10.12.2012 Aufrufe

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

720<br />

zwar eine Gratifikation von 50 rthlr., ermahnte aber den Prorektor zur Wachsamkeit,<br />

damit Oesterleys Anstellungsbedingungen unverändert blieben. Hofrat Christoph<br />

Meiners habe ferner darauf zu achten, dass der Universitätssyndikus Hesse<br />

die durch das Reskript vom 14. 9. 1797 erteilte Vergünstigung, sich Sonnabends<br />

und Sonntags und am Mittwochnachmittag in Weende aufhalten zu dürfen, nicht<br />

zum Nachteil seiner Dienstaufgaben ausdehne. Widrigenfalls sei sofort zu berichten.<br />

Weende wurde damals auch von Professoren als erholsamer Zweitwohnsitz<br />

geschätzt. Die Bedeutung dieser Rüge wurde noch durch die Anweisung unterstrichen,<br />

Meiners habe dieses Reskript aufzubewahren, und bei jedem Wechsel im<br />

Prorektorat sei es an den Nachfolger weiterzugeben. 1939<br />

Der Vorgang eröffnet einmal den Blick auf das alte Übel der rasch wechselnden<br />

Prorektoren, die insbesondere als Nichtjuristen kaum imstande waren, sich während<br />

ihrer kurzen Amtsperiode eines halben Jahres insbesondere mit den komplexen<br />

Aufgaben des Universitätsgerichts vertraut zu machen und eine wirksame<br />

Kontrolle über die Syndici auszuüben, weswegen schon Meiners als Assessor der<br />

Universität eingesetzt worden war. Zum andern zeigt er, dass der Einsteiger<br />

Oesterley sich binnen kurzer Zeit durch Fleiß und Geschick eine respektable Position<br />

verschafft hatte. Dies wurde am 17. 9. 1804 unterstrichen, als ihm der Titel und<br />

Rang eines Universitäts Sekretairs beigelegt und zur Aufmunterung eine Besoldung von<br />

70 rthlr. ausgesetzt wurde. Hofrat Meiners wurde beauftragt, bei der Verleihung<br />

des Titels Oesterley wegen der angerühmten Thätigkeit und Geschicklichkeit die Zufriedenheit<br />

seiner Obern auszusprechen. 1940 Damit war klargestellt: er war nunmehr in<br />

den Augen des Kuratoriums der künftige Mann in der Universitätsverwaltung.<br />

Im Jahre 1804 gelang es Oesterley zudem, in die Lehre einzusteigen, indem er<br />

einen Lehrauftrag für praktische Lehrveranstaltungen in der Jurisprudenz erhielt.<br />

Seit dieser Zeit galt der damals 30Jährige als Privatdozent, wie die Eintragung im<br />

Pütter zeigt. 1941 Er erhielt diesen Status über einen staatlichen Lehrauftrag und<br />

nicht auf dem akademischen Qualifikationsweg der Promotion und Habilitation.<br />

Für die Wertschätzung seines Lehrangebotes spricht die für einen Privatlehrer<br />

außergewöhnliche Erlaubnis, seine Lehrveranstaltungen im lateinischen Lektionsverzeichnis<br />

ankündigen zu dürfen. Warum die Landesregierung von der Voraussetzung<br />

einer Promotion und dem im Kuratorialreskript vom 5. 3. 1802 eingeschärften<br />

Erfordernis einer disputatio pro loco absah, ist nicht ersichtlich. Die außergewöhnliche<br />

Erteilung der Lehrerlaubnis entspricht einer immer wieder beobachtbaren<br />

Tendenz des Kuratoriums, gegebenenfalls im Praxisbereich der<br />

Rechtswissenschaft, der Theologie und Mathematik die seiner Meinung nach vernachlässigte<br />

Lehre durch eine eigenmächtige Venia-Vergabe an staatliche Lehrbe-<br />

1939 UAG: Kur 3. f. 7, Bl. 10 f.<br />

1940 UAG: Kur 3. f. 7, Bll. 12 und 13.<br />

1941 Angabe von Oesterley im Privatdozenten-Bericht zu Ostern 1812 (UAG: Sek 315, Bl. 128) und<br />

bei Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 3, S. 388. – Ein entsprechendes Reskript habe<br />

ich nicht auffinden können. – Im deutschsprachigen Lektionsverzeichnis ist Oesterley im WS<br />

1804/05 nicht verzeichnet. Siehe aber in GGA 1805, S. 1501.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!