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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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se, man könne sie als bloße Brotarbeiten ansehen. Jene Publikationen, auf die<br />

Kraus hier summarisch verweist, sind im Rahmen dieser Darstellung nicht erfasst<br />

worden, da diese sich im wesentlichen auf die Nennung der Buchveröffentlichungen<br />

beschränkt.<br />

Da Kraus dem Brief an Dekan Richter von den erforderlichen 17 Louisdor zum<br />

Beweis der Aufrichtigkeit seines Gesuchs nur zehn beilegen konnte, bestand er<br />

nicht darauf, öffentlich anschlagen zu dürfen, und er verzichtete auf die (vorzeitige)<br />

Aushändigung des Diploms. Er versprach, den Rest der Promotionsgelder vor<br />

Ostern zu liefern. Der eine oder andere seiner Schüler sei bereit, für ihn zu bürgen.<br />

Offensichtlich hat die Medizinische Fakultät angesichts der bekannten Lässigkeit<br />

von Kraus bei seinen Terminzusagen auf einer vorgängigen Bezahlung der<br />

Prästanda bestanden, ihm aber für das Sommersemester die Ankündigung seiner<br />

Veranstaltungen im deutschsprachigen Lektionskatalog gestattet, denn dort steht<br />

er als Doktorand mit drei Lehrveranstaltungen verzeichnet:<br />

� Über die Geschichte und Literatur der gesamten Heilmittellehre hält<br />

Hr. Drd. Kraus eine unentgeltliche Vorlesung in lateinischer Sprache.<br />

� Heilmittellehre verbunden mit Übungen im Rezeptschreiben 6 SWS.<br />

� Gerichtliche Arzneikunde nach Rose 5 SWS nebst einer besondern<br />

Stunde zu Übungen in der Abfassung von medizinisch-gerichtlichen<br />

Befundscheinen und zu Versuchen an verwundeten und vergifteten<br />

Tieren. 1714<br />

Im Laufe dieses Semesters wurde Kraus am 22. 6. 1808 auf seine verschiedenen<br />

Schriften hin promoviert und deswegen wahrscheinlich privatim als Doktor ausgerufen.<br />

1715 Weil man sich auf seine Leistungen als wissenschaftlicher Schriftsteller<br />

bezog, der nach seinem Dafürhalten schon über 20 vergleichbare Texte vorgelegt<br />

hatte, verzichtete die Medizinische Fakultät vermutlich auf die Vorlage einer besonderen<br />

Inauguraldissertation. Der Termin lässt vermuten, dass Kraus die für<br />

Ostern zugesagte Zahlung nicht einhalten konnte. Die westphälische Zwangsanleihe<br />

dieses Jahres trieb auch Professoren dazu, sich verschulden zu müssen. 1716<br />

Angesichts des wissenschaftlichen Engagements von Kraus darf man ihm Ambitionen<br />

auf eine akademische Karriere unterstellen. Daher fällt es auf, dass er sich<br />

nicht um eine Pro loco-Disputation bemühte. Vielleicht hat den fast 31Jährigen<br />

sein Alter, aber auch die bereits bei seiner Promotion bemerkbare Lässigkeit im<br />

Umgang mit akademischen Konventionen abgehalten, sich diesem weitgehend<br />

rituellen Ereignis zu unterwerfen. Er hat vermutlich darauf gesetzt, gemäß seinem<br />

erkennbaren Engagement und seiner tatsächlichen Leistung in Forschung und<br />

Lehre gewürdigt zu werden. Für die geringe Wertigkeit der Habilitation in der<br />

Medizinischen Fakultät spricht, dass keiner der sieben medizinischen Privatdozenten<br />

der Stichprobe des SS 1812 pro loco disputiert hat. Auf den Titelblättern fast<br />

aller späteren Veröffentlichungen hat Kraus sich als Dr. med. und Dr. phil. be-<br />

1714 GGA 1808, S. 536 f.<br />

1715 UAG: Med. Dek. et Prom. 1808. – Ferner: UAG: Med. Copial. 119. Bd. 1, S. 349.<br />

1716 Vgl. oben Seite 27.

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