Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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Schmitt/Herbold/Aderjan, Wissenschaftliche Bewertung von GTFCh-Ringversuchen für Betäubungsmittel im Blut 2003 – Auswertung nach ISO 5725 und THC-Ringversuch nahe der Nachweisgrenze Abbildung 6: Teilnehmer-Ergebnisse [ng/mL] für THC-COOH beim BTM-Ringversuch BTMF 2/03. etwa gleich wahrscheinlich ist, dass die betreffende Konzentration nachgewiesen wird oder auch nicht. Die Differenz zwischen dem dotierten (0,5 ng THC/mL Serum) und dem im Ringversuch erhaltenen Sollwert (0,8 ng THC/mL Serum) erklärt sich durch die Messunsicherheit, die unterhalb der Bestimmungsgrenze bis hin zur Nachweisgrenze die Größenordnung des Messwertes annimmt. Beleg dafür ist die Spannweite von 0,3–2,7 ng THC/mL Serum und der Variationskoeffizient von 0,63. Dabei ist angenommen, dass ein relevanter Dotierungsfehler nicht vorliegt. Durch die Nachweishäufigkeit von 0,5 ng THC /mL Serum im Ringversuch und im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Analysenleistungen ist zugleich bestätigt, dass diese Konzentration für diesen Analyten zwar als Nachweisgrenze entsprechend der Definition DIN 32645, jedoch nicht als Grenze des sicheren Nachweises in Bezug auf die Analysenleistungen aller teilnehmenden Labors gelten kann. Im Wesentlichen wird dieser Forderung die Definition der Erfassungsgrenze nach DIN 32645 gerecht, die bei einem zugelassenen geringen Beta-Fehler (beispielsweise 1 %) von einer Nachweishäufigkeit von 99 % ausgeht. Erfahrungsgemäß führt die Errechnung der Erfassungsgrenze aus den Analysendaten auf etwa das Doppelte der Nachweisgrenze, somit auf etwa 1 ng THC/pro mL Serum. Dieser Wert entspricht dem von den einschlägigen Fachgesellschaften getragenen Grenzwertvorschlag [18]. In Anbetracht der Nähe zur Nachweisgrenze und den hieraus resultierenden Differenzen zwischen der errechneten und der gemessenen Standardabweichung wurden in der Auswertung zum BTMF 2/03 alle Ergebnisse im Bereich von 0–1,2 ng THC /mL als richtig akzeptiert [13]. Interessant wären die Ergebnisse nach Durchführung einer Doppelbestimmung gewesen, da hierbei die betreffenden Labors direkt mit positiv/negativ-Ergebnissen konfrontiert und hinsichtlich der Ergebnismitteilung in diesem Bereich besonders sensibilisiert worden wären. 29 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005
30 Schmitt/Herbold/Aderjan, Wissenschaftliche Bewertung von GTFCh-Ringversuchen für Betäubungsmittel im Blut 2003 – Auswertung nach ISO 5725 und THC-Ringversuch nahe der Nachweisgrenze Fazit Die Auswertung nach ISO 5725 mit mindestens 2 Bestimmungen je Analyt und Probe erlaubt eine Überprüfung der bisher bei forensischen Ringversuchen angewandten Beurteilungskriterien. Um die bisher verwendeten Zielvorgaben zu bestätigen bzw. an die verfahrenstechnisch bedingte Leistungsfähigkeit der Teilnehmer optimal anpassen zu können, sind weitere Ringversuche nach ISO 5725 für alle weiteren forensisch relevanten Analyte erforderlich, sofern dies von den Arbeitsgruppen der GTFCh für die entsprechenden Analyte für notwendig erachtet wird. Zusammenfassung Forensische Betäubungsmittel-Ringversuche im Serum lassen sich nach international anerkannten Kriterien neben dem „Harmonized Protocol“ [14] auch nach der Vorschrift ISO 5725 auswerten. Voraussetzung ist die Durchführung einer Doppelbestimmung, die zwar auch in der forensischen Praxis erstrebenswert, aber bedingt durch eine nur begrenzt verfügbare Blutprobenmenge, insbesondere bei weiteren Untersuchungszielen, nicht immer realisierbar ist. Aufgrund der im Ringversuch BTMF 3/03 erhaltenen Daten war es erstmals möglich, das derzeitig verwendete und bisher nur auf empirischer Grundlage basierende Beurteilungskriterium von Teilnehmermittelwert und einfacher Zielstandardabweichung nach Horwitz für THC-COOH, Morphin und Benzoylecgonin zu bestätigen. Für THC lag das Beurteilungskriterium nach ISO ca. 1,9fach über dem nach Horwitz, was bei entsprechender Anwendung zu einer Erhöhung der Erfolgsquote der Ringversuchs-Teilnehmer von 73 auf 93 % geführt hätte. Der Ringversuch bestätigt auch die Erfahrung, dass die Präzision innerhalb einzelner Labors wesentlich besser ausfällt als die zwischen verschiedenen Labors. Ob es wünschenswert ist, die Erfolgskriterien je Ringversuch variabel d. h. von der Teilnehmerleistung abhängig zu halten oder ob – wie bisher – feststehende Kriterien zu bevorzugen sind, kann nur ermittelt werden, wenn dies in der Ringversuchspraxis akzeptiert wird. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Analysenleistungen wird im Ringversuch durch die Nachweishäufigkeit von etwa 49 % für 0,5 ng THC/mL Serum bestätigt, dass diese Konzentration für diesen Analyten zwar als Nachweisgrenze entsprechend der Definition DIN 32645, aber nicht als Grenze des sicheren Nachweises gelten kann. Diese Forderung wird am besten durch den Begriff der Erfassungsgrenze nach DIN 32645 erfüllt. Deren Wert liegt bei ca. 1 THC ng/mL Serum. Schlüsselwörter Ringversuch – Qualitätssicherung – ISO 5725 – Vergleichsstandardabweichung – Zielstandardabweichung – DIN 32645 – Nachweisgrenze – Erfassungsgrenze Summary Forensic inter-laboratory proficiency tests (ring tests) can either be evaluated using the criteria given by the “Harmonized Protocol” [14] or according to the ISO guideline 5725. For a given drug, the latter requires two replicate determinations of each sample, however, limited by the sample volume or other analytical needs like consecutive determination of additional analytes. As a result of data obtained from the inter-laboratory testing BTMF 3/03, it was for the first time possible to confirm an acceptable use of the target standard deviation according to the Horwitz-function for the analytes THC-COOH, morphine and benzoylecgonine. As expected, inter-laboratory testing shows that the repeatability is considerably better than the reproducibility. For THC, the evaluation criterion brought to an issue according to ISO 5725 was 1.9-fold higher than the Horwitz standard deviation. Using the ISO procedure and its standard deviation resulted in a higher success ratio of 93 % (HORWITZ standard deviation: 73 %). Whether or not variable success criteria according to the participant’s performance (ISO 5725) or the – up to now – fixed ones (Harmonized Protocol) are preferable can only be determined if the more costly ring tests are accepted and can be organized in future. Regarding inter-laboratory comparison and analytical performance, proficiency testing using a spike value of 0.5 ng THC / mL serum confirmed that this concentration is equal to the limit of detection as it is defined by the German DIN 32625 standard. However, this statistically calculated limit only accounts for 50 % detection certainty, which is far better represented by the term “Erfassungsgrenze” (according to DIN 32645). With a �-error of e. g. 1 % accepted, this term signifies a 99 % certain acquisition/registration of identifying mass spectroscopic information. For tetrahydrocannabinol such an analytical threshold amounts to a concentration level of 1 ng/mL serum. BLUTALKOHOL VOL. 42/2005
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Wissenschaftliche Bewertung von GTFCh-Ringversuchen für Betäubungsmittel <strong>im</strong> Blut 2003 –<br />
Auswertung nach ISO 5725 <strong>und</strong> THC-Ringversuch nahe der Nachweisgrenze<br />
Abbildung 6: Teilnehmer-Ergebnisse [ng/mL] für THC-COOH be<strong>im</strong> BTM-Ringversuch BTMF 2/03.<br />
etwa gleich wahrscheinlich ist, dass die betreffende Konzentration nachgewiesen wird<br />
oder auch nicht. Die Differenz zwischen dem dotierten (0,5 ng THC/mL Serum) <strong>und</strong> dem<br />
<strong>im</strong> Ringversuch erhaltenen Sollwert (0,8 ng THC/mL Serum) erklärt sich durch die Messunsicherheit,<br />
die unterhalb der Best<strong>im</strong>mungsgrenze bis hin zur Nachweisgrenze die Größenordnung<br />
des Messwertes ann<strong>im</strong>mt. Beleg dafür ist die Spannweite von 0,3–2,7 ng<br />
THC/mL Serum <strong>und</strong> der Variationskoeffizient von 0,63. Dabei ist angenommen, dass ein<br />
relevanter Dotierungsfehler nicht vorliegt.<br />
Durch die Nachweishäufigkeit von 0,5 ng THC /mL Serum <strong>im</strong> Ringversuch <strong>und</strong> <strong>im</strong> Hinblick<br />
auf die Vergleichbarkeit von Analysenleistungen ist zugleich bestätigt, dass diese<br />
Konzentration für diesen Analyten zwar als Nachweisgrenze entsprechend der Definition<br />
DIN 32645, jedoch nicht als Grenze des sicheren Nachweises in Bezug auf die Analysenleistungen<br />
aller teilnehmenden Labors gelten kann. Im Wesentlichen wird dieser Forderung<br />
die Definition der Erfassungsgrenze nach DIN 32645 gerecht, die bei einem zugelassenen<br />
geringen Beta-Fehler (beispielsweise 1 %) von einer Nachweishäufigkeit von 99 %<br />
ausgeht. Erfahrungsgemäß führt die Errechnung der Erfassungsgrenze aus den Analysendaten<br />
auf etwa das Doppelte der Nachweisgrenze, somit auf etwa 1 ng THC/pro mL<br />
Serum. Dieser Wert entspricht dem von den einschlägigen Fachgesellschaften getragenen<br />
Grenzwertvorschlag [18].<br />
In Anbetracht der Nähe zur Nachweisgrenze <strong>und</strong> den hieraus resultierenden Differenzen<br />
zwischen der errechneten <strong>und</strong> der gemessenen Standardabweichung wurden in der Auswertung<br />
zum BTMF 2/03 alle Ergebnisse <strong>im</strong> Bereich von 0–1,2 ng THC /mL als richtig<br />
akzeptiert [13]. Interessant wären die Ergebnisse nach Durchführung einer Doppelbest<strong>im</strong>mung<br />
gewesen, da hierbei die betreffenden Labors direkt mit positiv/negativ-Ergebnissen<br />
konfrontiert <strong>und</strong> hinsichtlich der Ergebnismitteilung in diesem Bereich besonders sensibilisiert<br />
worden wären.<br />
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BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>