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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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nächst nicht mehr das Singen in der Kirche verrichten. Der Senat entschied in<br />

diesem Fall, dass Winter das Singen in der Kirche weiter zu leisten habe und überließ<br />

die Entscheidung über die Choraufsicht dem Direktor der Schule. Als Winter<br />

am 13. 10. 1784 starb, trat Ebell mit allen Rechten und Pflichten in die Stelle eines<br />

Quartus ein, und am 17. 5. 1784 wurden die vier für die Besoldung zuständigen<br />

Stellen zu den entsprechenden Zahlungen an Ebell angewiesen:<br />

Kalandverwalter: 30 rthlr.<br />

Kämmerei: 25 rthlr.<br />

Kornschreiber: 4 Malter Roggen<br />

Forstamt: 2 Klafter Holz und 3 Schock Wellen. 1858<br />

Noch während seiner Tätigkeit als Hilfslehrer der Mathematik ersuchte Ebell am<br />

16. 6. 1781 als Lycei Goettingensis collega von der Philosophischen Fakultät der<br />

Georgia Augusta den Grad eines Magisters und wünschte dabei vom Examen und<br />

der Inauguraldisputation befreit zu werden. Da er als Lehrer der Mathematik und<br />

Naturgeschichte ein öffentliches Amt bekleidete, war Dekan Gatterer nach den<br />

Gepflogenheiten der Fakultät zum Entgegenkommen bei den praestanda bereit. Er<br />

wies auf die Präzedenzfälle Suchfort und Raff hin, denn bei diesen Lehrern der<br />

Stadtschule war die Fakultät ähnlich verfahren. Im Unterschied zu diesen beiden<br />

Kollegen konnte Ebell aber nicht auf Publikationen oder andere wissenschaftliche<br />

Verdienste hinweisen, er folgte mit seinem Antrag nur einem sich verfestigenden<br />

Gewohnheitsrecht. Vermutlich erhob aus diesem Grunde der Facultist Michaelis<br />

Einspruch, wobei er auf das Missfallen der Regierung hinwies, mit dem diese die<br />

vergleichbare Promotion eines Konrektors in Osterode kommentiert hatte. Michaelis<br />

fand wegen des Fehlens wissenschaftlicher Veröffentlichungen Ebells<br />

Antrag etwas dreist. Wenn man Stadtkinder in einem öffentlichen Amt großzügig<br />

vom Examen dispensiere, würden bald auch die Professorensöhne, deren man<br />

eine Menge habe, sich des Examens schämen. Ihm sekundierte vor allem der Mathematiker<br />

Kästner.<br />

Angesichts des Widerspruchs schlug Dekan Gatterer vor, Ebell einem Examen zu<br />

unterwerfen, ihn aber von der Inauguraldisputation zu befreien. Er fand für diesen<br />

Vorschlag die Zustimmung seiner Kollegen:<br />

Ordo noster a disputationibus quidem liberum eum pronuntiavit, sed ab examine non<br />

item.<br />

Zum Examen lud Gatterer für Samstag, den 23. 6. 1781, nachmittags um 15 Uhr<br />

ein, und da der Kandidat sich vor allem auf die Mathematik gelegt hatte, bat er<br />

seinen Kollegen Kästner, das Examen zu übernehmen. Da Ebell seine Prästanda<br />

in Dukaten entrichtete, ergab sich bei der Verteilung der Prüfungsgebühren ein<br />

Wechselproblem. Auch nach mehrmaligem Herumschicken bey Christen und Juden war<br />

niemand bereit, die Dukaten in Cassenmünze zu wechseln. Im Diplom, das am 25.<br />

1858 Angaben zur Lehrertätigkeit: STA-GÖ: AA Schulsachen Nr. 89. – Zur traditionellen Verantwortung<br />

des Quartus für die Kurrendaner vgl. Mittler (Hg.): 700 Jahre Pauliner Kirche (wie Anm. 1761),<br />

S. 141.

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