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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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wegen des innovativen Engagements von Brinkmann denkbar, dass von Leist in<br />

ihm einen Proponenten der rechtspolitischen Wende sah.<br />

Professor Hugo hat zu dieser Publikation ein Vorwort beigesteuert und das Werk<br />

in den Göttingischen gelehrten Anzeigen ausführlich rezensiert. 1184<br />

� Die Erbfolge nach dem Code Napoléon, im systematischen Zusammenhange ausführlich<br />

dargestellt von Heinrich Rudolf Brinkmann. Mit einer Vorrede von dem<br />

Herrn Professor Ritter Hugo über das nothwendige Mißlingen aller Versuche, die<br />

Kochischen Classen bey dem Code nachzuahmen. <strong>Göttingen</strong>, bei Heinrich Dieterich.<br />

1812. [XLVI + 432 S.]<br />

Brinkmann vergleicht in seiner Erstlingsschrift die viel untersuchte Novelle 118<br />

des Corpus Juris über die Intestat-Erbfolge mit den in Frankreich und Deutschland<br />

umstrittenen Regeln des nunmehr geltenden Code Napoléon für einen Erbfall, in<br />

dem ein Testament fehlte.<br />

Brinkmann hat seine Schrift dem Generaldirektor Baron von Leist gewidmet, um<br />

der hohen Protektion würdig zu werden, die Derselbe dem Verfasser zur Fortsetzung seiner<br />

Studien widerfahren ließ. Die vorzeitige Zulassung Brinkmanns zur Lehre durch die<br />

Generaldirektion in Kassel hat offensichtlich Befremden in der Fakultät erregt.<br />

Aus den Akten geht nicht hervor, dass Generaldirektor von Leist seine früheren<br />

Göttinger Kollegen um eine Stellungnahme zum Dispens gebeten hat. Eine gewisse<br />

Irritation verrät die Bemerkung des Dekans Hugo, wonach die Sache sich hätte<br />

vielleicht anders wenden lassen. Hugo ging davon aus, dass die Erlaubnis zum<br />

Lesen nur für ein halbes Jahr erteilt worden sei, was aber eine Fehleinschätzung<br />

war. Die Umstände des Dispensverfahrens waren dazu angetan, Brinkmann als<br />

Günstling der Generaldirektion erscheinen zu lassen. Jedenfalls schuf er sich dadurch<br />

keine Freunde in der Honoren-Fakultät. Dass die Generaldirektion (Studiendirektor<br />

von Leist) einen Studenten ohne Promotion und disputatio pro loco die<br />

Venia erteilt hatte, vermerkte Hugo am 10. 3. 1812 mit ungewöhnlicher Ausführlichkeit<br />

in den Dekanatsannalen:<br />

D. X ejusd. adlata sunt ad nos litterae quibus Studiorum Director juveni doctissimo<br />

Henrico Ludolpho Brinkmann, Osterodano, ob librum de successione ab intestato ex<br />

codici Napoleoneo, veniam legendi absque honoribus doctoralibus et absque disputatione<br />

concessit. 1185<br />

1184 Rezension in: GGA 1812, S. 569-574. – Auf S. VI merkt Hugo an: Ehemals, zur Zeit der mündlichen<br />

Disputationen, würde ich es nicht haben ausschlagen dürfen, der Präses von Herrn Brinkmann zu seyn; jetzt, zur<br />

Zeit der schriftlichen zwischen Autoren und Recensenten und der ersteren unter einander, erscheint sein Buch mit<br />

meiner Vorrede. – Die Zeit der mündlichen Disputationen war aber keineswegs vorbei. Vielleicht war<br />

dies ein versteckter Ausfall gegen die Dispens-Entscheidung von Leist.<br />

1185 UAG: Jur. Prom. 1734-1823. – Die Angabe von Volbehr, Friedrich/Weyl, Richard: Professoren<br />

und Dozenten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 1665-1933. Kiel 3 1934 auf S. 45, Brinkmann<br />

sei 1812 promoviert worden, ist also nicht zutreffend. Ich habe nicht überprüfen können, ob<br />

seine weiteren Angaben stimmen, wonach Brinkmann u. a. auch Assessor des Kriminalgerichtshofes<br />

in <strong>Göttingen</strong> gewesen ist. Für den Bericht zu Ostern 1812 gibt Brinkmann an, dass er kein Amt

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