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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Der angesprochene Senior Heyne eröffnete den Reigen der Stellungnahmen der<br />

Facultisten mit einer ausführlichen und grundsätzlichen Äußerung: Im Fakultätenvergleich<br />

werde den Studien der Philosophischen Fakultät im Leben die geringste<br />

Aufmunterung pekuniärer Art zuteil und unter diesen den humanistischen<br />

und gelehrten Schulstudien am allerwenigsten. Ehre und Auszeichnung sei das<br />

Einzige, was für sie übrig bleibe, um einen fähigen Kopf zum Studium in dieser<br />

Fakultät zu ermuntern. Leider vermindere sich die Zahl der Gelehrten dieser Klasse<br />

täglich, so dass nicht abzusehen sei, wie das gelehrte Schulwesen sich länger<br />

halten solle, wo es doch die Bahn bereite, für gründliche akademische Studien. Seit<br />

1797 als Inspektor der Stadtschule tätig, fühlte Heyne sich berufen, für die Belange<br />

der Göttinger Gymnasiallehrer und für die Interessen vergleichbarer Einrichtungen<br />

einzutreten: Wenn die Fakultät die Macht habe, das so wenig anerkannte<br />

Verdienst von Schulmänner zu belohnen, dann sollte sie nach Heynes Meinung<br />

diese Chance nutzen.<br />

Bei Medizinern und Juristen sind Promotionen ein lucrativer Artikel, billig, es geht<br />

wieder auf Geldverdienen hinaus durch Kranke u. Clienten und ihre Beutel. Wir haben<br />

blos mit Köpfen zu thun und zu einem rechten Schulmann gehört gewiß ein recht<br />

organisierter und mit einer Mannigfaltigkeit von Kenntnissen ausgefüllter Kopf.<br />

Lünemann habe ihn nicht im voraus befragt, und er hätte ihm anders geraten, aber<br />

er könne Lünemanns Unternehmen entschuldigen. Wetteifer und Besorgnis für<br />

sein Ansehen seien als Triebfedern seines Handelns anzunehmen. Zur Qualifikation<br />

Lünemanns äußerte Heyne sich positiv. Er strebe nach Gründlichkeit im<br />

lateinischen und griechischen Unterricht. Er habe exquisite Kenntnis in der Latinität,<br />

insonderheit des Grammatischen und Lexikalischen worinn er mich über manches<br />

besser belehrt hat. Der Abdruck des ersten Bandes des Scheller erwecke positive Erwartungen.<br />

Heyne konnte ihm also ein befürwortendes Votum nicht versagen.<br />

Facultist Schlözer widersprach der sich abzeichnenden positiven Beschlusstendenz.<br />

Vor 40 ½ Jahren habe ihn (im März 1766) die hiesige Fakultät ehrenhalber<br />

promoviert: ohne Examen, ohne Disputation und gratis. Im vorigen Jahr sei dies<br />

mit Ch. de Villers geschehen. 1827 Beide seien stolz auf diese Ehre. Für den einen<br />

habe sein Amt (o. Prof. an einer Akademie der Wissenschaften), für den andern<br />

sein Renommee gesprochen. Bei Wunderlich sei die erste Ausnahme von der Regel<br />

gemacht worden, und jetzt müsse man auch B sagen, weil sich sonst eine<br />

Kränkung für Lünemann ergeben würde. Für die Zukunft sprach sich Schlözer<br />

dagegen aus, Kollaboratoren an Schulen die Ehre und Auszeichnung einer Promotion<br />

h. c. zu gewähren, und er zitierte eine Sentenz Heynes über den anspruchsvollen<br />

Rang der Philosophischen Fakultät aus dessen lateinischer Ansprache<br />

zur Jubiläumsfeier im Jahre 1787.<br />

Beckmann pflichtete diesem Votum bei und brachte das auch von einigen andern<br />

Facultisten aufgenommene Lippenbekenntnis zu den Statuten ein: Möchte es doch<br />

endlich ein unverbrüchliches Gesetz werden, bey jedem Vorfalle die Statuta zu fragen und ihnen<br />

1827 Das Diplom für de Villers vom 27. 9. 1805 im UAG: Phil. Dek. 89, Nr. 9.

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