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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Aus dem Titel seines Erstlings ist zu entnehmen, dass für Lünemann 1803 ein Jahr<br />

des Übergangs war. Er bezeichnet sich – wohl rückblickend – als Mitglied des<br />

Seminarium philologicum aber auch als Kollaborator des Gymnasiums. Zeitgleich<br />

vollzog sich ein Wechsel in der Leitung des Gymnasiums: Der Privatdozent Kirsten<br />

[Nr. 21] folgte dem verstorbenen Professor Eyring als Direktor der Schule.<br />

Sicher hat Heyne bei den Personalentscheidungen dieses Jahres eine maßgebende<br />

Rolle gespielt.<br />

Falls der Lehrer Lünemann sich benachteiligt glaubte, meldete er sich zu Wort.<br />

Dies geschah z. B. am 24. 1. 1809, als er sich in der Funktion eines Lehrers am<br />

Gymnasium an den Maire Tuckermann wandte. Er sei nunmehr sechs Jahre zu<br />

unveränderten Bedingungen Lehrer. Da er geheiratet habe, und da man zur Zeit<br />

weder durch Privatunterricht noch mit schriftstellerischen Arbeiten etwas dazu<br />

verdienen könne, müsse er um eine Verbesserung seiner Stelle ersuchen. Er bekomme<br />

für 20 Wochenstunden 200 und etliche Taler im Jahr. Die Schul- und<br />

Studienkollegen Wunderlich und Thiersch, die Lünemann auch in anderer Hinsicht<br />

als Konkurrenten ansah, seien besser gestellt. Er verwies auf die wohlwollende<br />

Meinung Heynes und bat seinen vortrefflichen Vorgesetzten und Freund Tuckermann,<br />

in den städtischen Fonds entsprechende Mittel ausfindig zu machen.<br />

Nach Einschaltung des Munizipalrats wurde ihm am 13. 4. 1809 durch dessen<br />

Entscheidung ein Gehalt von 300 rthlr. zugestanden. 1826<br />

Auch bei dem ausführlichen Promotionsantrag G. H. Lünemanns vom 17. 7. 1806<br />

(präs.) spielt der Vergleich mit dem als Konkurrenten wahrgenommenen Kollegen<br />

Wunderlich eine auslösende Rolle. Lünemanns Antrag auf eine kostenlose Ehrenpromotion<br />

hatte in der Philosophischen Fakultät eine Grundsatzdiskussion über<br />

die Frage der Promotionen h. c. von Lehrern der Göttinger Stadtschule und über<br />

den Maßstab für derartige Auszeichnungen zur Folge. Die Frage nach dem Geltungsanspruch<br />

der Fakultätsstatuten kam aus diesem Anlass wieder einmal auf die<br />

Tagesordnung. In seinem Rundschreiben an die Facultisten machte Dekan Eichhorn<br />

auf einen Entscheidungszwang aufmerksam, unter den sich die Fakultät<br />

gesetzt hatte, indem sie vor einigen Monaten E. F. K. Wunderlich, der zweiter<br />

Kollaborator an der Stadtschule war, mit dem Magisterdiplom ein Geschenk machte.<br />

Sie hatte ihn ohne Examen, sowie ehrenhalber und gratis promoviert. Nun<br />

suche sein Kollege Lünemann, dritter Kollaborator, um dieselbe Auszeichnung<br />

nach. Der erstere habe das Diplom für das Verdienst erhalten, an der Stadtschule<br />

mit Erfolg zu lehren. Wenn Heyne auch für Lünemann ein positives Zeugnis ausstelle,<br />

so hätte dieser vor Wunderlich sogar den Vorzug, dass er ein gedrucktes<br />

Specimen, seine Descriptio Caucasi, nachweisen könne. Es sei sicher nicht Aufgabe<br />

der Philosophischen Fakultät Lehrerverdienste an der hiesigen Stadtschule durch<br />

Ehrenpromotionen zu belohnen, es würde jedoch für Lünemann kränkend sein,<br />

wenn seiner Bitte nicht entsprochen würde. Daher empfahl Dekan Eichhorn Lünemanns<br />

Antrag zur Annahme, aber eine deutliche Kritik an Heynes Protektionismus<br />

gegenüber den Lehrern der Stadtschule ist unüberlesbar.<br />

1826 STA-GÖ: AA Schulsachen Nr. 109.

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