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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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559<br />

an G. A. Spangenberg, das sich niemals ausgleichen lasse, und er erwähnt dessen Zurücksetzung<br />

und unbedeutende Besoldung, die dazu geführt habe, dass er an den<br />

notwendigsten Bedürfnissen mit seiner Familie Mangel leiden musste. 1487<br />

Vor seinem Tod konnte der Vater noch den Studienbeginn seines Sohnes Johann<br />

Georg erleben. Dieser begann mit 18 Jahren im WS 1804/1805 sein Medizin-<br />

Studium, dessen Verlauf er seinem in seinem Lebenslauf vom 7. 9. 1808 beschrieben<br />

hat. 1488 Er absolvierte zunächst ein naturwissenschaftliches Grundstudium bei<br />

J. F. Blumenbach (Naturgeschichte, vergleichende Physiologie und Anatomie), J.<br />

T. Mayer (Physik), H. A. Schrader (Botanik) und F. Stromeyer (Chemie). Dann<br />

wandte er sich dem medizinischen Studium im engeren Sinne zu. Er hörte bei A.<br />

G. Richter, dem Senior der Fakultät, ferner bei K. J. M. Langenbeck (Chirurgie),<br />

bei K. Himly (allgemeine und spezielle Therapie) und bei F. B. Osiander die Geburtshilfe<br />

mit ihren theoretischen und praktischen Aspekten.<br />

1808 beteiligte Johann Georg sich an der Lösung der medizinischen Preisfrage<br />

Hat die Substanz der Gebärmutter des Menschen Nerven oder nicht? Es gab drei Einsendungen.<br />

Der Preis fiel an J. F. Osiander [Nr. 17], einen andern Göttinger Professorensohn.<br />

Aber ein Accessit ging an Spangenberg für die folgende Schrift:<br />

� Commentatio de nervis uteri, anatomice, physiologice et pathologice demonstratis.<br />

1489<br />

Vermutlich hat Spangenberg aus finanziellen Gründen seine Promotion hinausgeschoben.<br />

Am 27. 8. 1808 richtete er an die Hofräte Richter und Blumenbach die<br />

Bitte um Erlass der Promotionsgebühren. Richter war zu dieser Zeit zugleich<br />

Prorektor der Georgia Augusta und Dekan der Medizinischen Fakultät. Himly, als<br />

dritter Facultist, hatte vermutlich seinem späteren Obergehilfen und künftigen<br />

Schwiegersohn bereits seine Bereitschaft zum Gebührenverzicht erklärt. In seinem<br />

Gesuch hebt Spangenberg hervor, dass es schon immer sein Wunsch war, nach<br />

Vollendung seines Studiums zum Doktor promoviert zu werden, um in dieser<br />

Eigenschaft seine geringen Kräfte dem Staate zu weihen. Er sah es aber vor allem als<br />

seine heiligste Pflicht an, meine jetzt ganz verwaißte Familie zu unterstützen, und daher<br />

war es für ihn auch notwendig, für den Fall einer Konskription sich durch eine<br />

sichere Aussicht auf eine Anstellung zu schützen. Um so niederschlagender sei für<br />

ihn der Gedanke, dass mir besonders ietzt die Mittel fehlen, dieses bestreiten zu können. Er<br />

beschwor die anerkannte Güte und Humanität Richters, und in Erinnerung an die<br />

vormalige Freundschaft mit seinen verstorbenen Eltern bat er um Erlass der Kosten<br />

oder eines Teils. Die Fakultät erließ ihm die Examensgebühren, und Spangenberg<br />

stellte bei der Medizinischen Fakultät seinen Promotionsantrag, dem ein auf<br />

1487 Zitiert weiter oben Seite 558.<br />

1488 Abdruck und Kommentierung bei Hoffmann (wie Anm. 1469), S. 27-33. – Die Archivalie befindet<br />

sich im Bestand: UAG: Med. Dek. et Prom. 1810 und nicht an der von Hoffmann angegebenen<br />

Stelle. – Spangenberg meldete sich nicht zum medizinischen Staatsexamen wie Hoffmann auf S. 26<br />

angibt, sondern zum Rigorosum als Teil der Promotion.<br />

1489 GGA 1808, S. 1573 – Verleihung am 17. 9. 1808. – Der Titel der Preisschrift nach Pütter (wie<br />

Anm. 20), Bd. 3, S. 250, Anm. n.

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