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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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732<br />

Göttinger Unruhen des Jahres 1831 in Gang kam. Für die Darstellung der Verfaßung<br />

der academischen Behörden, ihrer Organisation, ihrer Rechte und Pflichten arbeitete<br />

Oesterley einen Entwurf aus. Das Ergebnis der Beratungen wurde von der Regierung<br />

am 14. 3. 1833 in einer provisorischen Verfassung festgeschrieben. 1984<br />

Die Konsequenzen dieser Reform für die örtliche Rechtspflege in Stadt und Universität<br />

stellte Oesterley in der folgenden Publikation dar:<br />

� Darstellung der Gerichtsverfassung in der Universitätsstadt <strong>Göttingen</strong> vom Universitätsrath<br />

Dr. Oesterley. <strong>Göttingen</strong> bei der Vandenhoeck und Ruprecht. 1833.<br />

[VI + 170 S.]<br />

Nach Oesterleys Auffassung gab es in den hannoverschen Landen keine Stadt, die<br />

damals eine verwickeltere Gerichtsverfassung als <strong>Göttingen</strong> besaß (S. 1).<br />

Rund eineinhalb Jahrzehnte nach dem Erlass der Verfaßung der academischen Behörden<br />

von 1833 stand Oesterley während der Revolution von 1848/49 im Dienste einer<br />

Gegenbewegung. Gegenüber den staatlichen Einschränkungen der Selbstverwaltung<br />

in den Jahren 1821 und 1831 versuchte die Universität als Korporation ihre<br />

Selbstbestimmungsmöglichkeiten wieder auszuweiten, wozu u. a. die Verlängerung<br />

der Amtszeit des Prorektors auf ein Jahr dienen sollte. 1985<br />

Wahrscheinlich sah sich Oesterley bei seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Universitätsrat<br />

nicht als Exponent des Staates in der Universität, und vermutlich betrachtete<br />

er die von der Universität 1848/49 beabsichtigte Stärkung des Prorektors<br />

auch nicht als Angriff auf seine Position und Person. Mit seiner unbestrittenen<br />

Kompetenz und seinem über Jahrzehnte gewachsenen Herrschaftswissen war er<br />

in kritischer Loyalität der Georgia Augusta integriert. Daher fiel ihm die Aufgabe<br />

zu, zum Universitätsjubiläum des Jahres 1837 im vierten Band des Pütter die Universitätsgeschichte<br />

für die Jahre von 1820 bis 1837 fortzuschreiben, was bisher<br />

eine Aufgabe von Professoren (Pütter und Saalfeld) gewesen war. Prof. Saalfeld,<br />

der 1820 den dritten Band herausgegeben hatte, stand für diese Aufgabe nicht<br />

mehr zur Verfügung. Er war 1833 wegen seiner politischen Auftretens im Zusammenhang<br />

mit den Januar-Unruhen 1831 unter Zwang pensioniert worden. Im<br />

vierten Band des Pütter hat Oesterley u. a. auch die damals für die Privatdozenten<br />

geltenden Regelungen aufgeführt:<br />

� Geschichte der Universität <strong>Göttingen</strong> in dem Zeitraume vom Jahre 1820 bis zu<br />

ihrer ersten Säcularfeier im Jahre 1837. Vom Universitätsrathe Dr. Oesterley:<br />

Mit 7 Kupfern. <strong>Göttingen</strong>, bei Vandenhoeck und Ruprecht 1838. 1986<br />

Für die zunehmend schwieriger werdende Aufgabe, die Entwicklung der Georgia<br />

Augusta in einer Statistik ihrer Strukturen und Prozesse zu erfassen, fand sich<br />

leider später kein Fortsetzer.<br />

Als 1825 die während der westphälischen Zeit in Vergessenheit geratene Zensur<br />

der schönen Literatur der Universitätsgerichtsdeputation übertragen wurde, beauf-<br />

1984 Zur Beteiligung Oesterleys s. Gundelach (wie Anm. 1), S. 89 und 91. – Um Oesterleys Tätigkeitsspektrum<br />

genauer umreißen zu können, fehlt eine Untersuchung zur Universitätsverwaltung.<br />

1985 Gundelach (wie Anm. 1), S. 92-102.<br />

1986 Ebd. S. 175-178.

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