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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Bauermeister lehrte auch nach Erteilung der Venia in der Philosophischen Fakultät<br />

weiterhin bis zum SS 1819 (einschließlich) in der Theologischen Fakultät. 1149<br />

Andere Beispiele sprechen ebenfalls dafür, dass ehemalige Repetenten nach dem<br />

Verlassen dieser Stellung während ihres Aufenthalts in <strong>Göttingen</strong> weiterhin die<br />

Erlaubnis hatten (oder in Anspruch nahmen), in der Theologischen Fakultät<br />

Lehrveranstaltungen anzubieten.<br />

1819 wurde Bauermeister als o. Professor der Theologie an die Universität Rostock<br />

berufen, wo er Ende Oktober eintraf. Am 6. 11. 1819 rezipierte ihn das<br />

Concilium seiner neuen Universität, dem alle ordentlichen Professoren angehörten.<br />

Dort traf er seinen früheren Fakultätskollegen Mahn [Nr. 29] an, den das Concilium<br />

ein Jahr früher aufgenommen hatte. Man darf vermuten, dass dieser die Berufung<br />

seines Göttinger Kollegen unterstützt hat. Aus Anlass des 400jährigen Stiftungsfestes<br />

seiner Universität wurde Bauermeister kurz darauf, am 13. 11. 1819, zum<br />

Doktor der Theologie proklamiert. 1150 Die Promotion war in der Regel eine Voraussetzung<br />

für die Lehrtätigkeit eines Professors, aber vielleicht war sie auch als<br />

Kompensation für eine nur mäßig dotierte Stelle gedacht. Bauermeister trat nämlich<br />

die Professur von Ludovicus Dankegott Cramer an. Diese Stelle hatte man<br />

drei Jahre zuvor bereits Mahn angeboten und damals den Rostocker Professor<br />

Immanuel Gottlieb Huschke, der sich in der Göttinger Gegend aufhielt, beauftragt,<br />

mit Mahn über die Berufung zu verhandeln. Da diese Stelle aber nur mit 400<br />

rthlr. dotiert war, lehnte Mahn damals das Angebot ab. Er war inzwischen am<br />

Gymnasium in <strong>Göttingen</strong> tätig und forderte für den Fall seiner Berufung mindestens<br />

600 rthlr. Gehalt. Die großherzogliche Regierung nahm darauf Kontakt mit<br />

dem Magister Cramer auf, der inzwischen von der Universität Wittenberg nach<br />

Halle übergewechselt war. Dieser akzeptierte ein aufgewertetes Angebot für die<br />

Stelle. Man hatte ihm für den Fall einer künftigen Vakanz zusätzlich die Predigerstelle<br />

zu St. Johannis angeboten und einstweilen ihm eine jährliche Zulage von 100<br />

rthlr. versprochen. Am 6. 5. 1817 wurde Cramer in das Rostocker Concilium aufgenommen.<br />

Als dieser Ende 1818 einen Ruf nach Leipzig erhielt und man in Rostock<br />

nicht bereit war, ihm ein äquivalentes Angebot zu machen, verließ er am 13.<br />

4. 1819 die Universität. 1151 Zu welchen Bedingungen Bauermeister ihm in der eben<br />

umrissenen Rostocker Stelle nachfolgte, habe ich nicht feststellen können.<br />

Bei der Säkularfeier zur Verabschiedung der Augsburger Konfession hielt Bauermeister<br />

1830 als dritter Professor der Theologie die Festrede. Nachdem er dreimal<br />

als Dekan seiner Fakultät amtiert hatte, trat er im Juli 1830 für ein Jahr als 781.<br />

Rektor das höchste Amt dieser Universität an, an der im WS 1830/31 insgesamt<br />

nur 114 Studierende eingeschrieben waren. 1152 Bauermeister stand der Universität<br />

1149 GGA 1819, S. 490. 491, 503 und 504.<br />

1150 Schäfer, Ernst (Hg.): Die Matrikel der Universität Rostock. Bd. 5. Schwerin 1912, S. 96 und 98.<br />

1151 Schäfer (wie Anm. 1150), S. 86, 87 und 93.<br />

1152 Schäfer (wie Anm. 1150), S. 125 und 127. – Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 4,<br />

S. 392, Anm. 1 erwähnt drei Rektoratsprogramme der Jahre 1830 bis 1832. Vielleicht hat Bauermeister<br />

drei aufeinander folgende Amtsperioden als Rektor amtiert.

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