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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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464<br />

ten Auflage seiner Schrift, die noch im gleichen Jahr erschien, bedankte Bauermeister<br />

sich bei dem verstorbenen Heyne und bei Mitscherlich für ihre Anregungen.<br />

Wahrscheinlich hat Mitscherlich die Arbeit betreut.<br />

Am 27. 10. 1815 informierte Dekan Mayer die Philosophische Fakultät, dass Dr.<br />

Bauermeister ein Assessorat erhalten möchte und darum bitte, ihm dieses gratis zu<br />

erteilen. Mayer notierte im Umlauf seine Bereitschaft, auf den eigenen Gebührenanteil<br />

verzichten zu wollen, wenn die Fakultät Bauermeister als würdig ansehen<br />

sollte. Er verknüpfte die Mitteilung mit der Mahnung, dass bei der Verteilung der<br />

Ehrenstellen Großzügigkeit fehl am Platze sei. Die Fakultät solle mit ihrer Zurückhaltung<br />

dem Beispiel anderer Fakultäten folgen. Eine Disputation für die<br />

Assessur sei daher im Falle Bauermeister unerlässlich. Bei aller persönlichen Bereitschaft<br />

zum Verzicht waren die andern Facultisten für die Entrichtung der finanziellen<br />

Prästanda, um damit ein Zeichen zur Wahrung ihres Privilegs zu setzen.<br />

Bauermeister hatte daher die 20 rthlr. für die Assessur zu entrichten, was für jeden<br />

Facultisten im Falle der Auszahlung ein Geldpäckchen von etwas mehr als zwei<br />

rthlr. bedeutet hätte. Dekan Mayer konnte aber Bauermeister im Anschluss an die<br />

Einzahlung mitteilen, dass alle Facultisten auf ihren rechtmäßigen Anteil verzichtet<br />

hätten, und er gab ihm in deren Namen die finanziellen Prästanda für die Assessur<br />

zurück. 1142<br />

Ein halbes Jahr später versuchte Baumeister seinen Anspruch auf die Assessur zu<br />

realisieren und dabei auch noch die fehlende Pro loco-Disputation zu absolvieren.<br />

Am 25. 3. 1816 informierte Dekan Mayer die Facultisten der Philosophischen<br />

Fakultät, dass Bauermeister seine Schrift für die Facultas legendi-Disputation fertig<br />

habe, eine andere aber für den Erwerb der Assessur könne er erst in den Ferien<br />

drucken lassen. Da Bauermeister vor den Ferien noch Opponenten bekommen<br />

könne, bitte er, mit einer Abhandlung beide Disputationen bestreiten zu dürfen.<br />

Die Abhandlung für die Assessur werde in den Ferien sicher nachfolgen. Dekan<br />

Maier befürwortete den Antrag, da Bauermeister seine Geschicklichkeit im Disputieren<br />

schon öfter bewährt habe. Er meinte nicht zu irren, dass früher ähnliche<br />

Fälle schon vorgekommen seien.<br />

Der Senior Eichhorn schlug demgegenüber vor, Bauermeister solle zuerst seine<br />

Fakultas in einer Disputation verteidigen. Mit der Assessur habe es keine Eile, da<br />

der Lektionskatalog für das kommende Semester schon gedruckt sei und Bauermeister<br />

erst später durch diese Publikation auf seine Assessur hinweisen könne.<br />

Wenn die Fakultät ihm die zweite Disputation erlassen wolle, könne ein entsprechender<br />

Beschluss später noch gefasst werden. Man solle abwarten, bis die erforderliche<br />

Assessor-Dissertation bis zum Titelblatt gedruckt sei, auf welchem sich dann<br />

„Ord. philos. obtulit“ statt „defendit“ setzen läßt. Man weiß, wie es geht, wenn erst der Assessorplatz<br />

occupirt ist u. man schiebt auf und zulezt „ad Calendas Graecas“. Thiersch habe<br />

sich seinerzeit sogar Assessor genannt, obgleich er es nur in spe war. Tychsen<br />

meinte angesichts der von der Fakultät bewiesenen Nachsicht bei Bauermeister<br />

Zeichen von Unbescheidenheit entdecken zu können. Der Hinweis auf die Ka-<br />

1142 UAG: Phil. Dek. 99, Nr. 32 f.

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