10.12.2012 Aufrufe

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

611<br />

Dunkelheit war es nicht mehr möglich, am Sterbetag noch den Nachlass selbst zu<br />

verzeichnen. Am nächsten Tag beraumte das Universitätsgericht durch eine Ediktalladung<br />

eine Gläubigerversammlung für den 30. 1. 1840 an und veranlasste deren<br />

Bekanntmachung durch eine entsprechende Anzeige in vier Zeitungen:<br />

Kasselsche Allgemeine Zeitung,<br />

Hannoversche Anzeigen,<br />

Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen (Gotha)<br />

Göttingischen Wochenblatt.<br />

Den Universitätsangehörigen wurde dies pflichtgemäß durch einen Anschlag am<br />

Schwarzen Brett bekannt gemacht. Das Original des Anschlags mit der Unterschrift<br />

des Prorektors Gieseler – und Heftspuren in seinen Ecken – wurde pflichtgemäß<br />

als Beleg später zu den Akten genommen. In den folgenden Tagen wurde<br />

vom Universitätsgericht der Sohn des Verstorbenen, der Advokat A. H. Quentin,<br />

als Curator bonorum et ad lites bestellt, und es wurden Vormünder für die minderjährigen<br />

Kinder eingesetzt.<br />

Die Verzeichnung des versiegelten Nachlasses holte der Universitätsaktuar Dr.<br />

Schumacher am 3. 12. 1839 nach. Die Hinterlassenschaft Quentins war wegen der<br />

früheren Attacken seiner zahlreichen Gläubiger bereits pfändungssicher aufgeteilt,<br />

indem das meiste als Eigentum der Witwe zu registrieren war. Als Barvermögen<br />

waren nur 12 ggr. (12 Gute Groschen) zu verzeichnen. Fünf Kleidungsstücke<br />

wurden Quentin zugeordnet. Sein letztes Bettzeug, ein schmutziges Hemd u. ä.<br />

hatte man als karges Entgelt für die Totenfrau reserviert. Insgesamt vier Vorlinge<br />

und zwei Morgen als Lehnländereien vertraten den Sektor Immobilien. Das Verzeichnis<br />

der Möbel führt sechs Posten an. Standesgemäß für einen Privatdozenten<br />

schließt diese Aufzählung des Mobiliars mit mehreren Kollegienbänken für seine<br />

studentischen Hörer. In einem besonderen Bücherverzeichnis werden insgesamt<br />

91 Folianten und Quartanten und 398 Oktavbände erfasst, von denen es heißt,<br />

dass sie zumeist veraltet und wertlos seien. Viele Bände waren auch unvollständig.<br />

Was die Forderungen des Verstorbenen gegenüber seinen Gläubigern anging,<br />

konnte der Aktuar nur hoffnungsvoll notieren, dass sie den noch zu untersuchenden<br />

Deservitbücher und einer Menge z. T. ungeordneter Aktenkonvolute zu entnehmen<br />

seien.<br />

Auf der Gläubigerversammlung. die am 30. 1. 1840 im Universitätshaus stattfand,<br />

wurden Schuldforderungen in Höhe von etwa 2450 rthlr. angemeldet. Dagegen<br />

ergab die Schätzung des Vermögens anhand gewisser und ungewisser Forderungen<br />

einen Betrag von etwa 3700 rthlr., wozu u. a. auch Honorarforderung an fünf<br />

Studenten in Höhe von 15 Louisdor (oder 82 rthlr. 12 ggr.) rechneten. Da manche<br />

Forderungen kaum durchsetzbar erschienen, wurde das einklagbare Vermögen auf<br />

etwa 1000 rthlr. geschätzt. Die Differenz von 1450 rthlr. zeigte eine Insolvenz und<br />

die Notwendigkeit eines Konkursverfahrens an. Was Quentin mit dem Stolz eines<br />

ehrlichen Schuldners zu Lebzeiten hatte vermeiden können, musste jetzt das Universitätsgericht<br />

über den im Grabe liegenden verfügen. Seine Witwe wurde wegen<br />

der schuldigen Hausmiete vor dem Stadtgericht verklagt. Am 6. 6. 1840 wurden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!