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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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bei der bevorstehenden Immatrikulation für das WS 1821/22 zu beachten waren.<br />

In der Senatssitzung am 2. 10. 1821 wurden diesem Gremium von Prorektor Pott<br />

die eingegangenen Reform-Reskripte bekannt gemacht, das vom König ernannte<br />

Gerichtspersonal vereidigt, wobei auch Oesterley sein Bestallungspatent ausgehändigt<br />

bekam. 1979 Er wurde mit einem Gehalt von 1200 rthlr. als erster Universitätsrat<br />

bestellt. Ihm zur Seite stand der frühere städtische Senator Ch. F. W. Ulrich<br />

mit 1000 rthlr. Besoldung. Beide erhielten den Rang eines o. Professors, durften<br />

aber keine Vorlesungen halten. Sie erhielten damit Sitz und Stimme im Senat und<br />

waren in Zukunft an den zentralen Entscheidungsprozessen der Universität unmittelbar<br />

beteiligt. Als Sekretär wurde der bisherige Aktuar und Privatdozent Riedel<br />

[Nr. 9] mit 500 rthlr. Besoldung dem Gericht zugeordnet.<br />

Manche Professoren haben diesen Eingriff als eine Entmachtung des Prorektors<br />

und eine weitgehende Beeinträchtigung der Rechte der Georgia Augusta als Korporation<br />

angesehen. In einem Artikel hat Oesterley die Veränderungen in der<br />

Rechtssprechung der Georgia Augusta dargestellt:<br />

� Ueber das neue Universitätsgericht. Von dem Herrn Universitätsrathe Dr.<br />

Oesterley daselbst. In: Neues vaterländisches Archiv. 1822, 2. Bd.,<br />

S. 189-197. 1980<br />

Der Autor hatte mit seiner Ernennung die von ihm gewünschte Spitzenposition in<br />

der Universitäts- und Gerichtsverwaltung erreicht, denn der Syndikus Willich<br />

wurde in eine beratende Funktion abgedrängt. Mit der Untersagung der Lehre<br />

endet im SS 1821 jene Zeitspanne, in der Oesterley als Privatlehrer bzw. Privatdozent<br />

tätig war. 1981 Wie weiter unten darzustellen ist, beendete Oesterley erst 1832<br />

die arbeitsreiche Tätigkeit als ao. Beisitzer im Spruchkollegium der Juristischen<br />

Fakultät, die er von 1816 an wahrgenommen hatte. 1982<br />

Eine wichtige erste Aufgabe des Universitätsrats Oesterley war 1821, die Instruktionen<br />

für die einzelnen Mitglieder des Gerichts und der Universitätsgerichtsdeputation<br />

zu entwerfen. 1983 In ähnlicher Weise hat Oesterley als Universitätsrat auch<br />

spätere Reformbewegungen der Georgia Augusta mitbestimmt: während der<br />

Konzeptionsphase war er oft federführend an der Erarbeitung der Reformentwürfe<br />

beteiligt; wenn dann die entsprechenden Entscheidungen von der Landesregierung<br />

im Grundsatz durch Reskripte und Regulative getroffen waren, hatte er sie<br />

für das alltägliche Verwaltungshandeln in Ausführungsbestimmungen zu instrumentieren.<br />

Dies gilt vor allem für jene Verfassungsreform, die als Reaktion auf die<br />

1979 UAG: Kur 3. c. 22, Bl. 337 f. (Konzept des Aushangs). – Vgl. ferner UAG: Kur 3. c. 22, Bll. 353<br />

und 351.<br />

1980 In zwei anschließenden Beiträgen informierte Oesterley über die neue Speiseanstalt für Studierende<br />

(S. 197-200) und über die Badeanstalten am Ort (S. 200-206).<br />

1981 GGA 1821, S. 430. Er bot in diesem Semester zwei Veranstaltungen im Umfang von insgesamt<br />

zehn SWS an.<br />

1982 Klugkist (wie Anm. 220), S. 126. – Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 4, S. 143,<br />

Anm. 1.<br />

1983 UAG: Kur 3. c. 22, Bl. 351.

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