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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Um für seine Lehrveranstaltung zu werben, publizierte der Privatlehrer Qesterley<br />

im gleichen Jahr die folgende Ankündigung:<br />

� Anzeige seiner practischen Vorlesungen für den westphälischen Process und die<br />

Referirkunst im bevorstehenden Sommerhalbenjahr. Von G. H. Oesterley Tribunalsecretair<br />

und Privatlehrer der practischen Rechtswissenschaft. <strong>Göttingen</strong>, gedruckt<br />

bey J. C. Baier 1809. [23 S.] 1949<br />

Wie manch anderer Jurist war Oesterley trotz der chaotischen Einführungsbedingungen<br />

von der Qualität des französischen Systems der Rechtsprechung überzeugt<br />

und versuchte seine umworbenen Zuhörer für diese Perspektive einzunehmen:<br />

Wer wird nicht von Erstaunen und Bewunderung hingerissen, wenn man den Blick auf<br />

das richtet, was für das Königreich Westphalen seit dem 1. Jan. 1808 in allen Zweigen<br />

der Verwaltung, und namentlich für die Rechtspflege geschah. 1950<br />

Im folgenden Jahr 1810 begann Oesterley mit der Herausgabe des mehrbändigen<br />

� Magazin für das Civil- und Criminalrecht des Königreichs Westphalen.<br />

Bd. 1: Vandenhök und Ruprecht, <strong>Göttingen</strong> 1810. [6 + VIII + 654 S.]<br />

Bd. 2: Vandenhök und Ruprecht, <strong>Göttingen</strong> 1810 [626 S.]<br />

Bd. 3: Heinrich Dieterich, <strong>Göttingen</strong> 1810/11 [662 S.]<br />

Bd. 4: Heinrich Dieterich, <strong>Göttingen</strong> 1812 [686 S.].<br />

Mit dem Magazin wollte Oesterley für die Erörterung wichtiger Artikel des Code<br />

Napoléon ein Diskussionsforum schaffen. Nur beim ersten Band konnte Oesterley<br />

noch auf die Mitarbeit des zweiten Herausgebers, des befreundeten Tribunalgreffiers<br />

Dr. E[rhard] Spangenberg rechnen, bis dieser nach Celle und dann nach<br />

Hamburg versetzt wurde, wo er als Generaladvokat tätig wurde. 1951 Die Aufforderung<br />

geachteter Männer bewog Oesterley, trotz Arbeitsüberlastung – und sogar inhaltlich<br />

ausgeweitet, – das Magazin weiterhin herauszugeben.<br />

Im ersten Band des Magazins ist auf den Seiten 163 bis 335 die Verhandlung über<br />

jenen Mordfall ausführlich dokumentiert, der wegen seiner paradigmatischen Bedeutung<br />

von den Göttinger Juristen mit Aufmerksamkeit verfolgt und deswegen<br />

auch von Oesterley in seinem Magazin publiziert wurde:<br />

� Anklage-Urkunde und Entwickelung der Verdachtgründe, wider den Juden Seligmann<br />

Moses aus Dankelshausen wegen verübten Mordes von Herrn General-<br />

Procurator Quensel in <strong>Göttingen</strong>.<br />

Der Kandidat der Rechte Georg Ludwig Meister berichtet in seinem Tagebuch,<br />

dass er sich am 21. 9. 1809 nach einem Kolleg bei Hugo um acht Uhr auf das<br />

Kriminalgericht begab, um den Prozess gegen den angeklagten 20jährigen Juden<br />

beizuwohnen, dem man die Ermordung einer Frau zur Last legte. Gerichtsverhandlungen<br />

fanden nunmehr öffentlich statt, und wegen des starken Andrangs<br />

waren in diesem Fall Schildwachen vor dem Gerichtsgebäude postiert. Die Be-<br />

1949 Rezension in GGA 1809, S. 321 f.<br />

1950 Rezension von Spangenberg in GGA 1809, S. 321 f.<br />

1951 Rezension des 1. Bandes in GGA 1810, S. 2065-2073.

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