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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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566<br />

1829 sah sich die Regierung auch zu Eingriffen auf der obersten medizinischen<br />

Ausbildungsstufe veranlasst, indem sie eine Ärztliche Prüfungsbehörde einrichtete,<br />

die mit ihrem Staatsexamen das Prüfungsprivileg der Medizinischen Fakultät in<br />

<strong>Göttingen</strong> einschränkte. Es waren Zweifel aufgekommen, ob die Medizinprofessoren<br />

der Georgia Augusta ihrer Doppelrolle als Lehrende und Prüfer angemessen<br />

nachkamen. Der weit gefasste Aufgabenbereich dieser neuen Behörde umfasste<br />

aber auch die Prüfung der Wundärzte und Landchirurgen und das Examen der<br />

Apotheker. 1831 wurde Spangenberg auch zum Mitglied dieser Prüfungsbehörde<br />

und zum Medizinalrat ernannt. Gegen Ende dieses Jahrzehnts wurde er 1839 bei<br />

gleichzeitiger Ernennung zum General-Stabsarzt zum Chef des gesamten Militair-<br />

Medicinalwesens bestellt. In dieser militärärztlichen Spitzenposition des Königreichs<br />

rangierte er als Oberst. Als Leiter des Sanitätsoffizierskorps unterstanden ihm ein<br />

Stabsmedikus, 17 Oberwundärzte und 31 Assistenz-Wundärzte. 1515<br />

Eine Ehrung aber stand ihm noch bevor. Sie wurde in einem Erlass verfügt, der<br />

nicht nur durch die Initialen E. A. den königlichen Willen zum Ausdruck bringt,<br />

sondern der auch durch seine Diktion den Originalton von König Ernst August<br />

wiedergibt:<br />

Es scheint mir, dass nach reiflicher Überlegung es schicklich wird sein, den General-<br />

Staabsarzt und Medicinalrath Spangenberg als Belohnung für seine unaufhörlichen<br />

Sorge über den Kronprinz wehrend sein Aufenthalt hier und mir selbst, dass ihm ein<br />

jährliche Erhöhung von dreyhundert Thalern bewilligt sey, welche der Ober-Marschall-<br />

Amt wird mit den Finanz Minister rücksprach nehmen. 1516<br />

Das Kabinettministerium gab darauf am 9. 11. 1840 die Anweisung, Spangenberg<br />

zum Leibmedicus zu ernennen. In dieser Funktion erhielt er u. a. Kostgeld für einen<br />

Bedienten in Höhe von 52 rthlr. 12 ggr. und 51 rthlr. 6 ggr. Hafergeld. Seine verschiedenen<br />

Gehälter summierten sich damit zu einer Höhe, an die sein von Existenzsorgen<br />

und Hunger geplagter Vater mit seinem Ordinariengehalt nicht einmal<br />

in seinen kühnsten Träumen zu denken gewagt hätte.<br />

Da die fachgerechte Wahrnehmung der Medizinalaufsicht im Königreich Hannover<br />

angesichts des Juristenmonopols in der Verwaltung nicht mehr gewährleistet<br />

erschien, wurde auf besondern Wunsch des Königs eine Kommission zur Erarbeitung<br />

von Reformvorschlägen eingesetzt, denen neben den Leibärzten Spangenberg<br />

und David Christian Baring die Mitglieder der Ärztlichen Prüfungsbehörde<br />

angehörten. Sie schlug u. a. die Einrichtung eines Obermedizinalkollegiums vor,<br />

das 1847 seine Tätigkeit aufnahm. Als Fachorgan des Ministeriums des Innern<br />

hatte es die Aufsicht über die sämmtlichen Medicinal-Einrichtungen und Medicinal-Anstalten<br />

in technischer und wissenschaftlicher Hinsicht [...] zu führen, wobei die Einrichtungen<br />

der Landesuniversität ausgenommen waren. Das Kollegium hatte das Initiativrecht<br />

für Medizinalgesetze und -verordnungen sowie für die erforderlichen gesundheitspolizeilichen<br />

Maßregeln. Entsprechende Entwürfe hatte sie zu begutach-<br />

1515 Hoffmann (wie Anm. 1469), S. 78 f. und S. 80 f.<br />

1516 Hoffmann (wie Anm. 1469), S. 81. Dort auf S. 82 die Gehaltsberechnung Spangenbergs.

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