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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Prorektor Hugo zu seinen literarischen Arbeiten gebraucht worden sei. 2001 Am 31.<br />

12. 1809 genehmigte der Innenminister von Wolffradt die Anstellung des Kandidaten<br />

Riedel als Sublevant des Universitätssyndikus Willich, wobei dessen Alter<br />

und Schwächlichkeit hervorgehoben wurde. Willich hatte an Riedel alle Akzidenzien<br />

abzutreten, die für jene Geschäfte einkamen, in denen er den Syndikus vertrat.<br />

Der Ausbeutung eines Adjunkten durch den bestallten Amtsinhaber, wie sie<br />

Oesterley [Nr. 7] erfahren musste, wurde ein Riegel vorgeschoben. 2002 Damit kostete<br />

der Adjunkt Riedel die Regierung nichts, wie Hugo bei seiner Empfehlung<br />

beruhigend hervorheben konnte. 2003<br />

Vermutlich ist die Protektion Hugos auch im Spiel gewesen als Riedel nach eigenen<br />

Angaben 1810 die Erlaubnis zu lesen erhielt. 2004 Da er nicht promoviert war,<br />

konnte er nur mit Dispens der Generaldirektion tätig werden. Da keine Akten von<br />

diesem Vorgang überliefert sind, lassen sich die näheren Umstände dieser außergewöhnlichen<br />

Vergabe einer Lehrberechtigung an einen Nichtpromovierten nicht<br />

mehr klären. Nach den Statuten der Fakultät war die befristete Zulassung eines<br />

juristischen Kandidaten zulässig aber eine fortdauernde Beschäftigung, wie sie im<br />

Falle Riedel festzustellen ist, war satzungswidrig. Vergleichbare Vorgänge bei den<br />

immerhin promovierten Kollegen Thoms [Nr. 4], Rothamel [Nr. 8] und Quentin<br />

[Nr. 5] zeigen, dass die Fakultät jene Kandidaten, die eher als Repetenten und<br />

nicht als Dozentennachwuchs eingeschätzt wurden, in einer rechtlichen Grauzone<br />

zwischen Privatunterricht und Privatdozentur lehren ließ. Riedel brachte sich mit<br />

der in seinem Fall gebotenen Zurückhaltung in die Lehre ein. Im Bericht über die<br />

Privatdozenten des SS 1812 heißt es von ihm, dass er nur privatissime las. 2005 In<br />

seinem ersten Semester, dem WS 1810/11, bot sich Riedel neben vier andern<br />

Privatdozenten zu Privatissimis, Examinatoriis und Repetitoriis über einzelne Teile der<br />

Rechtskunde an. Dabei handelt es sich um ein von den Privatdozenten bestrittenes<br />

Standardangebot der Juristischen Fakultät, das im Lektionsverzeichnis jeweils<br />

die Ankündigungen der Juristischen Fakultät abschließt. 2006 Im Lektionskatalog<br />

des SS 1812 ist Riedel nur mit einer Lehrveranstaltung verzeichnet:<br />

� Zu cursorischen Vorlesungen über einzelne Theile der Jurisprudenz, Examinatoriis<br />

und Repetitoriis erbietet sich Hr. Trib. Procur. Dr. Thoms, Hr. Dr. Rothamel<br />

u. Hr. Adj. Riedel.<br />

Als Adjunkt des Universitätssyndikus ohne feste Besoldung geriet Riedel in seiner<br />

andern Rolle als Privatdozent in eine schwierige Situation, denn er spähte die von<br />

der Generaldirektion und von Prorektor Pott mit allen Mitteln bekämpften<br />

Landsmannschaften und deren Duelle aus und brachte sie zur Anzeige. Generaldirektor<br />

von Leist hatte am 25. 11. 1811 die vollständige Auflösung aller Lands-<br />

2001 UAG: Kur 3. e. 13, Bl. 40.<br />

2002 UAG: Kur 3. e. 13, Bll. 30-32.<br />

2003 UAG: Kur 3. c. 22, Bl. 56 f.<br />

2004 Eigene Angabe für den Bericht der Privatdozenten zu Ostern 1812 (UAG: Sek 315, Bll. 109 f.).<br />

2005 UAG: Sek 315, Bll. 109/110.<br />

2006 GGA 1810, S. 1470.

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