10.12.2012 Aufrufe

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

598<br />

Seine Promotionsurkunde wurde am gleichen Tag vom Dekan von Martens ausgestellt.<br />

Die unauffällige Prüfungsleistung und die Graduierung zum Doktor beider<br />

Rechte sind mit den folgenden Worten festgehalten:<br />

Post exhibita publice privatimque legitimae scientiae specimina […] summos in utroque<br />

iure honores et privilegia doctoralia rite contulit. 1625<br />

Unklar ist, wann und auf welche Weise Quentin seine Venia und damit seinen<br />

Status als Privatdozent erhielt. Hinweise auf eine disputatio pro loco et venia legendi<br />

habe ich nicht feststellen können. Vermutlich erhielt er nach seiner Promotion<br />

eine vorläufige Zulassung als Dr. iur. legens, die dann zum Ersitzen einer nicht<br />

mehr in Frage gestellten Lehrberechtigung führte. 1626 Vielleicht war die Fakultät an<br />

einem weiteren Repetenten aus dem heimischen Advokatenstande interessiert. Als<br />

akademischen Nachwuchs hatte ihn wohl keiner auf der Rechnung, und vermutlich<br />

reichten Quentins Ambitionen auch nicht über eine Promotion zur Doktorwürde<br />

hinaus. Er hatte zudem das Glück, dass die generellen Mahnaktionen des<br />

Kuratoriums aus den Jahren 1802 und 1822 ihm mit ihren Ausnahmeregeln<br />

Schlupflöcher boten, um späteren Forderungen nach einer disputatio pro loco ausweichen<br />

zu können.<br />

Seit 1801 war Quentin nach eigenen Angaben als Anwalt in seiner Heimatstadt<br />

tätig. Nach der Errichtung des Königreichs Westphalen war er Prokurator am<br />

Tribunalgericht zu <strong>Göttingen</strong> und Suppléant eines Friedensgerichts, also eines<br />

Gerichts mit kommunaler Zuständigkeit. 1627 Die auf die Rechtspraxis ausgerichteten<br />

Privatdozenten versuchten, durch eine Tätigkeit in der neuen Gerichtsorganisation<br />

für ihre Lehraufgabe praktische Erfahrungen zu sammeln. Laut dem Lektionskatalog<br />

für das SS 1812 waren vier Privatdozenten im Justizbereich tätig. Als<br />

Tribunalprokuratoren wirkten Dr. Quentin, Dr. Thoms [Nr. 4] und Dr. Jordan.<br />

Oesterley [Nr. 7] amtierte als Tribunalrichter. Der Hof- und Staats-Kalender auf<br />

das Jahr 1812 führt Quentin als einen von 13 Prokuratoren des Distrikttribunals in<br />

<strong>Göttingen</strong> auf. 1628<br />

Zu Ostern 1812 berichtet Quentin über seine Lehrtätigkeit, dass er in den ersten<br />

sieben Jahren als Privatdozent hauptsächlich in allen Disziplinen des Rechts Privatunterricht<br />

erteilt habe, namentlich über das kurhannoversche und das preußische<br />

Recht, und dass er über die Theorie des Prozesses Privatvorlesungen hielt.<br />

Etwa seit der Konstituierung des Königreichs Westphalen habe er seinen beruflichen<br />

Schwerpunkt zur juristischen Praxis verschoben und seit dem Regimewech-<br />

1624 UAG: Jur. Prom. 1734-1823. – Die Thesen sind nicht im Bestand <strong>SUB</strong>: Academica Gottingensia<br />

Anno 1800 überliefert.<br />

1625 UAG: Jur. Prom. 1800.<br />

1626 UAG: Sek 315, Bl. 125 und bei Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 4, S. 483 heißt<br />

es, dass Quentin seit 1801 Privatdozent war, ohne Hinweis auf eine Pro loco-Disputation.<br />

1627 UAG: Sek 315, Bl. 125. – Thimme (wie Anm. 67), Bd. 2, S. 217 ff. zur westphälischen Gerichts-<br />

barkeit.<br />

1628 Hof- und Staats-Kalender 1812 (wie Anm. 68), S. 267.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!