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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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noch in wiederholten Auflagen vorlegen müssen. 1730 Eine Reaktion des Ministers<br />

ist in den Akten nicht enthalten. Eine Ernennung zum Professor ist jedenfalls<br />

nicht erfolgt.<br />

Vielleicht hat sich Kraus mit der Einleitung seines Antrages einen Bärendienst<br />

geleistet, indem er den Minister an eine die Audienz im Krisenjahr 1831 erinnerte.<br />

Die damalige Aktivität von Kraus ist den Bemühungen verschiedener Gruppierungen<br />

zuzuordnen, den Schaden der Januar-Unruhen des Jahres 1831 zu begrenzen,<br />

den Göttinger Anwälte und Privatdozenten mit ihrem Aufstand ausgelöst<br />

hatten. Die Empörung über dies Ereignis hatte u. a. bei dem Grafen zu Münster<br />

zu dem Vorschlag geführt, <strong>Göttingen</strong> durch eine Verlegung der Georgia Augusta<br />

zu bestrafen. 1731 Um die Folgen für Stadt und Universität zu mildern, wurde u. a.<br />

eine Vereinigung angesehener Bürger in <strong>Göttingen</strong> gebildet, deren Präsident Professor<br />

Saalfeld eine Petition verfasste, die von 227 Einwohnern unterzeichnet wurde.<br />

Da diese Petition manchen nicht weit genug ging, bildete sich eine zweite Vereinigung,<br />

der nach der Auffassung des Magistrats vor allem jüngere Bürger angehörten,<br />

die in einem schlechten Vermögenszustand lebten. Sie rekrutierte sich demnach aus<br />

dem kleinbürgerlichen und unterbürgerlichen Milieu. In der Führung dieser Vereinigung<br />

spielten zwei Privatdozenten eine Rolle, der Anwalt Johann Georg Quentin<br />

[Nr. 5], der einen weiteren Petitionsentwurf erstellte, und Dr. med. Kraus.<br />

Beide Vereinigungen überreichten durch je eigene Deputationen ihre Petitionen in<br />

Hannover. Die Deputation der zweiten Vereinigung wurde vom Herzog von<br />

Cambridge freundlich empfangen. Vermutlich hat Kraus dieser Deputation angehört<br />

und wurde dabei wahrscheinlich auch von Stralenheim vorgelassen. Ob<br />

Kraus dem Kuratorium als vorwurfsfrei gebliebener Göttinger galt, kann bezweifelt werden.<br />

Als die Initiatoren der zweiten Vereinigung weitere Versammlungen veranstalteten,<br />

um angesichts lokaler Beschwerden Unterschriften für zusätzliche Petitionen<br />

zu sammeln, verbot die Polizeikommission auf Anweisung der Regierung<br />

Ende Februar weitere Zusammenkünfte, um eine Spaltung und Reibung in der Bürgerschaft<br />

zu unterbinden. Der Vorgang zeigt, dass Kraus nicht auf der Seite der<br />

Konservativen stand.<br />

Vermutlich hat sich Kraus über die Einstellung der Regierung ihm gegenüber<br />

getäuscht, denn Professor Saalfeld als Präsident der ersten Vereinigung wurde<br />

1833 aus politischen Gründen vorzeitig pensioniert. Man darf annehmen, dass<br />

Kraus als einer der Wortführer der radikaleren Alternative nicht das uneingeschränkte<br />

Wohlwollen des Kuratoriums fand. Dies lässt auch ein Schreiben des<br />

Dekans der Medizinischen Fakultät, K. J. M. Langenbeck, vom 21. 3. 1838 an das<br />

Kuratorium vermuten. Darin stellte der Dekan nach dem Protest der Göttinger<br />

Sieben im Jahre 1837 allen Privatdozenten seiner Fakultät eine sittliche – sprich<br />

politische – Unbedenklichkeitserklärung aus. Alle von denselben angekündigten<br />

Vorlesungen seien gehalten worden und dabei das sittliche Verhalten unberührt<br />

1730 UAG: Kur 4. IV. b. 64, Bl. 4 f. – Vgl. auch UAG: Kur 10. e. K. 4, Bll. 1-4.<br />

1731 Zu den Vorgängen des Jahres 1831 vgl. Lampe: Politische Entwicklungen (wie Anm. 66), S. 59-<br />

81 und zu den Petitionsvereinigungen S. 77 f.

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