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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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tragte sie Oesterley als Zensor tätig zu werden. Pro Tag nahm er sich durchschnittlich<br />

drei Bücher vor, die er nach überkommener Tradition mit dem Abdruck<br />

zweier Stempel entweder verbot oder für das Lesepublikum freigab. 1987<br />

Neben seiner Verwaltungstätigkeit behielt Oesterley die arbeitsreiche Tätigkeit als<br />

Beisitzer des Spruchkollegiums bei, die er 1816 in seiner damaligen Rolle als Vizesyndikus<br />

nicht zuletzt aus finanziellen Gründen übernommen hatte. Nach<br />

16jähriger Tätigkeit in diesem Gremium wandte sich Oesterley am 12. 4. 1832 an<br />

das Kuratorium und bat um seine Entlassung. Es sei für ihn ein Glücksfall gewesen,<br />

in diesem Gremium mitarbeiten zu können, nicht zuletzt wegen seiner beschränkten<br />

Vermögensumstände. Desto schwerer und schmerzhafter falle es ihm,<br />

um seine Entlassung zu bitten. Diese ökonomische Argumentation im Munde des<br />

Spitzenbeamten der Georgia Augusta erstaunt. Oesterley weist in seinem Entlassungsantrag<br />

auf mehrere Gründe hin, die es ihm unmöglich machen würden, die<br />

Arbeit wie bisher mit Freudigkeit und Ehre zu versehen. Er hebt vor allem das<br />

gesundheitliche Argument hervor. Wegen des Übermaßes der Dienst- und der<br />

Fakultätsarbeiten in den letzten Jahren sowie der mannigfachen häuslichen Leiden<br />

und Sorgen sei seine Gesundheit so geschwächt, dass er nur wenige Stunden des<br />

Tages angestrengt arbeiten könne. Sie würden bei weitem nicht hinreichen, um<br />

seine Pflichten als Universitätsrat zu erfüllen. Nach dem Urteil des Arztes sei eine<br />

Wiederherstellung nur denkbar, wenn er seine zusätzlichen Arbeiten abgebe. Er<br />

wolle aber versuchen, die ihm bereits zugeteilten Aufgaben im Spruchkollegium<br />

noch abzuarbeiten und erbat darum erst für diesen Zeitpunkt seine Entlassung aus<br />

dem Gremium. Das Kuratorium bedauerte, in Zukunft auf die Mitarbeit des verdienten<br />

Universitätsrats im Spruchkollegium verzichten zu müssen, verschloss<br />

sich aber nicht der Bitte Oesterleys. 1988 Die versteckte Argumentation für eine<br />

Gehaltserhöhung überlas die Aufsichtsbehörde.<br />

Als sich 1845 für Oesterley das 50jährige Jubiläum seines Staatsdienstes näherte,<br />

regte Prorektor R. Wagner das Kuratorium zu einer Ehrung des Jubilars an, obgleich<br />

es für Oesterleys Universitätsdienst keine runde Zahl zu feiern gab. König<br />

Ernst August folgte dem Vorschlag des Kuratoriums und verlieh Oesterley die 4.<br />

Klasse des Guelphen-Ordens. Dessen feierliche Überreichung am 16. 4. 1845<br />

durch den Prorektor im Rahmen eines akademischen Festmahls konnte wegen<br />

einer Krankheit des Jubilars nicht stattfinden. Der Senat beschloss dafür, dem um<br />

das gesammte hiesige Universitätswesen so hoch verdienten Manne aus der Prandienkasse einen<br />

silbernen Pokal, als Ehrengeschenk, fertigen zu lassen. 1989<br />

Die von Kuratorium und Universität gegenüber dem Jubilar geäußerten Wünsche,<br />

er möge dem Dienste der Universität noch lange erhalten bleiben, erfüllten sich<br />

nicht. Oesterley starb nach langem Krankenlager am 14. 7. 1847. Schon seit der<br />

1987 Hassenstein: Literarisches <strong>Göttingen</strong> (wie Anm. 2088), S. 976. – Ferner: Gierl/Pröfener (wie<br />

Anm. 81), S. 1025.<br />

1988 UAG: Kur 4. III. d1. 35, Bll. 11–13 f.<br />

1989 UAG: Kur 3. d. 2, Bll. 1-12. – Weitere universitätsinterne Schriftstücke zur Jubelfeier in der<br />

unpaginierten Akte UAG: Sek 354. – Zum strittigen Anlass vgl. oben Anm. 1932.

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