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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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sikers Ulpian größeres Interesse für die Kenntnis der juristischen Seite des Römischen Alterthums<br />

zu erwecken:<br />

� Ueber Dominium. Ein Titel aus Ulpians Fragmenten, als Versuch einer Bearbeitung<br />

juristischer Classiker für Schulmänner, commentirt, übersetzt und mit vier<br />

etymologischen Excursen herausgegeben von D. Fr. Ballhorn genannt Rosen, Director<br />

der F. L. Regierungs-Canzlei in Detmold. Lemgo, in Commission der<br />

Meyerschen Hof-Buchhandlung. 1822. Juristisch-philologische Studien. Erstes<br />

Heft. Ueber Dominium.<br />

Vermutlich blieb es angesichts des ohnehin schon reichhaltigen Lektürekanons<br />

der Gymnasien bei diesem ersten Heft. 1439 Im Todesjahr der Fürstin Pauline erstaunte<br />

und enttäuschte Ballhorn-Rosen seine Gönnerin mit der Bitte um eine<br />

Zulage von 400 rthlr., da er Aussicht hatte, die frei gewordene Stelle des Direktors<br />

am Archigymnasium zu Soest zu übernehmen. 1440 Für eine Kombinationsmöglichkeit<br />

seiner ausgeprägten philologischen und pädagogischen Interessen war er<br />

erneut bereit, seine Laufbahn zu wechseln. Welche Zusagen ihm bei seinen Bleibeverhandlungen<br />

gewährt wurden, ist ungeklärt.<br />

Ballhorns pädagogisches Engagement ist vor allem an der Erziehung seiner Kinder<br />

ablesbar. Über deren frühe Entwicklung verfasste er jährliche handschriftliche<br />

Berichte. Er unterrichtete alle seine Kinder und ließ auch andere Detmolder an<br />

diesem Unterricht teilnehmen. Malwida von Meisenbug erteilte er z. B. Italienischunterricht,<br />

und auch Theodor Althaus – als Publizist später ebenso aufmüpfig<br />

wie sie – zählte zu seinen Schülern. 1441 Am 16. 2. 1851 schreibt er seinem Sohn<br />

Georg: Ein Vater hat am Ende doch nur seine Freude am Glücke seiner Kinder. Die Herausgeberin<br />

dieser Briefe vermutet wohl mit Recht, dass Ballhorn-Rosen nicht<br />

zuletzt wegen der Kinder eine akademische Karriere mit ihren Risiken aufgegeben<br />

hat. 1442 Seine Tätigkeit in Detmold sollte ihm für deren angemessene Erziehung<br />

die Mittel einbringen und ihm auch wohl die notwendige Zeit gewähren. Ballhorn-<br />

Rosen war sich aber des Dilemmas dieser Entscheidung bewusst, denn mit der<br />

Aufgabe der Privatdozentur verließ er das an Anregungen reiche <strong>Göttingen</strong> und<br />

sah sich in der Provinz auf die beschränkten Bildungsmöglichkeiten vor Ort verwiesen.<br />

Noch in seinem allwöchentlichen Briefwechsel mit seinem Sohn Georg während<br />

der Jahre 1847 bis 1851 ist diese Befürchtung von Ballhorn-Rosen spürbar. Nach<br />

dem sehr frühen Tod seines ältesten Sohnes Friedrich August, der 1828 als Professor<br />

für Sanskrit an die neu gegründete Universität London einen Ruf erhalten<br />

hatte, galt Ballhorn-Rosens Sorge vor allem seinem Sohn Georg, der im preußischen<br />

diplomatischen Dienst in Konstantinopel, Jerusalem und Belgrad tätig war<br />

und dessen wissenschaftliche Neigungen er nach Kräften zu unterstützen versuch-<br />

1439 Wahrscheinlich hat Ballhorn-Rosen neben der Veröffentlichung Zur Vorgeschichte des römischen<br />

Rechts, ein etymologischer Versuch (1853) keine weiteren Publikationen vorgelegt.<br />

1440 Kiewning (wie Anm. 1385), S. 611.<br />

1441 Stache-Weiske (wie Anm. 1386), S. XII.<br />

1442 Stache-Weiske (wie Anm. 1386), S. XI f.

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