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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Focke habe angegeben, dass er auf gute Bücher verweise, von denen er jedoch<br />

keines habe nennen können. Fockes Äußerungen über die Gegenstände seiner<br />

Vorlesung hätten nach Bergmanns Meinung eine sehr grobe Unkunde bewiesen. Von<br />

den studentischen Hörern Fockes sei ihm die folgende authentische Äußerung<br />

berichtet worden: Das ganze sei ein Lustspiel, man gehe zu dem Dr. Focke eine<br />

Stunde wöchentlich, um Possen zu treiben, aber man bekomme doch ein Zeugnis<br />

über Mathematik, Zivilbaukunst, Agrikultur und Technologie. Bergmann bat das<br />

Kuratorium, die Philosophische Fakultät oder die Universitätsgerichtsdeputation<br />

mit der genaueren Feststellung des Tatbestandes zu beauftragen und danach zu<br />

verfügen.<br />

In dem Untersuchungsauftrag des Kuratoriums an die Universitätsgerichtsdeputation<br />

vom 21. 12. 1841 wurde der Vorwurf wie folgt präzisiert: Focke habe für den<br />

Besuch seiner Lehrveranstaltung im Umfang von einer Wochenstunde Zeugnisse<br />

in den genannten Fächern ausgestellt, für die im Normalfall vier Wochenstunden<br />

zu belegen seien. In Absprache mit der Philosophischen Fakultät seien Maßnahmen<br />

gegen diesen Missbrauch zu treffen, wobei die prinzipielle Brisanz in der<br />

Bemerkung angedeutet wird: unbeschadet der auch ferner im Allgemeinen zu<br />

gewährenden Lehrfreiheit. 1915 Bei einer Vernehmung durch die Kommission stellte<br />

Focke seine Lehraktivitäten und Einkünfte am 28. 12. wie folgt dar: Er habe in<br />

diesem Winter Agrikultur und Technologie als ein Privatkollegium in vier wöchentlichen<br />

Stunden gelesen und dabei das weggelassen, was Gedächtnissache sei.<br />

Diese Vorlesungen habe er in seinem Haus gehalten und in diesem Semester nach<br />

seiner Erinnerung 17 Hörer gehabt, von denen jeder vier rthlr. Honorar zu entrichten<br />

hatte. Außerdem habe er privatissime reine Mathematik unterrichtet und<br />

diese auf Wunsch eines Teilnehmers mit der Zivilbaukunst verbunden, wobei er<br />

auf jede dieser Disziplinen zwei Stunden wöchentlich verwende und von jedem<br />

einen Louisdor fordere. Als Anlage reichte Focke die Abschrift seines Anschlagzettels<br />

am Schwarzen Brett ein – ein wegen seines Verbrauchscharakters seltenes<br />

Dokument, das durch seine spärlichen Angaben erkennen lässt, wie vieles jenseits<br />

des Aushangs noch Verhandlungssache mit den Hörern war:<br />

Unterschriebener erbietet sich zu folgendem Unterricht:<br />

1. Agrikultur, 2. Technologie, 3. reine Mathematik<br />

[gez.] Dr. Focke Vidi<br />

an der Rothenstraße Nr. 323. [gez.] C. F. Gauß. 1916<br />

Focke hielt also seine Lehrveranstaltungen in seiner Dienstwohnung als Gymnasiallehrer<br />

ab. Die zur Roten Straße hin orientierten Lehrerhäuser, deren Grundstücke<br />

heute das Studentenwohnheim einnimmt, lagen auf der Rückseite des zum<br />

Wilhelmsplatz hin orientierten Gymnasiums.<br />

Fockes weitere Vernehmung fand vor dem Universitätsgericht statt, wobei das<br />

Verhör aus Schonung nur in Anwesenheit des Prorektors Bergmann und des Uni-<br />

1915 UAG: Sek 317, Bl. 10.<br />

1916 UAG: Sek 317, Bl. 11 f.

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