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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Der Medicin-Polizey gehört auch die folgende Veröffentlichung an:<br />

� Tabellarische Anweisung zu gerichtlichen Leichenuntersuchungen für gerichtliche<br />

Aerzte und Wundärzte und für Rechtsgelehrte, von Ludewig August Kraus.<br />

Braunschweig, 1804. bei C. G. Fleckeisen. [26 S.+ 1 Tab.]<br />

Für den Charakter einer Auftragsarbeit spricht das Bedauern des Verfassers, nicht<br />

viel Neues liefern zu können, weil er nur das Bewährteste habe sammeln dürfen.<br />

Vermutlich hat Kraus dieses Kapitel der forensischen Medizin auf Anforderung<br />

der Medizinalbehörde im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel bearbeitet. In<br />

der Vorrede klingen zwei für Krause charakteristische Einstellungen an. Angesichts<br />

der tabellarischen Kürze mancher Partien seiner Arbeit schlägt er vor, den<br />

für eine intensivere Information notwendigen Kontakt zwischen der oberen Medizinalbehörde<br />

und den Ärzten über Fortbildungsveranstaltungen in Analogie zu<br />

den bestehenden Predigersynoden zu organisieren. Austausch mit den Praktikern<br />

zeichnet das spätere Berufsleben des Dozenten Kraus aus. Kraus schließt seine<br />

Broschüre mit der Aufforderung: Meine Richter bitte ich um rücksichtslose Strenge. Ihre<br />

Erinnerungen werde ich bei erster Gelegenheit benuzzen. Diese auch in späteren Veröffentlichungen<br />

wiederholte Aufforderung zeigt ihn der strengen Wahrheitssuche verpflichtet,<br />

– eine Maxime, die er sicher nicht nur gegen sich selbst wandte und mit<br />

der er sich vermutlich in der Gelehrtenrepublik nicht nur Freunde machte.<br />

Kraus hat seinen frühen Interessenschwerpunkt 1837 in einer Variante noch einmal<br />

aufgegriffen:<br />

� Das Sterben im Grabe, und die sichersten Mittel dagegen. In allgemein menschlicher<br />

, medicinischer und polizeilicher Hinsicht erwogen von Ludw. Aug. Kraus,<br />

[...] (Aus dessen Anweisung zu gerichtl. Leichenuntersuchungen, II. Aufl. besonders<br />

abgedruckt.) Helmstedt, in der C. G. Fleckeisen´schen Buchhandlung. 1837<br />

[30 S.].<br />

Die Schrift ist u. a. mit einer handschriftlichen Widmung des Verfassers an Gauss<br />

in dessen Bibliothek überliefert.<br />

Nach seinen Angaben zum Privatdozenten-Bericht von Ostern 1812 hat Kraus<br />

zunächst seit 1805 als Doktorand und erst seit 1808 als Dr. med. Lehrveranstaltungen<br />

angeboten. Dieser außergewöhnliche Eintritt in den medizinischen Lehrbereich<br />

lässt sich nach Entscheidungsmotiven überhaupt nicht und in seinen<br />

Etappen nur grob nachzeichnen. Am 30. 4. 1806 legte Dekan Blumenbach, den<br />

Kraus an anderer Stelle als seinen Gönner bezeichnet, der Medizinischen Fakultät<br />

einen Antrag des Studenten Kraus vor, in dem dieser um die Erlaubnis bat, seine<br />

Ankündigung von Vorlesungen am Schwarzen Brett anschlagen zu dürfen. Da er<br />

versprochen hatte, die Prästanda (für seine Promotion) bald zu leisten, trat Blumenbach<br />

für ihn ein: so bin ich für meine Person es gern zufrieden, wenn ihm sein Gesuch<br />

bewilligt wird. Wrisberg konnte ihm angesichts der Versicherung, die praestenda bald<br />

zu prästieren, seine Zustimmung nicht versagen, ob ich gleich gestehen muß, daß es<br />

einmal Zeit wäre der unaufhaltsamen Lesesucht Ziel und Schranken zu setzen. Richter und<br />

Himly stimmten dieser Stellungnahme zu. Wir haben hier den seltsamen Fall vor<br />

uns, dass ein lehrbesessener Student – im 28. Lebensjahr – mit Selbstbewusstsein<br />

und mit wenig Respekt vor den Promotions- und Venia-Regularien vorzeitig eine

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