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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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6. 1816 vom Kuratorium die Anweisung an die Juristische Fakultät erging, das für<br />

die Anstellung Erforderliche im Falle Oesterley vorzunehmen. 1969 Vielleicht hat<br />

das Kuratorium gehofft, in der Nachfolge Waldecks erneut einen Professor für<br />

diese Aufgabe gewinnen zu können. Vielleicht war es für das Kuratorium gewöhnungsbedürftig,<br />

dass ein Veraltungsbeamter der Universität einen Nebenverdienst<br />

im Spruchkollegium suchte. Die bei Privatdozenten erforderliche Proberelation<br />

brauchte Oesterley wahrscheinlich nicht zu liefern, da er bereits richterliche Funktionen<br />

ausgeübt hatte.<br />

Am 7. 6. 1816 dankte Oesterley dem Kuratorium für die Unterstützung seiner<br />

weiter oben bereits erwähnten Forschungen zur Gerichtsbarkeit des Landes, die er<br />

mit bedeutendem Kosten- und Zeitaufwand unternommen habe. Er benutzte<br />

diese Gelegenheit, dem Kuratorium sein Missgeschick bei der Umsetzung dieser<br />

Forschungen in der Lehre darzustellen. Sie lässt den später in der Geschichte der<br />

Georgia Augusta bedeutsamen Juraprofessor Friedrich Bergmann in einem seltsamen<br />

Licht erscheinen. Oesterley hatte seinen Vorlesungsplan der wichtigsten<br />

Teile des hannoverschen Rechtes und der Verfassung des Königreichs nicht nur<br />

dem Kuratorium übersandt, sondern dieser hatte auch den Beifall mehrerer Göttinger<br />

Juraprofessoren gefunden. Zur angesetzten Vorlesung erschien aber nur ein<br />

Student. Zur Erklärung dieser unerwarteten Entwicklung berichtete Oesterley<br />

dem Kuratorium, dass Bergmann eine öffentliche – also unentgeltliche – Vorlesung<br />

zum gleichen Thema am Schwarzen Brett angeschlagen hatte, während der<br />

Privatdozent Oesterley seine Vorlesungen als kostenpflichtiges Privat-Kollegium<br />

zu halten gedachte. Bergmann aber hatte seine Veranstaltung zuvor weder im<br />

lateinischen noch deutschen Lektionskatalog angezeigt. Oesterley vermutete sogar,<br />

dass erst nach seiner gedruckten Ankündigung Professor Bergmann den Entschluss<br />

gefasst habe, ihm Konkurrenz zu machen, und er bedauerte, dass seine<br />

20jährige Mühe und die Unterstützung des Kuratoriums in diesem Semester nicht<br />

zum Zuge gekommen seien. Der Gipfel an Rücksichtslosigkeit eines besoldeten<br />

Professors gegenüber einem Privatdozenten steckt in Oesterleys Mitteilung, wonach<br />

Bergman seine unentgeltliche Vorlesung bis jetzt nicht angefangen habe. Oesterleys<br />

Brief ist vom 7. Juni datiert. 1970 Im Zusammenhang mit seiner an Bergmann<br />

gescheiterten Vorlesung, hatte Oesterley die folgende Ankündigung verfasst:<br />

� Ueber das Studium des in dem Königreich Hannover geltenden Processes, und über<br />

die Verbindung desselben mit der Theorie des gemeinen Processes. Von G. H.<br />

Oesterley, Doctor d. R. und Vice Syndicus der Universität <strong>Göttingen</strong>: Zur Ankündigung<br />

seiner in dem Sommer-Halbenjahre 1816 zu haltenden theoretischpractischen<br />

Vorlesungen über den Hannoverschen Landes-Proceß. <strong>Göttingen</strong>, gedruckt<br />

mit Baierschen Schriften. 1816. [22 S.]<br />

Saalfeld hat 1820 in seiner Fortführung des Pütter eine umfangreiche Beschreibung<br />

des praktischen Lehrstunden von Oesterley hinterlassen. Voran geht eine ebenso<br />

1969 UAG: Kur 4. III. d1. 35, Bl.10.<br />

1970 UAG: Kur 3. e. 14, Bll. 20-22.

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