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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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ten einzubeziehen wie z. B. die Abfassung eines Reskripts, eines Gutachtens, einer<br />

Verordnung, einer Resolution, eines Berichtes etc. 1945<br />

Oesterleys hoffnungsvolle Entwicklung im Verwaltungsdienst der Universität<br />

wurde im Herbst 1807 durch die Konstituierung des Königreichs Westphalen<br />

abrupt unterbrochen. Bei der Einführung von Napoleons Gesetzbuch kamen egalitäre<br />

Tendenzen der Französischen Revolution zum Zuge. Durch den Code Napoléon<br />

wurde im Zuge der Reform auch der privilegierte Gerichtsstand der Universität<br />

weitgehend beseitigt, was u. a. eine erhebliche Reduzierung des Universitätsgerichts<br />

zur Folge hatte. Wegen der geschrumpften Zuständigkeit verminderten sich<br />

u. a. auch die auf Sporteln basierenden Einkünfte und Besoldungsmöglichkeiten<br />

des Gerichts- und Verwaltungspersonals der Georgia Augusta. Oesterley verlor<br />

seinen Arbeitsplatz und seine daran geknüpften Zukunftsaussichten. Er wurde<br />

zunächst im neuorganisierten staatlichen Gerichtswesen als Sekretär beim Göttinger<br />

Tribunal tätig und stieg dort rasch zum Tribunalrichter auf. 1946 Vom Generaldirektor<br />

J. von Müller erhielt er am 30. 11. 1808 als Tribunalrat am Tribunal erster<br />

Instanz zu <strong>Göttingen</strong> wegen seiner Verdienste um die Collegia practica die Erlaubnis,<br />

seine Vorlesungen an der Universität fortsetzen zu dürfen, die frühere Zuwendung<br />

von 100 rthlr. wurde ihm aber gestrichen. Er wurde beauftragt, die neu<br />

eingeführte westphälische Prozessordnung zu lehren. 1947<br />

Oesterley hat in dem halben Jahrzehnt seiner Tätigkeit im Justizwesen des Königreichs<br />

Westphalen erstaunlich viele Publikationen vorgelegt. Mit ihnen reagierte er<br />

zielsicher auf die große Verunsicherung, die seit dem unvorbereiteten Übergang<br />

zum französischen System der Rechtsprechung in der Gerichtsspraxis bei den<br />

Richtern, Staatsanwälten und Prokuratoren ausgebreitet hatte. 1809 veröffentlichte<br />

Oesterley als Tribunal-Secretair und Privatlehrer der praktischen Rechtswissenschaft<br />

eine umfangreiche Hilfestellung für diesen Abnehmerkreis:<br />

� Practische Erläuterung der Westphälischen Proceß-Ordnung mit Formularen von<br />

G. H. Oesterley jun. Tribunals-Secretair und Privatlehrer der practischen<br />

Rechtswissenschaft in <strong>Göttingen</strong>: […]. <strong>Göttingen</strong> bey Heinrich Dieterich 1809.<br />

Erster Teil. 1809 [XVI + 308 S.+ Register]<br />

Zweiter Teil 1809 [362 S.] 1948<br />

Dritter Teil 1810 [430 S.].<br />

1945 GGA 1807, S. 481-483.<br />

1946 UAG: Kur 3. e. 14, Bl. 7 f.<br />

1947 UAG: Sek 315, Bl. 70. – Nach Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 3, S. 388 wurde<br />

Oesterley 1808 erster Greffier und 1809 Richter am Tribunal.<br />

1948 Die Widmung lautet: Den Männern welchen das Königreich Westphalen seine neue Justizverfassung verdankt.<br />

Es sind der Justizminister, der Innenminister, und die Staaträte der Sektionen der Justiz und des<br />

Innern genannt (u. a. die Staatsräte Leist und J. von Müller). – Rezensionen von Spangenberg in<br />

GGA 1809, S. 841-846 bzw. 1809, S. 1721-1724. – Eine zweite gänzlich umgearbeitete Auflage des<br />

2. Teils erschien 1811.

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