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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Venia beantragt und bereits auf eine ausgedehnte Unterrichtstätigkeit (Lesesucht) in<br />

der Medizin zurückblicken kann, die durch ihren Umfang das Stirnrunzeln einiger<br />

Koryphäen erregte. In seinem lateinisch geschriebenen Antrag vom 30. 4. 1806<br />

weist Kraus auf das Interesse von Kommilitonen hin, die ihn zu Vorträgen in der<br />

Arzneimittellehre und der forensischen Medizin gedrängt hätten: Amicorum preces<br />

aliasque ratione, ex me petiunt, ut de doctrinis quibusdam medicis (de materia medica et de<br />

medicina forensi) praelectiones instituam. 1712<br />

Der viel beschäftigte Student ließ sich dann allerdings mit dem beantragten Examen<br />

mehr als ein Semester lang Zeit, denn am 20. 9. 1806 bedauerte er gegenüber<br />

Dekan Blumenbach, dass er wegen seines Promotionsversprechens nicht<br />

Wort gehalten habe, wobei er abwehrend von der lateinischen Sentenz Gebrauch<br />

machte, wonach Unmögliches zu leisten, niemand verpflichtet werden könne. Er<br />

werde aber binnen einiger Wochen sich ganz bestimmt zur Prüfung einfinden.<br />

Kraus hat dann offensichtlich gegen Ende des Jahres 1806 sich dem examen rigorosum<br />

gestellt. Im Besitz des Privilegs, am Schwarzen Brett anschlagen zu dürfen, hat<br />

danach der Doktorand Kraus über uns nicht bekannte Themen gelehrt, und sich<br />

mit dem Abschluss seines zögernd eingeleiteten Promotionsverfahrens noch mehr<br />

Zeit gelassen. Zwei Jahre nach seinem Examen richtete er am 16. 3. 1808 an die<br />

Medizinische Fakultät über deren Dekan Richter den lateinisch geschriebenen<br />

Antrag<br />

ut doctoris medicinae honorem et docendi in hac augusta Academia licentiam denegare<br />

mihi volitis.<br />

Das Gesuch richtet sich einmal auf die Doktorwürde, und zum andern wird die<br />

Erlaubnis erbeten, als Doktor med. legens lehren zu dürfen, denn von einer an die<br />

Promotion anschließenden Pro loco-Disputation ist nicht die Rede. Neben dem<br />

knappen und wenig aufschlussreichen Antragsschreiben ist mit gleichem Datum<br />

ein persönlicher Brief an Dekan Richter erhalten, den er als: Dankbar verehrter Lehrer!<br />

anspricht. In ihm informiert er den Dekan im Vorlauf für ein nachmittägliches<br />

Gespräch zunächst über die im offiziellen Antrag überhaupt nicht angesprochene<br />

Notwendigkeit, eine Dissertation liefern zu müssen. Dabei wird sichtbar, dass<br />

Kraus neben seinem erheblichen Lehrpensum als Student und Doktorand eine<br />

außergewöhnliche Publikationstätigkeit entwickelt hatte. Er gibt an, zwanzig und<br />

einige Dissertationen verfasst zu haben, die an der Georgia Augusta und andern deutschen<br />

Universitäten erschienen seien. 1713 Er verweist – ohne nähere Angaben – auf<br />

einige größere medizinische Werke, welche unter anderem Namen erschienen<br />

waren, und auf mehrere Aufsätze in kritischen Blättern und Zeitschriften hin,<br />

namentlich für Horns [?] Archiv und Langenbecks Bibliothek. Diese Sachverhalte<br />

habe er in der Petition an die Fakultät nicht erwähnt, weil sie den übrigen Mitgliedern<br />

größtenteils bekannt seien. Es könnte ja auch sein, dass diese Angaben ihm<br />

nicht zu einer besonderen Empfehlung gereichen würden, da er befürchten müs-<br />

1712 UAG: Med. Dek. et Prom. 1808. – Auch die Unterlagen des Jahres 1806 befinden sich in diesem<br />

Dekanatsfaszikel.<br />

1713 Hier sind Dissertationen im weiteren Sinne von Hochschulschriften gemeint.

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