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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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Fußnoten<br />

Aus der Forschung<br />

1 ) DWI steht für Driving While Intoxicated, DUI für Driving Under the Influence. Mit beiden Bezeichnungen<br />

(die Unterschiede resultieren aus der föderalen Uneinheitlichkeit der Gesetzgebung) ist das Fahren unter<br />

<strong>Alkohol</strong>einfluss gemeint, wobei inzwischen auch das Fahren unter dem Einfluss von <strong>Drogen</strong> <strong>und</strong> Narkotika<br />

hinzu gezählt wird.<br />

2 ) Das sind laut NHTSA die <strong>B<strong>und</strong></strong>esstaaten Alaska, Idaho, Iowa, Michigan, Minnesota, Oregon, Rhode Island,<br />

Texas, Washington, Wisconsin <strong>und</strong> Wyoming; http://www.nhtsa.dot.gov.<br />

3 ) In nahezu jedem der anwendenden <strong>B<strong>und</strong></strong>esstaaten wurde ihre Rechtmäßigkeit gerichtlich festgestellt, so in<br />

jüngerer Zeit z. B. in: Connecticut v. Mikolinski, 775 A.2d 274 (Conn. 2001) oder Indiana v. Gerschoffer,<br />

Supreme Court of Indiana, No. 71S05-0102-CR-106, March 2002.<br />

4 ) So z. B. <strong>im</strong> <strong>B<strong>und</strong></strong>esstaat Hawaii gem. HAW. REV. Stat. 286-162.5 <strong>und</strong> 286-162.6.<br />

5 ) Michigan Department of State Police v. Sitz, 496 U.S. 444 (1990); angesichts des großen staatlichen Interesses<br />

an der Vermeidung von Trunkenheitsfahrten <strong>und</strong> der Geeignetheit von Verkehrskontrollpunkten, diesen<br />

Zweck zu befördern, sei die Beeinträchtigung einzelner Verkehrsteilnehmer, die nur kurz angehalten<br />

werden, verhältnismäßig.<br />

6 ) City of Indianapolis v. Edmond, 531 U.S.32 (2000); die Aufdeckung illegaler <strong>Drogen</strong> sei nur ein Zweck der<br />

allgemeinen Kr<strong>im</strong>inalitätskontrolle; so dass die Überprüfung Einzelner zu einem gewissen Anteil auf individualisiertem<br />

Verdacht beruhen müsse.<br />

7 ) http://www.nhtsa.dot.gov. Die Beschilderung soll den Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, dem<br />

Kontrollpunkt durch Wenden oder Abfahren auszuweichen.<br />

8 ) Ross, H. L., Reasons for non-use of sobriety checkpoints, Police Chief 59, 58–63.<br />

Anschrift der Verfasserin:<br />

Wiss. Mitarb. Marion We<strong>im</strong>er-Hablitzel<br />

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)<br />

Große Scharrnstraße 59<br />

15230 Frankfurt (Oder)<br />

37<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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