Damit war Thibaut gemeint, der noch nicht der Honorenfakultät<br />

angehörte. Eichhorn plädierte dafür, Generaldirektor von Leist auf die Verletzung<br />

der Fakultätsprivilegien hinzuweisen, da dieser die Fakultät nicht einmal<br />

um eine gutachtliche Stellungnahme gebeten hatte. Es gelang Dekan Heeren jedoch,<br />

durch eine ausgewogene Analyse des Konflikts eine kritische Stellungnahme<br />

gegenüber der Generaldirektion zu verhindern. 2115 Es ist nicht erkennbar ob die<br />

Unterscheidung „Privatlehrer“ versus „Privatdozent“ in dieser Auseinandersetzung<br />

eine Rolle spielte.<br />

Die Göttingischen gelehrten Anzeigen informierten ihre Leser über die zweite Lehrphase<br />

Müllers mit dem Hinweis:<br />

Herr Just Heinrich Müller, der bereits vorhin als Privatdocent unter uns lebte, und<br />

sich gegenwärtig wieder, als Districts=Ingenieur, bey uns aufhält, weil ihm der Bau des<br />

neuen Bibliotheksflügels und die Vollendung des Baues der Sternwarte aufgetragen ist,<br />

hat die hohe Erlaubniß erhalten, mit Einverständniß des Herrn Professors Thibaut,<br />

welcher über die theoretischen Theil der Mathematik seine Vorlesungen fortsetzen wird,<br />

practische Uebungen. im Felde, von Ostern an, anzustellen. 2116<br />

28. 4. 1. Universitäts- und Klosterbaumeister und ein wenig Privatdozent<br />

Die spärlichen Angaben zu Müllers Biographie werfen neben der ungeklärten<br />

Gemengelage von Studium und Beruf noch ein zweites Problem auf: Wie lässt<br />

sich die von Müller angegebene Tätigkeit im Baudepartement der Oberamtskammer<br />

zu Kassel mit seiner baupraktischen Tätigkeit in <strong>Göttingen</strong> verknüpfen. Vielleicht<br />

wurde Müller anfangs – grenzüberschreitend – als freier Unternehmer (En-<br />

2114 UAG: Phil. Dek. 94, Nr. 8 und Nr. 7.<br />

2115 UAG: Phil. Dek. 94, Nr. 10, 9 und 11.<br />

2116 GGA 1811, S. 233.

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