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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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100 rthlr. zu erbitten, die er früher für seine Vorlesungen in der praktischen<br />

Rechtswissenschaft erhalten hatte. 1961 Auch dieser Wunsch wurde am 23. 5. 1814<br />

vom Ministerium mit dem Hinweis abgeschlagen, die Emolumente (Sporteln etc.)<br />

seines neuen Amtes würden das feste Gehalt übertreffen. 1962 Angesichts der z. T.<br />

negativen Reaktionen der Landesregierung darf man vermuten, dass Oesterleys<br />

großes literarisches Engagement für die Einführung und praktische Durchsetzung<br />

des Code Napoléon ihm bei seinem Wunsch um eine Beförderung zum Professor<br />

geschadet hat. Die restaurative Tendenz der Regierung wandte sich nicht zuletzt<br />

gegen den Code und seine Anhänger. Der einflussreiche Geheime Kabinettsrat<br />

August Wilhelm Rehberg hatte gerade seine literarische Attacke gegen Napoleons<br />

Gesetzbuch vorgetragen, um mit diesem Werk die letzten Spuren der Französischen<br />

Revolution auf deutschem Boden zu tilgen. 1963<br />

Nach den von Saalfeld zusammengestellten Daten des Pütter wurde Oesterley im<br />

Jahre 1814 nicht nur Vizesyndikus sondern auch Doctor der Rechte. 1964 Vielleicht hat<br />

Oesterley fast 20 Jahre nach Ende seines Studiums seine Promotion nachgeholt,<br />

um die formalen Voraussetzungen für die beantragte Ernennung zum Professor<br />

zu erfüllen. Für Oesterleys Promotion in der Juristischen Fakultät der Georgia<br />

Augusta habe ich in deren Akten keinen Hinweis finden können. 1965 Der Erwerb<br />

des Doktortitels an einer andern Universität ist denkbar, aber auch die in der Regel<br />

erforderliche Nostrifikation an der eigenen Universität ist in den Akten der<br />

Juristischen Fakultät der Georgia Augusta nicht nachzuweisen. Die Promotionsfrage<br />

lässt sich daher nicht befriedigend klären. In seinem Antrag für eine vakante<br />

Stelle im Spruchkollegium vom 14. 10. 1815 weist Oesterley – ohne nähere Angaben<br />

zu machen, – darauf hin, dass er die für die Stelle erforderliche Doktorwürde<br />

besitze. 1966 Auf den Titelblättern der seit 1816 erscheinenden Publikationen führt<br />

Oesterley den Titel Doctor d. R.. Mysteriös wird die Graduierungsfrage durch eine<br />

Intervention von Oesterleys Kollegen Brinkmann, der sich beim Dekan der Juristischen<br />

Fakultät am 5. 5. 1816 beschwerte: Der nicht promovierte Oesterley habe<br />

die Sitzordnung im Konziliensaal verletzt, indem dieser auf Stühlen Platz genommen<br />

habe, zu denen ihm – als Promoviertem – der Zugang verwehrt worden sei.<br />

Damit sei die Ehre der Doktoren beeinträchtigt worden. 1967 Oesterleys Kollege<br />

Brinkmann hätte ja eigentlich wissen müssen, dass jener bereits seit zwei Jahren<br />

promoviert war. Auch Dekan Bauer und die Honorenfakultät der Juristen, die<br />

über diese Beschwerde entschieden, sahen keinen Anlass Brinkmann auf einen<br />

Irrtum in der Promotionssache hinzuweisen.<br />

1961 UAG: Kur 3. e. 14, Bl. 15.<br />

1962 UAG: Kur 3. e. 14, Bl. 18.<br />

1963 Vgl. oben Seite 476.<br />

1964 Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 3, S. 388.<br />

1965 Nicht verzeichnet im Protokollbuch der Juristischen Fakultät 1734-1823 zum Jahr 1814 ( UAG: Jur.<br />

Fak. Nr. 155). Es sind auch keine Promotionsakten vorhanden.<br />

1966 UAG: Kur 4. III. d1. 35.<br />

1967 Vgl. oben Seite 321.

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