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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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28. Privatdozenten als Universitätsbedienstete<br />

Der Eintritt in den Dienst der Universität <strong>Göttingen</strong> war für wenig bemittelte<br />

Privatdozenten eine im wahrsten Sinne des Wortes nahe liegende Möglichkeit,<br />

ihre ungewisse Zukunft zusätzlich abzusichern. Da sie in der Regel zunächst als<br />

nichtbesoldete Adjunkten ihre Laufbahn in der Verwaltung der Georgia Augusta<br />

antraten, lebten sie allerdings auch in ihrem alternativen „Amt“ anfangs weitgehend<br />

von der Hoffnung auf bessere Zeiten, beobachteten abwartend die Dienstunfähigkeit<br />

bzw. das Ableben ihrer Amtsvorgänger und versuchten in der Zwischenzeit,<br />

sich beim Kuratorium Remunerationen für spezielle Aufträge oder gar<br />

eine kleine stetige Besoldung zu erstreiten.<br />

Während die Universitätsbibliothek vor allem Privatdozenten der Philosophischen<br />

Fakultät auf Zeit oder auf Dauer als Tätigkeitsfeld offen stand, war der Gerichts-<br />

und Verwaltungsdienst der Georgia Augusta im Vormärz eine Domäne der juristischen<br />

Privatdozenten. Die Karriere des juristischen Privatdozenten Oesterley [Nr.<br />

7] führte ihn 1821 schließlich auf die Spitzenposition eines ersten Universitätsrates,<br />

die in diesem Jahre bei einer Reform der Universitätsverfassung eingerichtet<br />

wurde. Damals erhielt sein Kollege Riedel [Nr. 9] die Stellung des Universitätssekretärs<br />

unterhalb der Ebene der beiden Universitätsräte. Der juristische Privatdozent<br />

Georg Friedrich Schumacher, ein überzeugter Anhänger des verfemten philosophischen<br />

Privatdozenten Karl Christian Friedrich Krause, nahm von 1833 bis<br />

zu seinem frühen Tod im Jahr 1843 die wenig attraktive Funktion eines Universitätsaktuars<br />

wahr. Sie grenzte bereits an die Positionen der Kanzlisten und beeidigten<br />

Kopisten. Als 1842 eine Quästur eingerichtet wurde, ging auch dieses wichtige<br />

Universitätsamt an einen Privatdozenten. Nach 22jähriger Tätigkeit als Privatdozent<br />

erhielt damals Dr. jur. Karl Julius Meno Valett, Assessor des Spruchkollegiums,<br />

diese Aufgabe. 1925 Von der Stelle des 2. Universitätsrats abgesehen, waren zu<br />

diesem Zeitpunkt alle Spitzenpositionen mit (ehemaligen) Privatdozenten besetzt.<br />

In der stark von Gerichtsaufgaben geprägten Verwaltung profitierte die Universität<br />

mit den beamteten (ehemaligen) Privatdozenten von dem höchsten Ausbildungsniveau<br />

ihres juristischen Nachwuchses. Sie konnte ferner bei einer Rekrutierung<br />

aus dem eigenen Nachwuchs mit einer elementaren Vertrautheit und der<br />

1925 Für den Fall der Ernennung zum Quästor mussten Valett und sein Konkurrent, der Universitätsaktuar<br />

Dr. Schumacher, erklären, auf ihre Privatdozentur verzichten zu wollen (UAG: Sek<br />

357/unpaginiert). Dieser durfte demnach als Aktuar sein Amt mit der Privatdozentur kombinieren.

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