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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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26. Privatdozenten als praktizierende Ärzte<br />

in und um <strong>Göttingen</strong><br />

Bei den Privatdozenten der Medizinischen Fakultät war es üblich, dem Beispiel<br />

ihrer Professoren zu folgen, und eine Praxis am Ort zu eröffnen, wozu sie aufgrund<br />

ihrer Promotion berechtigt waren. Diese Koppelung von Theorie und Praxis<br />

lag der Ausbildung wegen nahe; sie brachte ferner einen zusätzlichen Verdienst<br />

und sicherte zugleich einen denkbaren Notfall in der akademischen Karriere ab.<br />

Mindestens sechs der sieben medizinischen Privatdozenten der hier untersuchten<br />

Stichprobe praktizierten in <strong>Göttingen</strong> oder in seiner Umgebung. Winiker war<br />

damals als Physikus des Gerichts Adelebsen und als Impfarzt des entsprechenden<br />

Kantons tätig. Auch der spätere Direktor der Tierarzneischule, Dr. med. Lappe,<br />

amtierte zunächst im Auftrag des Präfekten des Leine-Departements als Tierarzt<br />

für die Herdenkrankheiten im Departement, bevor er Kontakt zur Universität<br />

<strong>Göttingen</strong> aufnahm, um dort die Lehrberechtigung zu erwerben. Der Nachdruck,<br />

der im Königreich Westphalen auf eine vorbeugende Impfung gelegt wurde,<br />

macht sich in der Anstellung von Impfärzten für Mensch und Tier bemerkbar.<br />

Angesichts des großen Nachschubbedarfs im militarisierten Europa galt es, die<br />

Verluste durch Epidemien unter den militärischen Ressourcen klein zu halten.<br />

Von den sieben medizinischen Privatdozenten werden in diesem Kapitel jene vier<br />

vorgestellt, die über einen längeren Zeitraum eine örtliche Praxis mit der Privatdozentur<br />

kombinierten. Die Doktoren Winiker, Uhlendorf und Breden wurden in<br />

<strong>Göttingen</strong> geboren und haben wie alle andern Privatdozenten der Medizin nicht<br />

für die Venia legendi disputiert. Man darf daraus schließen, dass sie ohne ernsthafte<br />

Karriereabsichten an der Universität aus Reputationsgründen dozierten. Dr. med.<br />

Kraus ist der einzige Ortsfremde der vier Kombinierer ohne Pro loco-<br />

Disputation. Er hat durch wiederholte – wenn auch vergebliche – Anträge sein<br />

Interesse an einer Professur angemeldet hat, und auch nur er kam durch seine<br />

Qualifikation für eine Professur in Frage. Die drei andern einheimischen Kombinierer<br />

bestätigen eine auch bei den juristischen Privatdozenten beobachtbare Tendenz,<br />

wonach es für eingeborene Akademiker üblich war, ohne große Karrierehoffnungen<br />

nebenberuflich an der heimischen Universität zu lehren. Die Medizinische<br />

und die Juristische Fakultät kamen offenbar aus einer älteren Tradition<br />

heraus entsprechenden Erwartungen einheimischer Interessenten entgegen, indem<br />

diesen in der Regel erlaubt wurde, ohne eine förmliche Pro loco-Disputation lehren<br />

zu dürfen. Die einheimischen Privatdozenten machten sich in der Funktion

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