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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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725<br />

� Hr. Trib. Richter Oesterley, die Praxis des Westfäl. Processes und die Kunst zu<br />

referiren nach der 2. Ausg. seiner „Pract. Erläuterung der Westfäl. Proceß-<br />

Ordnung,“ und seiner „Anleitung zur Referir-Kunst,“ um 8 Uhr.<br />

Die Freimaurerloge Augusta zum goldenen Zirkel für deren Wiederzulassung Oesterley<br />

1809 einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, wählte ihn 1813 als Meister<br />

vom Stuhl. Er hat dieses Amt bis zum Jahr 1832 wahrgenommen. Ihm folgte Karl<br />

Ludwig Gieseler, Professor für Kirchengeschichte. 1956<br />

Vom Magazin erschien 1813 ein fünfter Band, dessen Titel leicht verändert wurde,<br />

um auch die französische Rechtsprechung einbeziehen zu können. Oesterley und<br />

sein Verleger Ruprecht sahen offensichtlich die französische Vorherrschaft im<br />

Jahr ihres Scheiterns nicht als gefährdet an:<br />

� Magazin der französischen und westphälischen Jurisprudenz. Herausgegeben von<br />

G. H. Oesterley, Tribunal-Richter in <strong>Göttingen</strong>. Band V. Stück I. <strong>Göttingen</strong>,<br />

im Vandenhoeck und Ruprechtschen Verlage.1813. [VI + 184 S.] 1957<br />

Der fünfte Band der Magazin-Reihe enthält u. a. auch vom Herausgeber zwei<br />

Abhandlungen. Wegen des Regimewechsels in diesem Jahr ist vermutlich nur ein<br />

Stück erschienen.<br />

Mit dem Ende der Fremdherrschaft schlug das Pendel zurück. Oesterley verlor<br />

seine Stelle im königlich-westphälischen Justizdienst und nahm nach der Wiedereinrichtung<br />

der Universitätsgerichtsbarkeit dort seine frühere Tätigkeit wieder auf.<br />

Mehr oder minder engagiert haben damals alle Juristen in Land, Stadt und Universität<br />

die Wenden hin und zurück vollzogen, so dass kaum ein Anlass bestand<br />

Oesterley, vom erneuten Stellungswechsel auszuschließen. Am 11. 12. 1813<br />

wandte er sich an einen namentlich nicht genannten Hofrat und bat um die erledigte<br />

Stelle und Besoldung des Vizesyndikus der Universität. Hesse, der erste Syndikus<br />

der Universität, war bereits am 8. 9. 1808 unerwartet früh gestorben und<br />

der Vizesyndikus Willich an seine Stelle gerückt. 1958 Mit dem Hinweis auf seine seit<br />

1804 gehaltenen Vorlesungen über die praktische Rechtswissenschaft und die<br />

frühere Zulage von 100 rthlr. bat Oesterley ferner, ihn zum Professor zu ernennen,<br />

da er mit seiner zahlreichen Familie nicht von den Einkünften als Universitätsvizesyndikus<br />

leben könne. 1959<br />

Am 12. 4. 1814 stimmte König Georg IV. in Carlton House dem Ernennungsvorschlag<br />

zum Vizesyndikus zu, Oesterleys Bitte um eine Professur wurde abgelehnt.<br />

1960 Da in seinem Ernennungsbescheid zum Vizesyndikus nichts über seine<br />

Einkünfte ausgesagt war, nutzte Oesterley diese Gelegenheit, zu seinem Gehalt als<br />

Vizesyndikus von 200 rthlr. und einem Lizent-Äquivalent von 30 rthlr. noch jene<br />

1956 Vgl. oben Seite 544 und Wolf (wie Anm. 80), S. 59 f.<br />

1957 Widmung an Baron Friedrich Carl von Strombeck, Präsident des kgl. Appellationshofes in Celle<br />

und Dr. Johann Friedrich Hesse, Präsident des kgl. Distriktstribunals in <strong>Göttingen</strong>.<br />

1958 Bei Ebel: Catalogus (wie Anm. 19), S. 30, Nr. 5 ist das dort genannte Todesjahr 1810 zu korri-<br />

gieren.<br />

1959 UAG: Kur 3. e. 14, Bl. 7 f.<br />

1960 UAG: Kur 3. e. 14, Bl. 14. Vgl. auch Bl. 15.

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