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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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te. Der Göttinger Polizeidirektor hebt in seinem von Bergmann angeforderten<br />

vertraulichen Bericht von 1836 hervor, dass Quentin schon seit längerer Zeit begonnen<br />

habe, seine menus plaisirs so wohlfeil als möglich einzurichten, und dass er<br />

dabei Gastwirtschaften aufsuche, die einen täglichen Umgang mit Handwerkern<br />

zur Folge hätten. Als Steigerung erwähnt er, dass Quentin neuerdings die gemeinsten<br />

von Soldaten, Knechten, Handwerksgesellen und Tagelöhnern besuchten<br />

Wirtshäuser frequentiere. Offenkundig erregte Quentin vor allem durch diese<br />

Verletzungen bürgerlicher Anstandsnormen Aufsehen, denn der Polizeidirektor<br />

kreidete ihm generell an, dass er diejenige feinere Bildung, welche bei einem academischen<br />

Lehrer erwartet werden darf, vermissen lasse. Er habe sich auch dadurch seinen Kreisen<br />

entfremdet, dass er die Formen nie geliebt habe, durch welche der Umgang<br />

unter Gebildeten bedingt werde, und er führt als ein Beispiel an, dass – studentischen<br />

Berichten zufolge – Quentin im Sommer des Jahres 1832 oder 1833 während<br />

der Vorlesungen seinen Rock ausgezogen habe, um in Hemdsärmeln zu<br />

dozieren. 1639<br />

Vermutlich hat die jüngste Entwicklung den auf Anstand und Ordnung erpichten<br />

Juristen Bergmann veranlasst, die Entziehung der Venia zu betreiben. Am 25. 10.<br />

1836 teilte Bergmann dem Kuratorium mit, er halte es für notwendig, über die<br />

beiden Privatdozenten Quentin und Zimmermann zu berichten und gegebenenfalls<br />

deren Ausschließung von der Universität herbeizuführen. Quentin habe seit<br />

langer Zeit durch die größte Trägheit und somit durch die Vernachlässigung aller<br />

seiner Geschäfte, daneben aber durch Unmäßigkeit in Genüssen, deren Befriedigung<br />

er häufig in den gemeinsten Wirtshäusern suche, der Stelle eines akademischen<br />

Lehrers sich durchaus unwürdig gemacht. Die Inhalte von Quentins Lehre können nicht<br />

Anstoß erregt haben, denn von ihr heißt es nur: er gebe zwar bei entsprechenden<br />

Anfragen zu Anfang eines Semesters an, dass er Vorlesungen halte, doch sei bekannt,<br />

dass sein Vortrag, den er vor zwei Zuhörern beginne, niemals auch nur bis<br />

zur Hälfte durchführt werde.<br />

In der That gehört er lediglich noch dadurch zur Universität, daß das akademische<br />

Gericht in Schulden Sachen gegen ihn zu verfahren hat, bei denen es meistens auf die<br />

Beitreibung sehr geringer Summen ankommt und dennoch nicht selten durch den Mangel<br />

an Gegenständen der Vollstreckung die ergriffenen Maßregeln vereitelt werden.<br />

Zusammenfassend heißt es über Quentin und Zimmermann:<br />

Beide Männer verletzen den äußern Anstand so sehr, dass sie unter den Lehrern der<br />

Universität nicht füglich mehr auftreten können.<br />

1639 Am 17. 12. 1836 erstattete die Polizeidirektion <strong>Göttingen</strong> (Polizeidirektor Beaulieu) über die<br />

Lebensweise Quentins Bergmann einen vertraulichen Bericht (UAG: Kur 3. n, Bll. 350-354), dem<br />

ein einschlägiges Vernehmungsprotokoll der vier Polizeidiener Schrader, Göbel, Krüger und Wilke<br />

über deren Beobachtungen beigegeben ist (ebd., Bll. 355-357).

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