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Johannes Tütken - SUB Göttingen - GWDG

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Rosen am 3. 4. 1817 von der Fürstin zum Vizedirektor der Justizkanzlei ernannt<br />

und mit dem Gehalt eines Kriminalrichters bedacht.<br />

An der an Kabalen reichen Auseinandersetzung der Fürstin mit den Landständen<br />

war Ballhorn-Rosen zunächst nicht beteiligt. Die engagierte Fürstin hatte weitgehend<br />

selbst eine moderne landständische Verfassung entworfen und dadurch<br />

nicht nur den Unwillen der traditionell Privilegierten – der adeligen Gutsbesitzer<br />

und einiger Städte – provoziert, sondern auch im Deutschen Bund den Unmut der<br />

Konservativen und Metternichs erregt. Sie meinten einen Verstoß gegen die Karlbader<br />

Beschlüsse feststellen zu können. In ihren Augen galt die Fürstin nach einer<br />

aparten Formulierung als demagogische Souverainin. 1435 Dieser Verfassungsstreit verquickte<br />

sich mit einer Kontroverse, in der die Bückeburger Linie u. a. Anspruch<br />

auf das Amt Blomberg erhob. In einer umfangreichen historisch fundierten Arbeit<br />

hat Ballhorn-Rosen zunächst die Rechtsposition seiner Fürstin im schon lange<br />

schwelenden Erbstreit markiert:<br />

� Darstellung der Landeshoheit des Hochfürstlichen Hauses Lippe in Detmold über<br />

das im Fürstenthum Lippe belegene Paragial-Amt Blomberg und Ausführung<br />

der, durch die Eingriffe in diese Landeshoheit, gegen Se. Hochfürstliche Durchlaucht<br />

den Fürsten von Schaumburg-Lippe, als erbherrlichen Besitzer des Amts<br />

Blomberg, erwachsenen Beschwerden. Mit Anlagen von Num I bis XVII.<br />

Lemgo, mit Meyerschen Schriften 1818.<br />

Als sich der Verfassungsstreit in einem Prozess vor der Bundesversammlung zu<br />

Frankfurt zuspitzte, wurde Ballhorn-Rosen beauftragt, diesen Prozess zu führen,<br />

durch den die Fürstin zentrale Ziele ihrer Regierung gefährdet sah. In diesem<br />

Zusammenhang wurde er am 18. 5. 1819 zum Direktor der Kanzlei ernannt. 1436 Es<br />

gelang Ballhorn-Rosen, negative Entscheidungen bis zum Tode der Fürstin am 29.<br />

12. 1820 hinauszuzögern.<br />

Nach dem Regierungsantritt seines ehemaligen Zöglings, Fürst Leopold II., wurde<br />

Ballhorn-Rosens Tätigkeit auf den Justizsektor zurückgeführt, aber er blieb im<br />

Dienst des Landes. Später wurde dem 72jährigen Kanzleidirektor sogar der Titel<br />

eines „Kanzlers“ verliehen. Die Leitung der Justizkanzlei verblieb Ballhorn-Rosen<br />

auch 1851, als sein zweiter Zögling die Regierung übernahm. Er hat diese Funktion<br />

bis zu seinem Tod als 81Jähriger wahrgenommen. 1437<br />

Ballhorn-Rosen hat als vielseitig interessierter Zeitgenosse sich intensiv am gesellschaftlichen<br />

und besonders am kulturellen Leben der Residenz beteiligt. Er war<br />

Mitglied einer Reihe von Vereinen und gründete 1844 die Freimaurerloge Zur Rose<br />

am Teutoburger Wald. 1438 Sein Interesse an pädagogischen Fragestellungen und an<br />

den Schulen zeigen einmal seine Tätigkeit als Aushilfslehrer am Gymnasium aber<br />

auch sein Versuch, durch die Herausgabe einer Textauswahl des juristischen Klas-<br />

1435 Kiewning (wie Anm. 1385), S. 578.<br />

1436 Kiewning (wie Anm. 1385), S. 568 Anm. 1.<br />

1437 Stache-Weiske (wie Anm. 1386), S. XI.<br />

1438 Stache-Weiske (wie Anm. 1386), S. XI.

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