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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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täten einen bedeutenden Einfluss ausüben konnten, in der aber im übrigen wegen<br />

der wenigen Institute und Seminare fast eine institutionelle Leere herrschte. In der<br />

Regel erlosch nur bei wenigen Kombinierern die für die Privatdozenten geltende<br />

Zuständigkeit des Universitätsgerichts, indem etwa durch die Ausübung einer<br />

bürgerlichen Profession ein anderer Gerichtsstand begründet wurde. 1526<br />

Unter solchen Umständen konnte schon einmal in Vergessenheit geraten, ob jemand<br />

noch als Privatdozent anzusehen war, zumal offensichtlich eine längere<br />

Abwesenheit von <strong>Göttingen</strong> nicht dazu führte, dass jemand diesen Status verwirkte.<br />

Eine strikte Angebotskontinuität oder ein Mindestmaß an Semesterwochenstunden<br />

waren für die Privatdozenten zunächst nicht vorgeschrieben. Der Universitätsbaumeister<br />

und Privatdozent Borheck gab 1805 wegen seiner Augenprobleme<br />

sein Amt als Universitätsbaumeister auf und zog sich aus <strong>Göttingen</strong> auf sein<br />

Gut in Hessen zurück. Der Privatdozent H. J. Oppermann wurde zu seinem<br />

Nachfolger bestimmt. Borhecks Status als Privatdozent wurde aber davon offenbar<br />

nicht berührt, denn nach 15 Jahren bot er ab SS 1820 wieder Lehrveranstaltungen<br />

an, da sich seine Augenprobleme behoben hatten. 1527 Die Übernahme einer<br />

Arztpraxis in Adelebsen im heutigen Landkreis <strong>Göttingen</strong> war mit der Lehre an<br />

der Georgia Augusta kombinierbar, wie das Beispiel des medizinischen Privatdozenten<br />

Dr. Winiker [Nr. 13] zeigt. 1528 Auch die mehrjährige Abwesenheit des Magister<br />

legens Ballhorn [Nr. 6] in Hannover und den Niederlanden hinderte ihn nicht,<br />

bei seiner Rückkehr nach <strong>Göttingen</strong> neben seinem juristischen Zweitstudium in<br />

der Philosophischen Fakultät zu lehren, die ihn vor Jahren promoviert aber nicht<br />

habilitiert hatte. 1529<br />

Für neun der 15 zeitweiligen Kombinierer aus der Stichprobe der 32 Privatdozenten<br />

war <strong>Göttingen</strong> der Geburtsort. Der Heimvorteil eines billigeren Studiums und<br />

die Nutzung der häuslichen Möglichkeiten zur Abfederung des Risikos als Privatdozent<br />

waren vermutlich für diesen unverhältnismäßig großen Anteil Einheimischer<br />

maßgebend. Ein Beispiel bietet die Familie Oesterley, die mit verschiedenen<br />

Zweigen in aufeinander folgenden Generationen vier Privatdozenten an der<br />

Georgia Augusta stellte. 1530 Vermutlich gehörte es in den Göttinger Akademikerfamilien<br />

zum guten Ton, dass ihr studierender Nachwuchs – ohne große Ambitionen<br />

auf eine akademische Karriere – sich das Dekorum einer Privatdozentur<br />

zulegte. Auch die Lehrer des Gymnasiums vor Ort versuchten ihre Reputation zu<br />

heben, indem sie zusätzlich die Lehrberechtigung der Philosophischen Fakultät<br />

1526 Vgl. die Regelung für Lehrer Focke an der Stadtschule auf Seite 706.<br />

1527 GGA 1820, S. 420. – Da dem Dekan Sartorius die Rückkehr Borhecks unproblematisch erschien,<br />

entschied er allein und ohne Rücksprache mit der Philosophischen Fakultät: Borheck quondam<br />

acad. nostrae architectus, in nostram urbem redux, veniam legendi et indicendi, olim impetrata, decano petiit et<br />

obtinuit (UAG: Phil. Fak. III, Bd. 1, S. 168).<br />

1528 Vgl. Kapitel 26. 1.<br />

1529 Siehe oben Seite 538.<br />

1530 Siehe unten Seite 716.

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