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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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718<br />

Celle seine Advokatenprüfung und legte den Advokateneid ab. Nicht ganz zurecht,<br />

sah er sich seit dieser Zeit im Staatsdienst. 1932<br />

Oesterley scheint seine berufliche Zukunft zunächst als heimischer Advokat gesehen<br />

zu haben, denn von einer Promotion, einer Venia und von einer Privatdozentur<br />

ist nicht die Rede. Als Oesterley sich am 11. 2. 1801 bei der Landesregierung<br />

um die Stelle eines Universitätsaktuars bewarb, bezeichnete er sich als Zivilgerichts-Prokurator<br />

und Advokat und verwies für seine Fähigkeiten auf das Zeugnis<br />

der Gerichte, an denen er tätig war und auf den von ihm herausgegebenen Grundriss<br />

des Prozesses für die hiesigen Lande:<br />

� Grundriß des bürgerlichen und peinlichen Processes für die Chur-Braunschweig-<br />

Lüneburgischen Lande und zwar für den Theil derselben welcher in zweyter Instanz<br />

den Obergerichten zu Hannover unterworfen ist. Von Georg Heinrich<br />

Oesterley jun., Procurator und Advocaten zu <strong>Göttingen</strong>. <strong>Göttingen</strong>, im Verlag<br />

der Schröderschen Buchhandlung. 1800.<br />

[14 S. + 592 S. + Anhang: XXIX S.] 1933<br />

In seiner Bewerbung heißt es: In den etwa sechs Jahren, die seit seinem Abgang<br />

von der Universität vergangen seien, habe er sich bemüht, durch praktische und<br />

theoretische Arbeiten, sich in jener Wissenschaften zu vervollkommnen, die für<br />

die Erfüllung seiner Berufspflichten im Rahmen einer Bedienung bedeutsam seien.<br />

Besonders glücklich würde er sich schätzen, wenn es ihm gelänge, in seiner Vaterstadt<br />

angestellt zu werden. Die Richtung einer erhofften Bedienung bezeichnete er<br />

genauer, indem er die Landesregierung bat, ihn als Universitätsaktuar einzustellen.<br />

Er beabsichtige sich in den Geschäften des Gerichts soweit auszubilden, um beim<br />

Freiwerden einer Syndikusstelle in diese einrücken zu können. In dieser Bewerbung<br />

wird eine frühe Weichenstellung im Leben Oesterleys deutlich. Er spricht<br />

nicht von einer akademischen Karriere als Hochschullehrer. Seine selbstbewussten<br />

Ambitionen waren – letzten Endes – auf das höchste Amt in der Gerichts- und<br />

Verwaltungsorganisation der Universität gerichtet, denn der Universitätssyndikus<br />

und sein Vize waren bis zur Abschaffung dieser Positionen im Jahre 1821 die<br />

Spitzenbeamten der Georgia Augusta. 1934<br />

Oesterley war sich bewusst, dass angesichts des Alters von Universitätssyndikus<br />

Johann Friedrich Hesse und des Vizesyndikus Friedrich Christoph Willich eine<br />

lange Durststrecke vor ihm lag. 1935 Mit den Gepflogenheiten des Systems vertraut,<br />

räumte er in seinem Anstellungsgesuch ein, dass er wohl kein Gehalt erwarten<br />

1932 Vgl. die unpaginierte Akte UAG: Sek 354. Dort ein Brief von Oesterleys Sohn Carl vom 10. 3.<br />

1845 an den Prorektor, in dem er zum Zweck der Datierung der 50jährigen Jubelfeier diesen Sachverhalt<br />

klärt. Es war strittig, ob die Zeit der Advokatur unter die Dienstjahre zu rechnen war, aber<br />

das Kuratorium entschied sich dann doch für dieses Datum, damit die vom Jubilar erwartete Feier<br />

stattfinden konnte.<br />

1933 Die Schrift ist den amtierenden fünf Geheimen Räten der kurfürstlich Braunschweig-Lüneburgischen<br />

Landesregierung gewidmet. – Der Vorgang in UAG: Kur 3. f. 7, Bl. 1 f.<br />

1934 Zum Amt des Syndikus und des Sekretärs (Actuarius) vgl. Gundelach (wie Anm. 1), S. 25-27.<br />

1935 Vgl. Ebel: Catalogus (wie Anm. 19), S. 30, Nr. 5 (Hesse) bzw. Nr. 6 (Willich).

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